Wirtschaftspiraten/Arbeitsstaende/AS-60

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Informationen

Antragsteller

AG Haushalt / Michael Schorn

Links / Pads

Status

ausformuliert, in Abstimmung mit den Sozialpiraten

Tags

Arbeitsstand

Antrag zur Abschaffung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes: Kurz- und mittelfristige Perspektive

Beschreibung

Kurzfristig Abschaffung aller USt-Ermäßigungen mit Ausnahme von Grundnahrungsmitteln mit Kompensation über das existierende Steuer- und Sozialsystem, mittelfristig Abschaffung aller USt-Ermäßigungen mit Kompensation über ein BGE

Antragstext

Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung des ermäßigten USt-Satzes ein - kurzfristig für alle Güter mit Ausnahme von Grundnahrungsmitteln und mittelfristig ohne Ausnahmen - bei gleichzeitiger Kompensation der Bürger - kurzfristig mittels der bestehenden Transfersysteme und mittelfristig in Form der Erhöhung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Begründung

Aus der Finanzwissenschaft ist seit langer Zeit bekannt, dass differenzierte USt-Sätze entweder eine Minderung der Steuereinnahmen und/ oder eine Nutzeneinbuße beim einzelnen Bürger bewirken. Diese volkswirtschaftlichen Verluste werden in der Theorie unter dem Begriff „excess burden“ zusammengefasst. Ausgehend von der heutigen Rechtslage könnten demnach alle Bürger unter der Voraussetzung der Steueraufkommensneutralität durch Angleichung der USt-Sätze bessergestellt werden als dies heute der Fall ist. Diese Erkenntnis wird auch durch eine empirisch fundierte Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2010 gestützt, die die Abschaffung des ermäßigten USt-Satzes für alle – Grundnahrungsmittel ausgenommen – Güter empfiehlt.

Der Piratenpartei ist dabei bewusst, dass einkommensschwache Gruppen im Vergleich zu einkommensstarken Gruppen anteilig mehr Waren und Dienstleistungen zum ermäßigten USt-Satz konsumieren und so nur im geringeren Maße von einer Angleichung des USt-Satzes profitieren. Damit jedoch alle Gesellschaftsschichten gleichermaßen an den Vorteilen einer Vereinfachung des Steuerrechts partizipieren, soll ein Teil des Mehrgewinns der einkommensstarken Gruppen über die Einkommensteuer abgeschöpft und den einkommensschwachen Gruppen zugeführt werden.

Kurzfristig können alle ermäßigten USt-Sätze mit Ausnahme der für Grundnahrungsmittel angeglichen werden, ohne dass Verteilungsprobleme zu erwarten sind. Die durch die Angleichung generierten Steuermehreinnahmen lassen sich dann auf kurze Sicht über die bestehenden Transfersysteme des Steuer- und Sozialversicherungsrechts verteilen.

Mittelfristig ist zu prüfen, inwieweit auch der ermäßigte USt-Satz für Grundnahrungsmittel anzugleichen ist, da die Ermäßigung unter Berücksichtigung einer Kompensation über die Sozialsysteme keine Rechtfertigung mehr besitzt. Eventuelle Schwierigkeiten bei der Kommunikation einer Erhöhung des USt-Satzes für Lebensmittel, die von den Autoren der Studie im Auftrag des BMF als verbleibender Grund für eine Beibehaltung der Ermäßigung angeführt werden, lassen sich im Zuge einer weitreichenden Reform der sozialen Sicherung vermeiden. So bietet sich auf längere Sicht im Kontext zur Forderung der Piratenpartei nach einer Überprüfung der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) an, die Steuermehreinnahmen aufkommensneutral dem Sockelbetrag eines BGE hinzuzurechnen.

Zusammenfassend profitieren alle Gesellschaftsschichten von einer Abschaffung des ermäßigten USt-Satzes. Darüber hinaus generiert diese Vereinfachung des Steuerrechts Einsparungen auf Unternehmensseite infolge geringerer Kosten für die Erstellung der USt-Voranmeldung und USt-Erklärung sowie durch den Wegfall von Streitkosten. Diese Einsparungen stehen so wieder einer produktiven Verwendung zur Verfügung.

LQFB - Initative