Stammtisch Bielefeld/2013-11-07 Tagesordnung zum Stammtisch Bielefeld

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Ablaufplan für die Bielefelder Mitgliederversammlung und Themen für den Stammtisch

DATUM: 7.11.2013 ab 20:00 Uhr in der Tangente, Mühlenstrasse 2, 33607 Bielefeld

Mitgliederversammlung

Ablaufplan

  • Eröffnung
  • Versammlungsleitung bestimmen
  • Protokollant bestimmen
  • Akkreditierungspirat bestimmen/festellen
  • Mutmassliche Beschlussfähigkeit nach Augenschein feststellen (min. 7 stimmberechtigte Piraten)
  • Generelle Anwesenheit feststellen (Wieviele Piraten? Wieviele Gäste?)
  • Überprüfung/Frage ob Anträge vorliegen
  • Wenn ja, Ablauf der MV gemäss Satzung/GO des KV Bielefeld
  • Wenn nein, Schliessung der Mitgliederversammlung

MV

Vorstandswahl: Wahl zum Beisitzer im Vorstand

Der durch den Rücktritt von Rüdiger Linde am 12.8.2013 frei gewordene Beisitzerposten wird auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 3.10.2013 durch Nachwahl neu besetzt.

Vorschläge für die Wahl zum Beisitzer können auf dem folgenden Pad eingetragen werden:

Vorschlagspad im Vorstandspad

Die derzeitig gültige Geschäfts- und Wahlordnung findest Du hier

Anträge

Antragstitel:

Antrag auf Meinungsbild der MV, zur Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands

§7 (14) Regelung von Ordnungsmaßnahmen

Antragsteller:

Bernd Scholand

Antragstext:

1. Prozedere

1.1. Ordnungsmaßnahmen werden vom Kreisvorstand ausgesprochen.

Fühlt sich der Vorstand befangen oder aus sonstigen Gründen nicht in der Lage über eine Ordnungsmaßnahme zu entscheiden, leitet er den Antrag weiter auf die nächst höhere Entscheidungsebene.

1.2. Mindestens ein Mitglied des KV-Vorstands prüft den Antrag auf Plausibilität und inhaltlich korrekte Darstellung der vorgelegten Anschuldigungen.

1.3. Die Vorwürfe werden schriftlich fixiert und dem Beschuldigten während einer Anhörung vorgelesen. Die Anhörung muss von mindestens zwei Vorständen durchgeführt werden.

1.4. Die Stellungnahme des Beschuldigten während der Anhörung, wird schriftlich protokolliert.

1.5. Der beschlussfähige Vorstand des Kreisverbands entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung über den Antrag und mögliche Maßnahmen.

1.6. Die Entscheidung wird dem Beschuldigten schriftlich per Einschreiben mitgeteilt.

1.7. Der Vorstand veröffentlicht per ML dass eine Ordnungsmaßnahme ausgesprochen wurde. Es wird nicht mitgeteilt wie diese lautet und gegen wen sie ausgesprochen wurde.

Begründung:

Der Beschuldigte darf nicht an den Pranger gestellt werden. Die Ordnungsmaßnahmen sollen in erster Linie erzieherisch wirken.

1.8. Das gesamte Prozedere wird vom Vorstand in digitaler und analoger Form gespeichert.

Begründung:

Aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen werden keine Namen veröffentlicht. Trotzdem muss für eine spätere Recherche die Entscheidungsfindung nachvollziehbar bleiben.

2. Beantragung einer Ordnungsmaßnahme

Jedes Mitglied dieses Kreisverbandes kann einen Antrag auf Ordnungsmaßnahme gegen ein anderes Mitglied des Kreisverbandes beim Vorstand beantragen. Der Antrag muss in Schriftform auf Papier oder per eMail eingereicht werden.

2.1. Der Antrag muss enthalten:

2.1.1. Vorname, Name des Antragstellers

2.1.2. Vorname, Name des Beschuldigten

2.1.3. Anschuldigung in beschreibender Form

2.1.4. Beweisführung

Liegt der Antrag nicht in oben beschriebener Form vor, kann der Vorstand eigenständig entscheiden, ob er den Antrag annimmt oder ablehnt.

3. Maßnahmenkatalog

3.1. Schriftliche Ermahnung

3.2. Verschärfte Schriftliche Verwarnung

3.3. Verweis von ML, Stammtisch oder anderen Veranstaltungen

3.4. Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden

3.5. Enthebung von einem Parteiamt

3.6. Ausschluss eines Mitglieds von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts über den Parteiausschluss

3.7. Ausschluss eines Mitglieds aus der Piratenpartei Deutschland

3.8. Ergänzend zu Absatz 1 kann/können folgende Ordnungsmaßnahme(n) vom Kreisvorstand angeordnet werden:

3.8.1. temporärer oder dauerhafter Entzug der Schreibrechte auf den Mailinglisten des Kreisverbandes

3.8.2. temporärer oder dauerhafter Entzug der Schreibrechte in den Internetforen des Kreisverbandes

3.8.3. temporärer oder dauerhafter Entzug der freien Schreibrechte auf den Mailinglisten des Kreisverbandes

3.8.4. temporärer oder dauerhafter Entzug der freien Schreibrechte in den Internetforen des Kreisverbandes

Der Maßnahmenkatalog hat keine steigernde Ordnung. Die Maßnahmen können ohne Rangfolge vergeben werden, so wie der Vorstand entscheidet.

Begründung:

Bislang ist der KV Bi. bundesweit der erste und einzige Verband, der es seinem Vorstand erlaubt hat Ordnungsmaßnahmen aussprechen zu können. Da es jedoch ohne konkrete Regelung und Prozedere-Beschreibung schnell zu hochherrschaftlichem Verhalten, oder Willkür kommen kann, sind diese Regelungen noch vor der ersten Aussprache einer Ordnungsmaßnahme festzulegen. Je komplizierter und umfangreicher die Regeln sind, um so leichter kann man sie umgehen, deswegen wurden sie so einfach wie möglich gehalten.

Der Massnahmenkatalog ist zum größten Teil von den Bochumern übernommen und ergänzt und angepasst worden. Er soll nicht bestrafen, sondern erziehen.

Link zur Diskussion

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Antragstitel:

Satzungsänderungsantrag

Regelung von Ordnungsmaßnahmen

Antragsteller:

Bernd Scholand

Antragstext:

Die Satzung ist in §4 (2) zu ergänzen mit dem Satz: a) Das Prozedere, die Regeln und der Maßnahmenkatalog, sind in der Geschäftsordnung des Vorstands definiert und einzuhalten.

Begründung:

Anmerkung: Dieser Antrag wird hier, mit heutigem Datum, schriftlich eingereicht und kommt frühestens in zwei Wochen zur Abstimmung.

Link zur Diskussion

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