Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP046
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP046 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Bildung und Forschung |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei Deutschland spricht sich dafür aus, §2, Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zu streichen, nach der die maximale Beschäftigungsdauer für Akademiker auf befristeten Arbeitsverträgen auf 12 Jahre begrenzt wird. |
Schlagworte | Befristung, Maximalbeschäftigungsdauer, Promovierende, Postdocs, Akademiker |
Datum der letzten Änderung | 12.04.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
Antragstitelunbegrenzte Arbeitsmöglichkeiten für Akademiker- Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, im Wahlprogramm in einem Abschnitt Hochschulpolitik an geeigneter Stelle folgenden Absatz zum Thema: Promovierende und Postdocs an Universitäten und Forschungsinstituten aufzunehmen: unbegrenzte Arbeitsmöglichkeiten für Akademiker- Änderung des WissenschaftszeitvertragsgesetzesDie Piratenpartei Deutschland spricht sich dafür aus, §2, Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zu streichen. Das WissZeitVG ist so zu überarbeiten, dass befristete Verträge mit nach oben offener Laufzeit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Haushalts- und Drittmittelstellen vergeben werden können, ohne eine Maximalbeschäftigungsgrenze zu benennen. AntragsbegründungDie Initiative ist eine Erweiterung der erfolgreich verlaufenen Initiative https://lqpp.de/be/initiative/show/2418.html in Berlin. Im Bund wurde gerade neu eingestellt: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/6179.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wisszeitvg/gesamt.pdf Die Begründung zu diesem hier kritisierten Paragraphen dess WissZeitVG liegt darin, dass die Hochschulen einen Qualifikationsauftrag auch über den Abschluss, über die Promotion bis zur Habilitation erfüllen sollen. Demnach soll den WiMis ein Zeitfenster von 12 Jahren gegeben werden, die Habilitation zu erwerben. Die eigentlich beabsichtige Intention, Akademikern schneller eine Perspektive zu geben, und angesichts dessen dieses Gesetz zu erlassen, welches die Beschäftigung auf befristeten Stellen über diesen Zeitraum hinaus verbietet ist verfehlt. Die aus dem WissZeitVG resultierenden Nachteile für WiMis sind wesentlich gravierender als der marginale Gewinn an Druck auf die eigene Qualifikation. In Deutschland werden außerdem übertrieben viele wissenschaftliche Zeitverträge vergeben. Eine schöne Quelle ist hier zu finden: sites.google.com/site/25paju/ Diskussion
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