TH:Vorstandssitzungsprotokoll Erfurt 2023-10-26
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Informationen
- 2 Tagesordnung
- 2.1 TOP 01 - Begrüßung
- 2.2 TOP 02 - Beschlussfähigkeit
- 2.3 TOP 03 - TO-Bestätigung
- 2.4 TOP 04 - Protokoll-Genehmigung
- 2.5 TOP 05 - Tätigkeitsberichte der Vorstände
- 2.6 TOP 06 - Aktuelle Kennzahlen
- 2.7 TOP 07 - Wiedervorlage
- 2.8 TOP 08 - Anträge an den Kreisvorstand
- 2.9 Beschluss 13/2023: Bestätigung der Geschäftsordnung.
- 3 Präambel
- 4 1. Vorstandssitzungen
- 5 2. Aufgabenverteilung
- 6 3. Geschäftsplanmäßige Vertretung
- 7 4. Umlaufbeschlüsse
- 8 5. Positionspapiere
- 9 6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- 10 Präambel
- 11 1. Vorstandssitzungen
- 12 2. Aufgabenverteilung
- 13 3. Geschäftsplanmäßige Vertretung
- 14 4. Umlaufbeschlüsse
- 15 5. Positionspapiere
- 16 6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- 16.1 Beschluss 14/2023: Beauftragungen
- 16.2 TOP 09 - Was treiben die Admiräle und andere Verbände?
- 16.3 TOP 10 - Kommunalpolitik & Arbeitsgruppen
- 16.4 TOP 11 - Kommunalwahl 2024
- 16.5 TOP 12- Aktionen, Infostände und Sonstige Termine
- 16.6 TOP 13 - Gastbeiträge/ Sonstiges
- 16.7 TOP 14 - Letzte Vorstandssitzung
Informationen
Protokoll der 01. konst. Vorstandssitzung des Kreisverbandes Erfurt am Donnerstag, 26.10.2023:
- Beginn: 20:15 Uhr
- Ende: Uhr
- Ort: Mumble NRW Raum Thüringen
- Teilnehmer: Erik Limburg, Falko Windisch, Markus Walloschek, DoGas
- Fehlt: -
- Gäste:
Tagesordnung
TOP 01 - Begrüßung
- Begrüßung und Bestimmung Moderator und Protokollant
- Moderator: Erik
- Protokollführer: alle
TOP 02 - Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Ja
- mit x von 4
TOP 03 - TO-Bestätigung
- Bestätigung und Ergänzungen der Tagesordnung
- fristgerechter Eingang bestätigt
- Ergänzungen fortlaufend eintragen
TOP 04 - Protokoll-Genehmigung
- entfällt/nicht notwendig
TOP 05 - Tätigkeitsberichte der Vorstände
- Erik Limburg:
- Falko Windisch: ausführlicher Tätigkeitsbericht
- DoGaS: Mitgliederverwaltung, Mails, Tickets, Postfach, Social Media, Websites & IT, Telefon
- Markus Walloschek: ausführlicher Tätigkeitsbericht
TOP 06 - Aktuelle Kennzahlen
- Angelegenheiten des Schatzmeisters: Schatztruhe
- keine Änderungen, alles an Land/Bund übergeben
- Stand 22.10.2023: 4.167,07 €
- finanzielle Entlastung auf KPT23.1
TOP 07 - Wiedervorlage
- -
TOP 08 - Anträge an den Kreisvorstand
Anträge sind jederzeit möglich, auch innerhalb der Sitzung (nur bei inhaltlich komplexeren Anträgen behalten wir uns eine Prüfungsfrist von 48 h vor)
- Umlaufbeschlüsse: -
- Anträge:
- 1. neue Geschäftsordnung
Beschluss 13/2023: Bestätigung der Geschäftsordnung.
- Beantragt am
- 24.10.2023
- Beschlussart
- Sitzungsbeschluss
- Beantragt von
- Falko Windisch
- Betrifft
- Bestätigung der Geschäftsordnung.
- Text
- Vorstands-Geschäftsordnung des KV Erfurt 26.10.2023
Präambel
Der Vorstand des Kreisverbandes Erfurt der Piratenpartei Thüringen wurde beim KPT am 22.10.2023 neu gewählt. Zur Wahrnehmung seiner durch die Satzung bestimmten Aufgaben gibt sich der Vorstand folgende Geschäftsordnung:
1. Vorstandssitzungen
§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen
- Vorstandssitzungen können per Telefonkonferenz, wie z.B. mit der Software 'Mumble', oder an einer ausgewählten physischen Örtlichkeit abgehalten werden.
- Der Termin und der Ort für die nächste Vorstandssitzung wird generell während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende zusammen mit dem Protokoll veröffentlicht.
- Weiterhin wird zu den Vorstandssitzungen mit einer Frist von 2 Tagen über geeignete Kanäle eingeladen. Zusätzlich wird zusammen mit der Einladung eine vorläufige Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt und kann bis zu deren Beginn ergänzt werden, Änderungen während der Sitzung sind nur mit Zustimmung der Mehrheit des anwesenden Vorstandes möglich.
§ 2 Anträge an den Kreisvorstand
- Anträge an den Kreisvorstand müssen per Mail an vorstand@piraten-erfurt.de eingereicht werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt. Bei Dringlichkeit ist eine Behandlung vor der Vorstandssitzung in Form von Umlaufbeschlüssen (siehe 4.) möglich. Über die Dringlichkeit entscheidet der Kreisvorstand.
- Antragsberechtigt an den Kreisvorstand sind generell alle natürlichen Personen.
- Anträge müssen folgender Form genügen:
- Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein.
- Der Antragstext und die Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.
- Bei inhaltlich komplexen Anträgen kann der Vorstand eine Prüfungsfrist von 48 h beschließen.
§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- Der Kreisvorstand tagt generell öffentlich. Gäste erhalten Rederecht, wenn der Sitzungsleiter ihnen das Wort erteilt.
- Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder oder bei der Behandlung von datenschutzrechtlich relevanten Punkten findet die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Anträge auf eine geschlossene Sitzung können jederzeit gestellt werden und sind unmittelbar zu behandeln.
§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen
- Die Vorstandssitzungen werden von einem Sitzungsleiter geleitet. Dieser wird durch den Vorstand am Anfang der Sitzung benannt.
§ 5 Abstimmungen
- Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, entscheidet die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
- Die Abstimmung von Anträgen die finanzielle Belange betreffen, darf generell nicht in Abwesenheit des Schatzmeisters erfolgen.
§ 6 Protokollführung
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
- Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Dieser ist nach Ende der Sitzung für die Veröffentlichung des Protokolls zuständig. Das Protokoll muss mindestens bis zum Ende der Amtsperiode des Vorstandes abrufbar bleiben.
- Das Protokoll muss, nachdem auf eventuelle nachträgliche Korrekturen hingewiesen wurde, zur nächsten Vorstandssitzung erneut bestätigt werden.
2. Aufgabenverteilung
- Vorsitzender: Erik Limburg
- Führung der laufenden Geschäfte
- Politische Geschäftsführung
- Vertretung und Repräsentation nach Innen und Außen
- Kontakt zu externen Organisationen (andere Parteien)
- Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
- Kontakt und Unterstützung des Landesverbands
- Planung des Jahresprogramms
- Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
- Koordination von gemeinsamen Aktionen
- Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media)
- Schatzmeister: Falko Windisch
- Kontoverwaltung + Überweisungen über Konto Landesverband
- Spendenwesen/Parteienfinanzierung
- Abrechnungen gegenüber dem Landesverband
- Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
- Vertretung und Repräsentation nach Innen (sowohl KV, als auch Marinas, LPTs, etc.)
- Einberufung der Vorstandssitzungen
- Wiki-Pflege
- Stellvertretender Vorsitzender: Markus Walloschek
- Vertretung des Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit, sonstige Abwesenheit)
- Programm und inhaltliche Arbeit
- Organisation von Stammtischen & Info-Ständen
- Vertretung und Repräsentation nach Innen (sowohl KV, als auch Marinas, LPTs, etc.)
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media)
- Terminpflege Kalender/ Homepage etc.
- Arbeit mit Stadtratsfraktion
- Politische Geschäftsführung und programmatische Wahlvorbereitungen
- Unterstützung der Programmarbeit und politische Arbeit
- Koordination von gemeinsamen Aktionen
- Betreuung des YouTube- & Flickr-Account, Facebook, Twitter
- Ansprechpartner i. S. Barrierefreiheit von Veranstaltungen und Örtlichkeiten
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media)
- Generalsekretär: Christian Fischer
3. Geschäftsplanmäßige Vertretung
- Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit, etc. nicht wahrnehmen können, gilt grundsätzlich folgende Vertretungsregelung:
- der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
- der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden
Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen. Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.
4. Umlaufbeschlüsse
- Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Sobald eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag abstimmt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt.
- Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung des Kreisschatzmeisters notwendig.
- Alle Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind sie zu erwähnen.
5. Positionspapiere
- Der Kreisvorstand der Piratenpartei Erfurt kann zu regulären Vorstandssitzungen Positionspapiere beschließen. Der Kreisvorstand besitzt jedoch kein Initiativrecht, sondern handelt nur nachdem ein "Antrag auf Entwicklung und Beschluss eines Positionspapieres" gestellt wurde.
- Ein "Antrag auf Entwicklung und Beschluss eines Positionspapieres" muss mindestens fünf Tage vor der Vorstandssitzung gestellt werden.
- Der Kreisvorstand wird mit der Annahme des Antrages mit der Entwicklung des Positionspapieres beauftragt. Der Prozess umfasst zwei Stufen:
- In der ersten Stufe wird das Positionspapier mit Hilfe des Antragsstellers ausgearbeitet und auf mindestens einem Stammtisch und einer öffentlichen Telefonkonferenz (z.B. Mumble) zur Diskussion gestellt.
- In der zweiten Stufe soll über eine Mitgliederbefragung, beispielsweise per LimeSurvey ein Meinungsbild über das Positionspapier eingeholt werden. Die Fragestellung muss folgende Form haben: Stimmst du dem Positionspapier xy zu? [ ] Ja / [ ] Nein / [ ] Enthaltung
- Sollten mehr als 50% Zustimmung (der Teilnehmenden) erreicht werden, erhält der Kreisvorstand das Recht das Positionspapier zu beschließen.
- Bei der Umfrage muss ein Teilnahmequorum von 25% der Mitglieder des Kreisverbandes erreicht werden, andernfalls ist der Antrag auf Beschluss eines Positionspapieres abzulehnen.
- Das Positionspapier tritt zur nächsten Hauptversammlung außer Kraft, wenn es nicht von dieser bestätigt wird.
6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- Diese Geschäftsordnung tritt am 26.10.2023 in Kraft.
- Sobald ein Vorstandsmitglied ausscheidet, müssen die verbliebenen Vorstandsmitglieder die Aufgaben unter Ziff. 2 neu verteilen. Eine Änderung der Geschäftsordnung ist mit einer 2/3-Mehrheit möglich.
J
- Einzelstimmen
- Vorlage für Vorstandsportal
- [Vorstandsbeschluss12 beschlussnummer = "13/2023" beschlussart = "Sitzungsbeschluss" antragssteller = "Falko Windisch" datum = "24.10.2023" redmine = "{{{Redmine}}}" thema = "Bestätigung der Geschäftsordnung." antragstext = "Vorstands-Geschäftsordnung des KV Erfurt 26.10.2023
Präambel
Der Vorstand des Kreisverbandes Erfurt der Piratenpartei Thüringen wurde beim KPT am 22.10.2023 neu gewählt. Zur Wahrnehmung seiner durch die Satzung bestimmten Aufgaben gibt sich der Vorstand folgende Geschäftsordnung:
1. Vorstandssitzungen
§ 1 Einladung zu Vorstandssitzungen
- Vorstandssitzungen können per Telefonkonferenz, wie z.B. mit der Software 'Mumble', oder an einer ausgewählten physischen Örtlichkeit abgehalten werden.
- Der Termin und der Ort für die nächste Vorstandssitzung wird generell während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen und nach Sitzungsende zusammen mit dem Protokoll veröffentlicht.
- Weiterhin wird zu den Vorstandssitzungen mit einer Frist von 2 Tagen über geeignete Kanäle eingeladen. Zusätzlich wird zusammen mit der Einladung eine vorläufige Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt und kann bis zu deren Beginn ergänzt werden, Änderungen während der Sitzung sind nur mit Zustimmung der Mehrheit des anwesenden Vorstandes möglich.
§ 2 Anträge an den Kreisvorstand
- Anträge an den Kreisvorstand müssen per Mail an vorstand@piraten-erfurt.de eingereicht werden und werden auf der nächsten Sitzung behandelt. Bei Dringlichkeit ist eine Behandlung vor der Vorstandssitzung in Form von Umlaufbeschlüssen (siehe 4.) möglich. Über die Dringlichkeit entscheidet der Kreisvorstand.
- Antragsberechtigt an den Kreisvorstand sind generell alle natürlichen Personen.
- Anträge müssen folgender Form genügen:
- Der Antragsteller muss mit bürgerlichem Namen benannt sein.
- Der Antragstext und die Antragsbegründung müssen in schriftlicher Form vorliegen.
- Bei inhaltlich komplexen Anträgen kann der Vorstand eine Prüfungsfrist von 48 h beschließen.
§ 3 Öffentlichkeit und deren Ausschluss
- Der Kreisvorstand tagt generell öffentlich. Gäste erhalten Rederecht, wenn der Sitzungsleiter ihnen das Wort erteilt.
- Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder oder bei der Behandlung von datenschutzrechtlich relevanten Punkten findet die Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
- Anträge auf eine geschlossene Sitzung können jederzeit gestellt werden und sind unmittelbar zu behandeln.
§ 4 Leitung der Vorstandssitzungen
- Die Vorstandssitzungen werden von einem Sitzungsleiter geleitet. Dieser wird durch den Vorstand am Anfang der Sitzung benannt.
§ 5 Abstimmungen
- Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, entscheidet die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
- Die Abstimmung von Anträgen die finanzielle Belange betreffen, darf generell nicht in Abwesenheit des Schatzmeisters erfolgen.
§ 6 Protokollführung
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
- Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Dieser ist nach Ende der Sitzung für die Veröffentlichung des Protokolls zuständig. Das Protokoll muss mindestens bis zum Ende der Amtsperiode des Vorstandes abrufbar bleiben.
- Das Protokoll muss, nachdem auf eventuelle nachträgliche Korrekturen hingewiesen wurde, zur nächsten Vorstandssitzung erneut bestätigt werden.
2. Aufgabenverteilung
- Vorsitzender: Erik Limburg
- Führung der laufenden Geschäfte
- Politische Geschäftsführung
- Vertretung und Repräsentation nach Innen und Außen
- Kontakt zu externen Organisationen (andere Parteien)
- Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung
- Kontakt und Unterstützung des Landesverbands
- Planung des Jahresprogramms
- Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
- Koordination von gemeinsamen Aktionen
- Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media)
- Schatzmeister: Falko Windisch
- Kontoverwaltung + Überweisungen über Konto Landesverband
- Spendenwesen/Parteienfinanzierung
- Abrechnungen gegenüber dem Landesverband
- Zusammenarbeit mit dem Landesverband und anderen Kreisverbänden
- Vertretung und Repräsentation nach Innen (sowohl KV, als auch Marinas, LPTs, etc.)
- Einberufung der Vorstandssitzungen
- Wiki-Pflege
- Stellvertretender Vorsitzender: Markus Walloschek
- Vertretung des Vorsitzenden (Urlaub, Krankheit, sonstige Abwesenheit)
- Programm und inhaltliche Arbeit
- Organisation von Stammtischen & Info-Ständen
- Vertretung und Repräsentation nach Innen (sowohl KV, als auch Marinas, LPTs, etc.)
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media)
- Terminpflege Kalender/ Homepage etc.
- Arbeit mit Stadtratsfraktion
- Politische Geschäftsführung und programmatische Wahlvorbereitungen
- Unterstützung der Programmarbeit und politische Arbeit
- Koordination von gemeinsamen Aktionen
- Betreuung des YouTube- & Flickr-Account, Facebook, Twitter
- Ansprechpartner i. S. Barrierefreiheit von Veranstaltungen und Örtlichkeiten
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Social Media)
- Generalsekretär: Christian Fischer
3. Geschäftsplanmäßige Vertretung
- Sollte ein Vorstandsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung aufgrund von Abwesenheit, Krankheit, etc. nicht wahrnehmen können, gilt grundsätzlich folgende Vertretungsregelung:
- der Vorsitzende wird vertreten durch den stellv. Vorsitzenden
- der Schatzmeister wird vertreten durch den Vorsitzenden
Sofern eine hiervon abweichende Stellvertretung erforderlich wird, ist diese von dem Kreisvorstand zu beschließen. Der Vertretungsfall ist unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben.
4. Umlaufbeschlüsse
- Umlaufbeschlüsse können von jedem Vorstandsmitglied initiiert werden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit innerhalb von 4 Tagen getroffen. Sobald eine Mehrheit der Vorstandsmitglieder ausschließlich positiv oder negativ zu einem Antrag abstimmt, gilt dieser als angenommen oder abgelehnt.
- Ausgenommen sind Beschlüsse, welche finanzielle Mittel betreffen. Hier ist die Zustimmung des Kreisschatzmeisters notwendig.
- Alle Beschlüsse werden geeignet veröffentlicht. Im Protokoll der darauffolgenden Vorstandssitzung sind sie zu erwähnen.
5. Positionspapiere
- Der Kreisvorstand der Piratenpartei Erfurt kann zu regulären Vorstandssitzungen Positionspapiere beschließen. Der Kreisvorstand besitzt jedoch kein Initiativrecht, sondern handelt nur nachdem ein "Antrag auf Entwicklung und Beschluss eines Positionspapieres" gestellt wurde.
- Ein "Antrag auf Entwicklung und Beschluss eines Positionspapieres" muss mindestens fünf Tage vor der Vorstandssitzung gestellt werden.
- Der Kreisvorstand wird mit der Annahme des Antrages mit der Entwicklung des Positionspapieres beauftragt. Der Prozess umfasst zwei Stufen:
- In der ersten Stufe wird das Positionspapier mit Hilfe des Antragsstellers ausgearbeitet und auf mindestens einem Stammtisch und einer öffentlichen Telefonkonferenz (z.B. Mumble) zur Diskussion gestellt.
- In der zweiten Stufe soll über eine Mitgliederbefragung, beispielsweise per LimeSurvey ein Meinungsbild über das Positionspapier eingeholt werden. Die Fragestellung muss folgende Form haben: Stimmst du dem Positionspapier xy zu? [ ] Ja / [ ] Nein / [ ] Enthaltung
- Sollten mehr als 50% Zustimmung (der Teilnehmenden) erreicht werden, erhält der Kreisvorstand das Recht das Positionspapier zu beschließen.
- Bei der Umfrage muss ein Teilnahmequorum von 25% der Mitglieder des Kreisverbandes erreicht werden, andernfalls ist der Antrag auf Beschluss eines Positionspapieres abzulehnen.
- Das Positionspapier tritt zur nächsten Hauptversammlung außer Kraft, wenn es nicht von dieser bestätigt wird.
6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- Diese Geschäftsordnung tritt am 26.10.2023 in Kraft.
- Sobald ein Vorstandsmitglied ausscheidet, müssen die verbliebenen Vorstandsmitglieder die Aufgaben unter Ziff. 2 neu verteilen. Eine Änderung der Geschäftsordnung ist mit einer 2/3-Mehrheit möglich.
- Beauftragngen
Beschluss 14/2023: Beauftragungen
- Beantragt am
- 26.10.2023
- Beschlussart
- Sitzungsbeschluss
- Beantragt von
- Falko Windisch
- Betrifft
- Beauftragungen
- Text
- Die Beauftragungen im KV Erfurt werden ab sofort neu verteilt:
Webseiten-Pflege: Kathleen Gransalke Inventar + Infostand: Peter Städter Twitter: Manfred Schubert Facebook: Manfred Schubert Pressearbeit: Kathleen Gransalke
- Einzelstimmen
- Vorlage für Vorstandsportal
- [Vorstandsbeschluss12 beschlussnummer = "14/2023" beschlussart = "Sitzungsbeschluss" antragssteller = "Falko Windisch" datum = "26.10.2023" redmine = "{{{Redmine}}}" thema = "Beauftragungen" antragstext = "Die Beauftragungen im KV Erfurt werden ab sofort neu verteilt:
Webseiten-Pflege: Kathleen Gransalke Inventar + Infostand: Peter Städter Twitter: Manfred Schubert Facebook: Manfred Schubert
Pressearbeit: Kathleen Gransalke" beschlussergebnis= "" vst1 = "Erik Limburg" vst1s = "" vst1k = "" vst2 = "Falko Windisch" vst2s = "" vst2k = "" vst3 = "DoGaS" vst3s = "" vst3k = "" vst4 = "Markus Walloschek" vst4s = "" vst4k = "" kommentar = ""]
- Protokoll KPT einpflegen (Erik)
TOP 09 - Was treiben die Admiräle und andere Verbände?
- Bericht über aktuelle Informationen, Entscheidungen und Entwicklungen mit Relevanz für die PIRATEN Erfurt durch Landes- und Bundesvorstand und anderer Verbände
- Bundesvorstand
- Landesvorstand
- nächste VoSi am Sonntag, 12.11.2023 um 20:15 Uhr
- mit ÖDP - gemeinsame Protestaktionen zum Wahlrecht
- Bundesvorstand
TOP 10 - Kommunalpolitik & Arbeitsgruppen
- Kommunalpolitik & Fraktion im Stadtrat: FREIE WÄHLER/PIRATEN/FDP
- AG Barrierefrei/Inklusion
TOP 11 - Kommunalwahl 2024
- Vorüberlegungen zur Kommunalwahl:
- ÖDP - gemeinsame Aufstellungsversammlung, GO vorbereiten - Erik hat Vorschlag gemacht - ÖDP geschickt (Erik)
- die Links im Wiki müssen aus den alten Thüringenwiki übertragen werden (Erik/DoGas/Falko)
- parteilose Kandidaten Markus sprach mit 2 Menschen (beide Rollifahrer) haben Interesse
- Listenwahl vorbereiten
- Patrick Breyer + Anja/Anne/Lukas schon mal einladen - noch kein Termin
- Programm überarbeiten
- Listenprogramm erarbeiten (evtl. 10 Punkte-Plan)
- Bildung und Schulbau
- Bürgerbeteiligung und Demokratie
- Inklusion und Barrierefreiheit
- Digitalisierung
- soziale Teilhabe (Teilgabe)
- Umwelt/Klimaanpassung
- etc.
- Listenprogramm erarbeiten (evtl. 10 Punkte-Plan)
TOP 12- Aktionen, Infostände und Sonstige Termine
- Infostände: -
- Stammtisch: -
TOP 13 - Gastbeiträge/ Sonstiges
- -
TOP 14 - Letzte Vorstandssitzung
- Vorschlag: in 4 Wochen, 16.11.