Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/GP003
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | GP003 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller | |
Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Bildung und Forschung |
Zusammenfassung des Antrags | Ein grundsätzliches Bekenntnis zu offenen Bildungsressourcen (OER) sowie der Förderung einer offenen digitalen Bildungsplattform zu deren Austausch und Verbesserung |
Schlagworte | offene Bildungsressourcen, Lernmittel, Lehrmittel, Plattform, individuelle Bildung |
Datum der letzten Änderung | 12.04.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelFörderung von offenen Bildungsressourcen (OER) AntragstextDer Bundesparteitag möge beschliessen, im Grundsatzprogramm
Neben dem freien Zugang zur Bildungsinfrastruktur ist auch die Freiheit von Lehr- und Lernmitteln zu befürworten. Diese wird am besten dadurch erreicht, dass die Verwendung, der Austausch und das Schaffen von freien Werken zur Vermittlung von Wissen (sog. offene Bildungsressourcen) unterstützt und ausgebaut wird. Diese offenen Bildungsressourcen sind nicht nur ohne Lizenzkosten von Lehrenden und Lernenden einsetzbar, sondern können zudem ohne unnötige rechtliche und technische Hürden den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Aus öffentlichen Mitteln finanzierte Bildungsressourcen sind derart bereitzustellen. Durch die Förderung einer offenen digitalen Bildungsplattform soll die Verwendung und gemeinsame Fortentwicklung von offenen Bildungsressourcen vereinfacht werden. Langfristig ist dadurch das Ziel zu erreichen, dass Bildungseinrichtungen zum Erreichen ihres Bildungsauftrags nicht mehr auf kommerzielle Angebote angewiesen sind. AntragsbegründungDer bisherige Abschnitt "Die öffentliche Bildungsinfrastruktur" im Grundsatzprogramm beschränkte sich lediglich auf Lehrmittelfreiheit, die jedoch nicht notwendiger Weise gemeinfreie Lizenzen oder offene, veränderbare Formate beinhaltet. Mit diesem gesonderten Abschnitt wird offenen Bildungsressourcen mehr Gewicht geschenkt, indem folgendes ergänzt wird:
Bildung ist primär Angelegenheit der Länder und nicht des Bundes. Daher soll hier die Grundlage für weitere Wahlprogrammanträge auf Landesebene geschaffen werden, sowie langfristige Zielvorgaben auf Bundesebene. Die Forderungen in diesem Antrag sind ein Weg, ohne gesetzlichen Zwang und bereits aus ökonomischen Erwägungen, landesübergreifend gemeinsame Standards bei Lerninhalten zu fördern. Dieser Antrag basiert auf der OER-Position des Landesverbandes Bayern und ist auf Beschluss des LPT Bayern eingereicht. Der Abschnitt "Die öffentliche Bildungsinfrastruktur" würde nach der Änderung wie folgt lauten: Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse aller. Deshalb ist es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, in Form des Staates, eine leistungsfähige und ihrem Zwecke angemessene Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und frei zur Verfügung zu stellen. Private Finanzierung öffentlicher Bildungseinrichtungen ist grundsätzlich zu begrüßen, solange sie keinen Einfluss auf die bestehenden Lehrinhalte hat. Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein und sind deshalb kategorisch abzulehnen. Trotz des staatlichen Bildungsauftrages soll die Erziehung in Bildungseinrichtungen die Erziehung durch die Eltern nicht ersetzen. Zur umfassenden Bildung gehört, dass sich beide Formen der Erziehung gegenseitig ergänzen und fördern. Diskussion
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