Sozialpiraten/Konzepte

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Erläuterung

Auf dieser Seite sollen die einzelnen Konzepte, die zur Disposition stehen, vorgestellt werden. Beachte, dass diese Konzepte den bereits abgestimmten Vorgaben unter Anforderungen entsprechen sollte.

Die Tabelle von Ronald Blaschke enthält überblicksartige Information zu verschiedenen Modellen für eine Grundsicherung, geht allerdings nicht sehr ins Detail: http://www.grundeinkommen.de/content/uploads/2011/06/blaschke_tabelle_modelle_grundeinkommen_1105.pdf


Hier sind stichpunktartig ein paar Begriffe und Varianten zusammengefasst, die - mit Ausnahme der Äquivalenzskalen - beim Sozialpiraten/Meetings/Real-Life/Nürnberg-2011-09-24 zur Sprache gekommen sind.

Grundbedarf

Damit sind die anfallenden Kosten für Grundbedürfnisse wie Essen, Kleidung, sowie für soziale Teilhabe gemeint, ohne Krankenkassenbeiträge und ohne Wohngeld.

Zur Berechnung des Grundbedarfs pro Haushalt wird meist eine Äquivalenzskala aus drei Zahlen benutzt, wobei die einem Haushalt zugeordneten Personen in drei Kategorien eingeteilt werden:

  1. die erste erwachsenen Person im Haushalt,
  2. jede weiter erwachsene Person im Haushalt,
  3. die im Haushalt lebenden Kinder.

Beispiele

  • OECD-Skala (alt): (1 , 0.7 , 0.5)
  • OECD-Skala (neu): (1 , 0.5 , 0.3)

Mittels der neuen OECD-Skala berechnet das Statistische Bundesamt das Nettoäquivalenzeinkommen, das neben dem Grundbedarf auch die Kosten für Miete enthält, aber keine Sozialversicherungsbeiträge. Aus dem Median und dem Surchschnitt ergeben sich zwei "Armutsgrenzen". Beispiele mit den Zahlen für Deutschland von 2009:

  1. Median des Nettoäquivalenzeinkommens: 18.586 €/Jahr, 60% davon ergibt 929,30 € pro Monat als Grenze für "Armutsgefährdung".
  2. Durchschnittliches Nettoäquivalenzeinkommen: 21.223 €/Jahr, 50% davon ergibt 884,29 € pro Monat als Grenze für "relative Armut". - Manchmal wird die "relative Armut" auch mit 40% des Median angesetzt.
  • Hartz IV: (1 , etwas weniger , viel weniger) -- Das Verfassungsgericht hat gefordert, dass die Berechnung der Hartz4-Regelsätze transparent sein soll. Bei einer angemessenen empirischen Basis würden sich daraus dann auch empirisch begründete Gewichtsfaktoren ergeben.
  • Althaus-Modell: (1 , 1 , 5/8 ) ?
  • Piratenskala: (1 , 1 , 1 = E + G ), wobei bei Kindern der Betrag in einen "Eltern-Anteil" E und einen "Gemeinde-Anteil" G aufgeteilt wird. Der Elternanteil könnte etwa nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt werden; der Gemeindeanteil müsste zweckgebunden für KiTa's und andere Infrastrukturbestandteile für Kinder verwendet werden.

Die Skala beim Althaus-Modell und die Piratenskala haben gegenüber Hartz IV den Vorteil, dass alle Erwachsenen in einem Haushalt gleichgewichtet sind, also nicht ermittelt werden muss, welche Personen zusammen in einem Haushalt leben (Datensparsamkeit).

Die Piratenskala hat darüberhinaus noch den Vorteil, dass auch Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen für Kinder mitfinanziert sind.

Höhe des Grundbedarfs

Kriterien zur Ermittlung der Höhe des Grundbedarfs:

  • Das soziokulturelle Existenzminimum muss gesichert sein.
  • Niemand darf schlechter gestellt sein als aktuell.
  • Durch eine Bindung ans Volkseinkommen könnte Nachhaltigkeit erreicht werden.

Krankenversicherung

Ein paar Varianten:

  • Basic: möglichst wenig Änderungen, etwa wie beim Althaus-Modell.
  • alle: alle zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag in eine gesetzliche Krankenkasse, die Auszahlung der Grundsicherung wird entsprechend aufgestockt.
  • Steuer: eine Grundversorgung (Leistungen entsprechen etwa gesetzliche Krankenkasse) für alle ist steuerfinanziert.

Wohngeld

Beim Wohngeld gilt die Äquivalenzskala ( 45 qm, 20 qm , 20 qm ).

  • Basic: wie im BundesSozialHilfeGesetz vor Hartz IV.
  • Althaus II: Einkommensabhängige Auszahlung auf Antrag mit Nachweis der benötigten Höhe.
  • Luxus: wird steuerfinanziert pauschal in ausreichender Höhe zur Grundsicherung gezahlt.

Finanzierung

  • Basic: möglichst wenig Änderungen am aktuellen Steuersystem
  • Neu: Flatrate, am besten mit mehreren Stufen á la Paul Kirchhof

Auszahlungsmodalitäten

Eine Möglichkeit ist, die Grundsicherung als "negative Einkommensteuer" bei er Bearbeitung der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zu berücksichtigen, auf Antrag in 13 Monatsraten auszuzahlen. Die 13. Rate kann auch flexibel in Abhängigkeit von Wirtschaftsdaten gestaltet sein.