BE:Antragskommission/2010-10-22 038 - Grundsatzprogramm für Integrations- und Migrationspolitik (Variante)

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Antragsnummer

P-AY #038

Ergebnis

zurückgezogen

Einreichungsdatum

2010-10-22

Antragstitel

Grundsatzprogramm für Integrations- und Migrationspolitik (Variante)

Antragsteller

Arne Müller

Georg von Boroviczeny

Antragstyp

Programmantrag

Antragstext

Folgender Text wird dem Grundsatzprogramm in einem Abschnitt "Integrations- und Migrationspolitik" hinzugefügt:

Integrations- und Migrationspolitik

In Berlin leben viele Immigranten und Asylbewerber, deren Integration zu fördern ist. Wir sehen alle Menschen als gleichwertig an, wobei der kulturelle Beitrag eines jeden einen Mehrwert für unsere Gesellschaft bedeutet. Integration ist die Einbindung aller hier lebenden Menschen in die hiesige Gesellschaft und die Verhinderung von ethnischen, kulturellen und sozialen Segregationseffekten.

Aktive Bemühungen zur Integration der Migranten sind eine wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft und Teil der Bemühungen zur Integration aller ausgegrenzter Bevölkerungsteile. Immigration und Integration verlangen dabei Einsatz und Verpflichtung sowohl von der aufnehmenden Gesellschaft als auch von den Hinzukommenden. Alle hier lebenden Menschen müssen sich dem hiesigen Recht unterwerfen, werden durch dieses aber auch geschützt. Insbesondere dürfen sie nicht wegen Herkunft, Religion oder Kultur diskriminiert werden. Gesellschaftliche Teilhabe ist wesentlicher Bestandteil von Integration.


Demokratische Beteiligung

Kein Mensch darf von der Beteiligung an Entscheidungen, von deren Folgen er unmittelbar betroffen ist, ausgeschlossen werden. Deshalb haben alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, das Recht auf demokratische Mitwirkung auf allen Ebenen der städtischen Politik. Dafür ist die Möglichkeit des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit deutlich zu erleichtern. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland ist anzustreben. Darüber hinaus setzen wir uns für ein bezirkliches Wahlrecht ein, das die EU-Staatsangehörigkeit nicht voraussetzt.


Freizügigkeit

Die im Grundgesetz verankerte Freizügigkeit soll für alle Menschen in unserer Gesellschaft gelten. Jeder hat das Recht zur freien Wahl des Wohn- und Aufenthaltsortes, daher sprechen wir uns gegen migrationsverhindernde Maßnahmen auch außerhalb der Grenzen unseres Bundeslandes aus. Die Verteilung von Asylsuchenden auf die gesamte Bundesrepublik soll dabei weiterhin unter dem Aspekt der Integration möglich sein. Den Wünschen und Vorstellungen der Betroffenen soll dabei aber nach Möglichkeit vorrangig entsprochen werden.


Freier Zugang zu Bildung und Wissen

Der freie Zugang zu Informationen, Wissen und Bildung ist Grundlage für die Teilhabe jedes Einzelnen an unserer Gesellschaft. Dieser Zugang ist uneingeschränkt für alle Menschen, die in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben, zu ermöglichen. In öffentlichen Einrichtungen soll der kostenlose Zugang zu traditionellen und neuen Medien gewährleistet werden.

Die Beherrschung der gemeinsamen Sprache ist eine Schlüsselqualifikation für alle in einer Gesellschaft zusammenlebenden Menschen und absolute Notwendigkeit für gelingende Integration. Das Erlernen der deutschen Sprache muss aktiv gefördert werden. Insbesondere sollen Kinder fremdsprachiger Herkunft durch den Besuch von deutschsprachigen Kitas und Grundschulen gefördert werden. Damit wird die altersbedingte Fähigkeit der Kinder zum Spracherwerb genutzt.


Zugang zum Arbeitsmarkt

Die Beteiligung am sozialen und kulturellen Leben steht und fällt mit der Möglichkeit, sich im Arbeits- im Wirtschaftsleben zu etablieren. Daher setzen wir uns generell für einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Menschen, die in Berlin ihren Lebensmittelpunkt haben, ein. Dies schließt die Gewährung einer uneingeschränkten Arbeitserlaubnis ein.

Antragsbegründung

Dieser Antrag ist als Reaktion auf den Integrationsantrag, der in https://lqpp.de/be/initiative/show/820.html eingestellt ist, entstanden. Entwickelt wurde der Antrag durch die Crews Enterprise und Tiberia aus Steglitz-Zehlendorf, indem der Antrag aus LF angepasst wurde. Nach einem Treffen mit Autoren des anderen Integrationsantrages, haben diese ihren Antrag modifiziert und sind damit auf einige unserer Kritikpunkte eingegangen. Dennoch ist eine unterschiedliche Fokussierung der Anträge erhalten geblieben, weswegen wir diesen Antrag als Gegenantrag eingereicht haben.

Zum Inhalt: Als wesentlicher Unterschied ist dieser Antrag konkreter und geht stärker auf das Thema der Integration von Immigranten ein. Dies geht aus der komplett neu entwickelten Präambel hervor. Da alle Abschnitte des Antragstextes sich auf die Integration von Migranten beziehen, ist es nur konsistent, wenn auch schon die Präambel einen entsprechenden Fokus setzt. Wesentlichster Zusatzinhalt in der Präambel ist die Aussage, dass auch an Immigranten Forderungen für Integrationsbemühungen gestellt werden sollen. Eine allgemein gehaltene Präambel kann nur sehr allgemeine und entsprechend unpräzise Aussagen treffen.

Weitere Unterschiede bestehen in dem Abschnitt zu Bildung und Wissen. Hier liegt der Fokus auf dem Erlernen einer gemeinsamen Sprache. Mehrsprachigkeit wird nicht explizit erwähnt, da das eher eine Forderung für das Bildungsprogramm ist und nur indirekt was mit Integration zu tun hat.

Liquid Feedback

https://lqpp.de/be/initiative/show/911.html

Konkurrenzanträge

Hinweise zum Programmantrag

Antrag für das Grundsatzprogramm