Archiv:Antragsfabrik Bayern/Hürden für Satzungsänderungsanträge II
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Dominique Schramm. Bitte diskutiere den Antrag und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
Inhaltsverzeichnis
Antrag
- Änderungsantrag Nr.
- S-17
- Beantragt von
- Dominique Schramm
- Betrifft
- Satzung des Landesverband Bayern / §11
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt an §11 Absatz 2 folgenden Satz anzufügen:
Satzungsänderungsanträge können von der berufenen Satzungskommission bei der Einreichung abgelehnt werden, wenn sie nicht von mindestens einem Hundertstel der Mitglieder des Landesverbandes öffentlich unterstützt wird.
- Begründung
Der neue Absatz ist wie der ursprüngliche Antrag unter Hürden für Satzungsänderungsanträge ein Trollschutz, damit ein Landesparteitag nicht durch unsinnig gestellte Anträge blockiert werden kann. Allerdings sehe ich nicht wie im genannten Antrag die Aufgabe im Vorstand, sondern klar in der Satzungskommission die als Gremium für die Sortierung und Aufarbeitung der SÄAs eingesetzt wird. Sie soll das Recht haben solche Anträge ablehnen zu dürfen. Ferner sehe ich dadurch auch den Vorstand mehr aus der Schusslinie genommen, der sicherlich bei Abweisung eines SÄAs unter Beschuss geraten dürfte. Sofern der Antrag Hürden für Satzungsänderungsanträge durch den Landesparteitag angenommen werden sollte, wird dieser Antrag zurückgezogen.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- NetAndroid
- Mark (Antragskommission Opf)
- Henri (Antragskommission Opf)
- Achim (Antragskommission Opf)
- Christian Vögl (Antragskommission Opf)
- Stefan Körner (Antragskommission Opf)
- Oliver (Antragskommission Opf)
- Alex (Antragskommission Opf)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Anthem - Ich sehs nicht.
- Arnold - Anm. siehe Diskussion
- rxl - wie Anthem
- Gerhard
- Ron
- Thomas F
- Trias falsche Heransgehensweise
- Twix 00:20, 16. Jan. 2010 (CET)
- Thomas-BY
- Nerdicist
- Ninan
- Magnum
- Max WeberII
- Holger Klatt
- Burnus
- Markus H.
- Andreas Hölzl
- Michi
- Haide F. S.
- Johannes Müller (Satzungskommision ist der falsche Ansprechpartner)
- Hippy
- Roland Moriz (sehe das Schaffen von Hürden zum jetzigen Zeitpunkt nicht als sinnvoll an)
- Thorsten
- webrebell Satzungskommision Schwaben
- Richie
- Zwergenpaladin
- Franz Rauchfuss
- icho40 22:05, 3. Apr. 2010 (CEST)
- Merl
- Aleks A
- AndiPopp
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
- Ich habe bestimmt noch nicht alles gelesen, aber wo ist 'von der berufenen Satzungskomission' geregelt? Sonst finde ich Deinen Antrag gut. -- Roland Köhler
- Richtig, diese müsste man ebenfalls noch umsetzen. --NetAndroid 13:25, 27. Dez. 2009 (CET)
- Stell einen SÄA, ich könnte dafür sein. Ein paar Gedanken:
§xy Die Satzungskommission erhält alle SÄA zuerst und bespricht mit dem Proponenten Fehler im Antrag wie Kollisionen mit anderen Satzungsteilen oder einer übergeordneten Satzung. Bei mehreren Anträgen zum gleichen Satzungsparagraphen versucht die Satzungskommission eine Einigung zwischen den beteiligten Proponenten zu erreichen.
-- Roland Köhler§xz Die Satzungskommission stellt die SÄA nach Satzungsparagraphen geordnet den Mitgliedern zur Berurteilung vor.
- Stell einen SÄA, ich könnte dafür sein. Ein paar Gedanken:
- Richtig, diese müsste man ebenfalls noch umsetzen. --NetAndroid 13:25, 27. Dez. 2009 (CET)
- Mensch Dominique... vielleicht hätte ich meinen umbegeschrieben, wenn du mit mir geredet hättest? A bissi enttäuscht bin ich da jetzt scho.. beiß i? Benjamin Stöcker
- Gleiche Frage: Woher kommt die Satzungskommission? Vom LPT eingesetzt? Risikoreich, denn dann löst sich die vielleicht bis zum nächsten LPT auf. Vom Vorstand? Kinderspiel, der böswillige Vorstand setzt sich selbst als Satzungskommission ein. Aus dem LV und allen BzVs wie aktuell? Problematisch bis geht nicht. Momentan dadurch gelöst dass die Satzungskommission solche Entscheidungen eben nicht fällt/fällen kann. Anthem
- Nachtrag: Es hat einen guten Grund warum die Antragskommission keine Entscheidungsbefugnis hat. Angenommen du führst jetzt die AK in der jetzigen Form per Satzung ein, hast du das Problem mit mangelnder Repräsentation von großen/kleinen BzVs, von Minderheiten, von Mailinglistentrollfraktionen, whatever. Die AK in der jetzigen Fassung darf kein Parteiorgan werden, da sie gegen die Verbandsebenentrennung (§8 I 1 PartG) und Eigenständigkeitsgarantie (§ 7 PartG) des LV verstößt, und damit mittelbar die demokratische Willensbildung beeinträchtigt. Als 'informelles Treffen mit Informations- und Kommunikationscharakter', also wie aktuell ohne Entscheidungskompetenz, ist sie zulässig, und mit abschließender Entscheidung des LV-Vsts bleibt die Eigenständigkeit gewahrt (frei nach Kersten/Rixen, §8 Rn 26). Ich werde keinem Antrag zustimmen, der die Antragskommission in dieser oder ähnlicher Form normiert (sogar: nicht ausschließt) Anthem
- Stand heute bräuchte ein Antrag also 25 Unterstützer. Wenn nun bis März weitere 100 eintreten und der Antrag hätte die 25 erreicht, ist der Antrag der Satzungsänderung also dann zu verwerfen, weil zum LPT 26 Unterschriften erforderlich gewesen wären? Arnold
- Es gilt bekannter Stand bei Einreichung. Anthem
- Man kann den Text Hundertstel auch in Tausendstel ändern. Dann sollten aber nur Netto-Stimmen (Pro-Stimmen abzgl. Contra-Stimmen) gezählt werden. Roland Köhler
- Dagegen! Es sollte keine vorweggenommene Abstimmung geben. Anthem
- Alternativ wäre es möglich, auf dem LPT die SÄA in der Reihenfolge der Nettostimmen (Pro-Stimmen abzgl. Contra-Stimmen) abstimmen zu lassen. Ohne Begrenzung, höchste Anzahl Netto-Stimmen zuerst. Die für mehr Mitglieder wichtigen Anträge würden dadurch zuerst behandelt.-- Roland Köhler
- Man kann den Text aber auch auf eine realistische mitgliederunabhängige Zahl setzen. Ausser dem Einreicher sollte es imho einen Ersatzeinreicher geben, der bei Krankheit/Tod/wasweissich den Einreicher vertreten könnte und den Antrage ebenso erklären könnte wie der Einreicher selbst. Wenn die beiden Einreicher, dann noch einen Unterstützer für ihre Einreichung finden, dann wären die Formalia erfüllt, aber es wird alleine schon dadurch, dass der Einreicher einen Vertreter braucht, die Abstimmung mit einer weiteren Person erfordern, dass reine *Troll*anträge erstmal aussenvor sind. Arnold
- Dagegen! Es sollte keine vorweggenommene Abstimmung geben. Anthem
- Satzungskommission Opf stimmt grundsätzlich zu, befürwortet aber eine Erweiterung um ein unbedingtes Antragsrecht für Gliederungen.