AG Finanzmarktreform/Gegenwärtiges Geldsystem/Zentralbankgeldschöpfung
Inhaltsverzeichnis
Vier Möglichkeiten der Zentralbankgeldschöpfung
Erste Möglichkeit: Lombardgeschäfte:
Zum einen kann eine Bank einen Kredit gegen Sicherheiten (z.B. Wertpapiere) bei der Zentralbank aufnehmen. Die Bank verpfändet die Sicherheit an die Zentralbank, wodurch diese das Recht erhält diese Sicherheit zu verkaufen, falls die Bank ihre Schulden nicht begleichen sollte. Die Sicherheiten verbleiben zwar in der Bankbilanz, aber können von der Bank nicht mehr verkauft werden. Eventuelle Zinserträge fließen jedoch weiterhin an die Bank. Durch Kreditvergabe bekommt die Bank dann auf ihrem Zentralbankkonto den entsprechenden Betrag als Buchgeld gutgeschrieben. Danach kann sich die Bank dieses Buchgeld nur in Form von Bargeld auszahlen lassen. Diese unbaren Reserven in Form von Krediten werden also als zu verzinsende und zu tilgende Schuld erschaffen. In der Zentralbankbilanz entsteht dadurch auf ihrer Aktivseite eine Kreditforderung an die Bank. Auf ihrer Passivseite entsteht dadurch eine Verbindlichkeit gegenüber der Bank in Form von Sichtguthaben. Dies geschieht durch eine Bilanzverlängerung. Diese Gutschrift von Zentralbankgeldsichtguthaben stellt die Geldschöpfung dar, weil die Zentralbank nicht schon vorhandenes Geld weiterverleiht, sondern neues zusätzliches Geld erzeugt. Sobald die Bank den Kredit zurückzahlt, verschwinden die Forderung der Zentralbank und die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber der Bank durch eine Bilanzverkürzung. Genauso wie die Forderungen und Verbindlichkeiten der Bank gegenüber der Zentralbank. Durch Kredittilgung wird dieses Zentralbankgeld vernichtet.
Zweite Möglichkeit: Offenmarktgeschäfte:
Außerdem können Banken der Zentralbank etwas verkaufen, das die Zentralbank zu diesem Zeitpunkt auch haben möchte, um Buchgeld auf ihre Zentralbankkonten zu bekommen. In der Regel handelt es sich dabei um Gold, Devisen oder Wertpapiere. Die entsprechende Kaufsumme wird ihnen dann auf ihren Zentralbankkonten gutgeschrieben. Es lassen sich drei Offenmarktgeschäfte unterscheiden:
1. Pensionsgeschäft
Die Zentralbank kauft der Bank zum Beispiel ein Wertpapier auf Zeit ab. Das heißt, dass schon beim Kauf vereinbart wird, wann und zu welchem Preis die Bank das Wertpapier zurückkaufen muss. Bei diesem Geschäft wechselt das Wertpapier anders als beim Lombardgeschäft tatsächlich von der Bankbilanz in die Zentralbankbilanz. Diese Übertragung in die Zentralbankbilanz wird als 'in Pension geben' bezeichnet. Die Zentralbank verdient dabei keine Zinsen wie beim Lombardgeschäft, sondern kauft das Wertpapier zu einem niedrigeren Preis an als die Bank es später zurückkaufen muss. Diese Preisdifferenz wird Pensionssatz genannt und stellt den Gewinn der Zentralbank dar. Im unteren Beispiel beträgt der Pensionssatz 5% und die Zentralbank kauft das Wertpapier zu seinem Nominalwert, weshalb sie den Gewinn erst realisiert nachdem die Bank das Wertpapier für 105€ zurückgekauft hat.
2. Devisenswapgeschäft
Die Zentralbank kann auch Devisen, also Geld in Fremdwährung kaufen. ......Auf der ML klären .........
3. Endgültiger Ankauf von Vermögenswerten
Die Zentralbank kauft zum Beispiel ein Wertpapier, aber nicht wie beim Pensionsgeschäft, um es zu einem vereinbarten Termin zu einem vorher festgelegten Preis wieder zu verkaufen, sondern um es auf unbestimmte Zeit zu behalten. Dadurch entsteht für die Zentralbank ein Kursrisiko und es kann passieren, dass aufgrund eines Wertverlusts ihr Eigenkapital sinkt. In den Bilanzen findet das gleiche statt wie beim Pensionsgeschäft.
Dritte Möglichkeit: Ankauf von Scheidemünzen:
Nur der Staat darf Münzen prägen lassen, weil er die Münzhoheit hat. Da der Materialwert der heutigen Münzen niedriger ist als ihr Nennwert, kann der Staat Münzen zu den Herstellungskosten einkaufen und sie danach zum Nennwert an die Zentralbank verkaufen, damit sie von dort aus über die Banken ausgegeben werden können. Im unteren Beispiel hat der Staat Münzen zum Nennwert von 100 € für 30 € gekauft. Allein dadurch erhöht sich das Eigenkapital des Staats. Aber da er die Münzen nicht direkt für Ausgaben verwenden kann, muss er sie erst an die Zentralbank zum Nennwert verkaufen, um dafür unbares Zentralbankgeld zu bekommen. Der Staat kann damit genauso seine Ausgaben bezahlen wie normale Nichtbanken ihre Rechnungen mit unbarem Nichtbankengeld bezahlen können. Der Staat verfügt als einzige Nichtbank über ein Zentralbankkonto. Wie das genau funktioniert wird an anderer Stelle erklärt.
Frage: Ist es irgendwie möglich, dass der Staat wie bei Scheidemünzen auch "selbst hergestelltes" unbares Geld an die Zentralbank verkauft. Oder wäre das im Grunde nichts anderes als der Verkauf von Staatsanleihen?
Vierte Möglichkeit: Rediskontgeschäft:
Beim Rediskontieren kauft die Zentralbank einer Geschäftsbank ein Wertpapier nicht zum Nominalwert, sondern zu einem niedrigeren Preis ab. Dieser Abschlag wird Rediskontsatz genannt und stellt den Gewinn der Zentralbank dar. Dabei erleidet die Geschäftsbank zwar einen Verlust, aber ihr Vorteil besteht darin, dass sie anschließend über flüssiges Zentralbankgeld verfügt.