Archiv:2012/HH:Satzung/Anträge/Drei-Wochen-Frist für Programm und Satzungsänderungsanträge
Der Antrag Drei-Wochen-Frist für Programm und Satzungsänderungsanträge wurde noch nicht eingereicht. |
Antrag
Antragstitel: Drei-Wochen-Frist für Programm und Satzungsänderungsanträge
Antragsteller:
Fridtjof Bösche und Burkhard Masseida
Antragstext
Änderungsübersicht
§ 13 Abs. 3 | Beantragte Änderung |
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Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn des Landesparteitags beim Landesvorstand eingegangen ist. Der Landesparteitag ist berechtigt einen Antrag im Wortlaut zu ändern, sofern dadurch die Bedeutung des Antrags erhalten bleibt. | Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn dieser mindestens drei Wochen vor Beginn des Landesparteitags beim Landesvorstand formgerecht eingereicht wurde. Der Landesparteitag ist berechtigt einen Antrag im Wortlaut zu ändern, sofern dadurch die Bedeutung des Antrags erhalten bleibt. |
Begründung
Weil das gut ist.