AG Bauen und Verkehr/ÖPNV
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Öffentlicher Personen-Nahverkehr - auf Dauer kostenlos!
- 1.1 Vorbemerkung
- 1.2 Quantitative Ausweitung des ÖPNV-Angebots
- 1.3 Qualitative Verbesserung des ÖPNV-Angebots
- 1.4 Vereinfachung der Tarifstruktur und Senkung der Preise
- 1.5 Erprobung eines innerstädtischen Nulltarifs
- 1.6 Städtebauliche Veränderungen
- 1.7 Vergabe der Verkehrsleistungen an öffentliche und/oder private Verkehrsunternehmen
- 2 Noch zu bearbeitende Kapitel:
Öffentlicher Personen-Nahverkehr - auf Dauer kostenlos!
Dieses Thesenpapier ist für die NRW-Wahlen 2010 entstanden. Es ist erklärter Wille der AG Bauen und Verkehr, dieses Papier auf den Bundesbedarf umzustellen:
Bitte beim Bearbeiten beachten:
- So wenig Füllworte verwenden wie möglich!!! z.B. "auch"
- In der Kürze liegt die Würze, keine wissenschaftliche Ausarbeitung, sondern für Piraten und dem Wähler verständlich gegenüber formulieren, auch wenn es noch kein Handout ist.
Vorbemerkung
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) setzt sich dafür ein, das bisherige Konzept für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) grundlegend zu ändern. Ziel soll sein, besonders in den Ballungsräumen mehr Menschen für die Benutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel (Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel) zu gewinnen.
Dafür müssen sich die stadtstrukturellen Gegebenheiten ebenso ändern wie das Angebot des ÖPNV. Die Stadtstruktur muss Flächen gemeinsamer Nutzung aller Verkehrsteilnehmer vorsehen und hier die stärkeren Verkehrsteilnehmer zu größerer Rücksicht bringen und die Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer verringern. Dieses Ziel strebten bereits verschiedene verkehrsrechtliche Maßnahmen an, blieben dabei jedoch unvollkommen: verkehrsberuhigte Wohnbereiche oder innerstädtische Fußgängerzonen mit zeitlich begrenztem Ladeverkehr zielen genau in diese Richtung. Sie bleiben aber als punktuelle Maßnahmen von viel zu geringer Wirksamkeit, da sie keine Alternative zum Autoverkehr für die etwas größeren Entfernungen anbieten.
Das Auto als individuelles Verkehrsmittel ist in Ballungsräumen und ihren Einzugsbereichen nicht mehr zeitgemäß. Es führt zu Umweltschäden, Verstopfung des Stadtraums und zur Zerstörung der allgemeinen Lebensqualität. Als Alternative für den Autoverkehr ist ein leistungsfähiges, wesentlich besser ausgebautes und besser vernetztes Angebot öffentlicher Verkehrsmittel ebenso wichtig wie eine fahrradfreundliche Stadtgestaltung. Durch die Steigerung des ÖPNV und des Fahrradverkehrs in ihren Anteilen am Gesamt-verkehrsaufkommen reduzieren sich Lärm, Feinstaub und Schadgase. Darüber hinaus werden städtische Gebiete damit wieder mehr zu Erlebnisräumen und Orten der Begegnung und Kommunikation.
Um dieses Ziel für die Verkehrsmittel des ÖPNV zu verwirklichen, setzen sich die PIRATEN dafür ein, auf den einzelnen Linien eine dichtere Fahrzeugfolge zu realisieren, ein engmaschigeres Liniennetz und eine bessere Liniengestaltung zu schaffen, die mehr direkte Verbindungen schafft und Umsteige-Anschlüsse sicherstellt. Dazu gehört auch eine Vereinfachung und Senkung der Benutzungstarife bis hin zum Angebot eines kostenfreien innerstädtischen ÖPNV. Erfahrungen in anderen Bundesländern erweisen, dass verbesserte Angebote des ÖPNV bereits zu deutlichen Steigerungsraten in der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel führen (z.B. integraler Taktfahrplan in Nordrhein-Westfalen nach dem Vorbild des "Rheinland-Pfalz-Takts", Karlsruhe, vereinfachter "Umwelttarif" in Berlin bei seiner Einführung 1989), auch ein "Nulltarif" kann die Nutzung stark steigern (z.B. Hasselt/Belgien, Lübben/Brandenburg und Templin/Brandenburg). Neue Angebote für individuelle Verkehrsbedürfnisse können das Ziel unterstützen.
Das Angebot eines kostenlosen öffentlichen Personennahverkehrs führt zu einer Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Verkehrsmittel und in Folge zu geringeren Umweltbelastungen, besserer Lebensqualität in Innenstadtbereichen und einer höheren Anziehungskraft für Touristen. Somit ist auch ein wirtschaftliches Aufleben der Innenstädte zu erwarten.
Quantitative Ausweitung des ÖPNV-Angebots
Die veränderten Lebensgewohnheiten machen es notwendig, dass die Verkehrszeiten des ÖPNV ausgeweitet werden. So müssen Busse und Bahnen auch in den späten Abendstunden, an Wochenenden und Feiertagen eine den Verkehrsbedürfnissen gerecht werdende Bedienung sicherstellen, in Ballungsräumen ist ein durchgehender Nachtverkehr erforderlich. Verkehrsbedürfnisse von Schülern, Auszubildenden, Studenten und älteren Mitbürgern sind im ländlichen Raum derzeit nicht konsequent durch den ÖPNV abgedeckt. Das bezieht sich sowohl auf gesellschaftliche Aktivitäten, außerschulische Veranstaltungen als auch auf die Freizeitgestaltung. Diesen Bedürfnissen hat der ÖPNV wieder verstärkt Rechnung zu tragen. Ein jugendgerechtes Angebot an den Wochenenden kann dazu beitragen, die Unfallzahlen zu senken. Auch Discobesuchern soll ermöglicht werden, auf das eigene Auto zu verzichten!
Soweit Stadt- und Straßenbahnen existieren, sind die Möglichkeiten zu nutzen, nach Karlsruher Vorbild direkte Verbindungen aus dem weiteren Einzugsgebiet bis in die Innenstädte zu schaffen. Bestehende Elektrobus-Systeme (z.B. Oberleitungsbusse in Solingen) sind zu erhalten und zu modernisieren, womöglich auszubauen. Die Erfahrungen mit neuen Antriebsformen im ÖPNV sind zur Optimierung dieser Antriebe zu nutzen (z.B. Duo-Busse in Essen, Zweisystemfahrzeuge im schienengebundenen Verkehr, auch Kombination Strom-/Verbrennungsmotor). Eisenbahnstrecken sind an die veränderten Siedlungsstrukturen anzupassen (z.B. neue Haltepunkte, Anpassungen des Streckenverlaufs). Auf die Stilllegung oder gar Entwidmung von Schienenstrecken ist zu verzichten, ihre Eignung für eine Erweiterung des ÖPNV-Netzes ist regelmäßig zu prüfen.
Die innerstädtischen Liniennetze von Bus und Bahn sind engmaschiger und mit höherer Bedienungsfrequenz zu gestalten. In entlegenen Gebieten sind Rufbussysteme, ein Linienverkehr in Kooperation mit der Taxi-Innung und ggf. Haustürservice zu erproben. In kleinen Städten und Gemeinden sind Bürgerbus-Vereine zu ermutigen und zu fördern.
Qualitative Verbesserung des ÖPNV-Angebots
Auch die Qualität des ÖPNV-Angebots muss sich verbessern. Regionale Eisenbahnstrecken sind - wo immer möglich - als Stadtbahn in die Innenstädte (nach dem Vorbild Karlsruhes) zu verbinden. Zu prüfen ist, ob dafür bestehende schmalspurige Straßenbahn-Netze durch Regelspurstrecken ergänzt oder langfristig auch ersetzt werden können. Regionale Linien sollen taktgebunden bedient werden; definierte Anschluss- und Umsteigepunkte sind einzurichten, die Anschlüsse dort sicherzustellen. Zur Vorbeugung gegen Vandalismus und als Ansprechpartner für Fragen der Fahrgäste soll wieder mehr Personal in den Fahrzeugen mitfahren und an den Stationen eingesetzt werden. Wichtig ist, dass diese Mitarbeiter als Service und nicht allein als "Sicherheitspersonal" wahrgenommen werden können. Auf langen Bahnstrecken kann sich ein Imbiss-Angebot (im Sinne der "Rheinbahn-Bistros" auf den Linien nach Krefeld und früher auch nach Duisburg) als zusätzliche Steigerung der Attraktivität auswirken.
Für die Erhöhung der Mobilität im ländlichen Raum sind geeignete und attraktive Übergangspunkte (z.B. Park & Ride) vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zum ÖPNV zu schaffen, die zugleich als Unterzentren Gelegenheit zum Einkaufen und für die Freizeitgestaltung (z.B. Restaurationsbetriebe, Fitnesscenter, Kinderbetreuung, Kinos) bieten. An diesen Unterzentren sind - ebenso wie in den Stadtzentren - genügend viele Fahrzeuge für ein Carsharing bereitzuhalten, um gegebenenfalls den Transport erworbener Güter sicherzustellen. Zugleich sollen in den Stadtzentren Orte vorgehalten werden, wo Bürger ihre Einkäufe vorübergehend aufbewahren lassen können.
Für Fahrradfahrer sind an geeigneten Umsteigepunkten zum öffentlichen Verkehr (auch Regional- und Fernverkehr) Fahrradständer in genügender Zahl und gegen Bezahlung auch mit Bewachung einzurichten.
Vereinfachung der Tarifstruktur und Senkung der Preise
Das Tarifsystem des ÖPNV ist erheblich einfacher zu gestalten. Vorbild kann das Tarifsystem in der Metropolregion Berlin-Brandenburg sein. Hier gibt es in den Städten jeweils nur wenige Tarifzonen mit einer Zeitbegrenzung des Einzelfahrscheins auf zwei Stunden (z.B. in Berlin). Das Umland ist über zwei äußere Zonen erreichbar. Einzelne Oberregionen verfügen über eine weitere Untergliederung der Zonen. {Anmerkung: Beispiel ist durch zusätzliche NRW-Beispiele zu ergänzen oder zu ersetzen!}
Die Preise sind vor allem für Wochen- und Monatskarten deutlich zu reduzieren, um den Anreiz zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu erhöhen. Als weitere Attraktivität sind Job- und Semestertickets mit "Mengenrabatt" anzubieten. Das Geltungsgebiet dieser Zeitkarten ist großzügig zu bemessen (mindestens das gesamte Stadtgebiet, mit Ausbaustufe für ein definiertes Umland). Sozialtarife sind zu berücksichtigen.
Einzelfahrscheine sollen unabhängig von der Fahrtrichtung für einen begrenzten Zeitraum gültig sein, also auch für Hin- und Rückfahrt genutzt werden könne, alternativ kann wegen möglicher Fahrplanverzögerungen auch eine räumliche Geltung vorgesehen werden.
Erprobung eines innerstädtischen Nulltarifs
Als langfristiges Ziel verfolgen die PIRATEN die Schaffung eines kostenlosen ÖPNV. Um diesem Ziel näher zu kommen, wird in ausgewählten Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens unterschiedlicher Struktur - mit Förderung, planerischer Begleitung und unter Federführung des Landes - versuchsweise der kostenlose Nahverkehr für einen Zeitraum von vier Jahren eingeführt.
Im Rahmen der damit einhergehenden wissenschaftlichen Untersuchung soll hierbei untersucht werden: Akzeptanz, Entwicklung der Nutzerzahlen, Entwicklung des motorisierten Individualverkehrs, Kostenentwicklung, Vandalismus, Entwicklung des städtischen Lebens in den Innenstädten, Wechselwirkung mit anderen Initiativen zur Stärkung innerstädtischer Vielfalt, wirtschaftliche Auswirkungen und weitere Faktoren. Erhobene Daten werden jährlich öffentlich gemacht, um einen Bürgerdialog zur Weiterentwicklung und zu notwendigen Verbesserungen zu führen. Entsprechende Bürgerbefragungen sind gleichfalls vorgesehen. Auf Basis der gewonnenen Daten und deren Auswirkung wird in der zweiten Stufe der landesweite kostenlose ÖPNV realisiert.
Welche Vorteile der innerstädtische Nulltarif mit sich bringt, zeigt das Beispiel der belgischen Stadt Hasselt. Vor der Installierung des kostenfreien Systems gab es dort auf zwei Linien nur acht Stadtbusse mit 360.000 Fahrgästen pro Jahr. Nach der Umstellung im Jahr 1996 stieg die Zahl der Fahrgäste innerhalb von zwölf Monaten auf 2,7 Millionen. Zehn Jahre später nutzten etwa 4,5 Millionen die 46 Busse auf elf Linien. Die Stadtverwaltung wertet das geschaffene Angebot als Erfolg. Vierspurige Straßen konnten auf zwei Spuren zurückgebaut werden, weil die breiten Verkehrsadern nicht mehr benötigt werden, die Einkaufsstraßen wurden autofrei, die Innenstadt ist heute verkehrsberuhigt und es gibt weniger versiegelte Oberflächen. Die Umsetzung dieses Verkehrskonzeptes hat außerdem dazu geführt, dass bis zu 30 Prozent mehr Menschen in die Stadt kommen und die Umsätze des Einzelhandels seit der Umgestaltung stiegen.
Wie auch dieses Beispiel zeigt, sind die Vorteile eines innerstädtischen Nulltarifs im ÖPNV sehr vielschichtig. Es wird eine Attraktivitätssteigerung und höhere Akzeptanz des öffentlichen Personennahverkehrs und damit der Rückgang des motorisierten Individualverkehrs und von Staus erreicht. Es kommt zu geringeren Umweltbelastungen und es wird somit einen entscheidender Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet. Städte und insbesondere die Innenstädte werden für die Bevölkerung und für Touristen attraktiver. Dies wertet die Städte als zusammenhängenden Lebensraum auf, was der Lebensqualität der Bewohner zugute kommt und sich gleichzeitig in einem erhöhten wirtschaftlichen Erfolg, besonders bei Einzelhändlern und Gastronomen niederschlägt.
Mit der Schaffung des kostenfreien öffentlichen Personennahverkehrs wird zugleich ein stärkerer Anreiz für das Umsteigen vom motorisierten Individualverkehr zum öffentlichen Personennahverkehr geschaffen. Außerdem führt die höhere Dichte und Taktung dazu, die Anbindung ländlicher Regionen weiter zu verbessern und so einen wertvollen Beitrag zur Sicherung der Lebensqualität und der Daseinsvorsorge in bisher nachfrageschwachen Räumen zu leisten. Sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen, wie beispielsweise älteren Mitbürgern oder Arbeitslosen, ermöglicht ein kostenloser ÖPNV mehr Teilhabe am öffentlichen gesellschaftlichen Leben. Bei pauschaler Finanzierung über die öffentliche Hand werden die ärmeren Haushalte finanziell entlastet.
Die Einführung eines kostenfreien öffentlichen Personennahverkehrs führt außerdem zu sinkenden Kosten, da beispielsweise die Kosten für den Betrieb und die Wartung von Fahrscheinautomaten entfallen und auch keine Fahrscheinkontrolleure mehr nötig sind. Des Weiteren entfallen die staatlich finanzierten, beziehungsweise teilfinanzierten Tickets, wie zum Beispiel die Fahrtkosten für Bewerber oder Schüler. Hierdurch wird aktiver Bürokratieabbau betrieben. Bei effektiver Umsetzung werden neue Arbeitsmarktmöglichkeiten im Transportgewerbe geschaffen.
Städtebauliche Veränderungen
Die Erhöhung des ÖPNV-Anteils und des Fahrradverkehrs am innerstädtischen Verkehrsaufkommen schafft Freiräume. Durch Umgestaltung von geeigneten Straßen und Plätzen ist deren gemeinsame Nutzung für alle Verkehrsteilnehmer möglich: In Wohngebieten als "verkehrsberuhigte Fläche" oder als Gemeinschaftsfläche mit Vorrang der schwächeren Verkehrsteilnehmer und strenger Geschwindigkeitsbegrenzung. In Kerngebieten als erweiterte Fußgängerzone mit Integration von ÖPNV-Linien, Taxis - nur zur Abholung und Anfahrt - und zeitlich eingegrenztem Ladeverkehr. Für die versuchsweise Einführung von neuen Formen gemeinschaftlicher Nutzung von Verkehrsflächen, werden den Kommunen durch Landesrecht Planungsfreiräume geschaffen.
Auf das Einkaufsverhalten abgestimmte ÖPNV-Linien und -Fahrpläne lassen eine Reduzierung citynaher Parkhäuser und Parkplätze zu. Damit lassen sich auch die planungsrechtlich erforderlichen Einstellplätze im Wohnungsneubau verringern. Die Gesamtumsetzung begünstigt den weiteren Ausbau vorhandener Carsharing-Angebote und kann als Modellcharakter für andere Regionen dienen.
Vergabe der Verkehrsleistungen an öffentliche und/oder private Verkehrsunternehmen
Im ersten Schritt der Umsetzung des Konzeptes muss eine Aufnahme aller relevanter Daten erfolgen. Hierzu gehört die Bestandsaufnahme bereits im ÖPNV tätiger Unternehmen inklusive deren Netzabdeckung und bisheriger Finanzierung sowie der bereits erfolgten öffentlichen Förderung. Aufgrund dieser Daten kann entschieden werden, in welcher Form eine Neustrukturierung möglich ist und es kann die Art und Weise der Auftragsvergabe abschliessend beurteilt werden. Zielführend sollte hierbei nicht zwangsläufig der Preis sein, eher sollte die Förderung des ÖPNV mit attraktiven Verkehrskonzepten vergaberelevant sein. Hierzu gehören die Bildung von Arbeitsgemeinschaften, beispielsweise eine Kombinationen aus Bahn und Bus oder der zeitattraktive Rufbus in den schlechter erreichbaren ländlichen Gebieten. Wünsche der Kommunen im Rahmen der Ausschreibung könnten aufgrund der Strukturplanung berücksichtigt werden. Die Ausschreibung der Leistung sollte nicht beschränkt erfolgen, sondern entsprechend der zu erwartenden Bruttoangebotssumme bundes- oder europaweit.
Alternativ könnte auch eine Ausschreibung im klassischen Sinne nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) erfolgen, unter besonderer Berücksichtigung der Beförderungsplatz-Kilometer und Erreichbarkeit des ÖPNV in Relation zur Bevölkerungsverteilung. Weitere Kriterien zur Auftragsvergabe sind individuell möglich.
Erfolgreichen ÖPNV-Dienstleistern könnten Prämien für erreichte Fahrgastzahlen und Zuverlässigkeit der Bedienung bei Überschreiten der Zielvorgaben zugesichert werden. Unzuverlässigkeit oder Verschlechterung in der Leistung des Dienstleisters können über ein Malussystem gesteuert werden, bis hin zur Vertragskündigung und Schadenersatzforderungen.
Im Rahmen der Ausschreibung kann weiterhin die Unterhaltung und der Ausbau der Wartepunkte und Haltestellen mit einbezogen werden, da diese einen wesentlichen Einfluss auf die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehres haben. Eventuelle bauliche Veränderungen obliegen weiterhin der öffentlichen Hand oder dem Eigentümer der Infrastruktur (z.B. Bahnnetz).
Noch zu bearbeitende Kapitel:
Herausforderung durch die kommunale Finanzkrise
Möglichkeiten der Finanzierung
Modellhafte Erprobung eines kostenfreien ÖPNV in {Modellstadt}
Im Harz gibt es bereits ein "kostenfreies" ÖPNV für alle Urlauber - dort gekoppelt mit der Kurtaxe: http://hatix.info/