Schatzmeister-Handbuch/Mitgliedsbeiträge

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Logo Piratenpartei.svg Auf dieser Seite sind die offiziellen Anweisungen und Anleitungen des Bundesschatzmeisters.
Änderungen an der Seite sind nicht zulässig.
Änderungen bitte nur nach vorherigen Absprache mit dem amtierenden Schatzmeister Stefan Bartels vornehmen. Anfragen, Anregungen und auch Kritik bitte nur auf der Diskussionsseite hinterlassen. Dankeschön!

Neumitglieder

Beiträge von Neumitgliedern werden auf das Konto 01369 "Schwebende Mitgliedsbeiträge" gebucht.

Wer seinen (Neu-)Mitgliedern den Einzug des Beitrages durch das Beitragskontoteam anbietet, beachtet bitte:

Damit auch der Erst-Beitrag eingezogen werden kann, müssen folgende Dinge beachtet werden:

- - Das Mitglied ist nicht als schwebend anzulegen, sondern direkt vollständig.

- - Die Einzugsermächtigung / Sepa-Mandat ist kurzfristig an beitrag@piratenpartei.de (SCAN) oder an die BGS (Post) zu senden. Dabei ist zu vermerken, dass es sich um ein Neumitglied handelt, damit direkt eine Sollstellung und der Einzug erfolgt. Bitte gebt dabei auch direkt die MNr. des neuen Mitgliedes an, umso einfacher haben wir es.

Wir werden dann monatlich offene Beiträge einziehen, ab 08/2014 natürlich entsprechend per SEPA mit Prenotification und allem was dazu gehört.

Umlagen der Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind in voller Höhe an den Landesverband zu geben. Der Landesschatzmeister o.V. verbucht die Aufteilung der Umlagen an Bundesverband und untergeordnete Gliederungen und ist für die Überweisung des Beitragsanteils für den Bund und die untergeordnete Gliederung pro Quartal verantwortlich.

Geht ein Mitgliedsbeitrag in einer anderen Gliederung ein, so ist der empfangene Schatzmeister o.V. verpflichtet, dem zuständigen Landesschatzmeister unverzüglich ein Zahlungsavis zukommen zu lassen. Dieses Avis kann in Form einer Email erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:

  • Gliederung, bei der der Mitgliedsbeitrag eingegangen ist samt Debitorennummer soweit bekannt
  • zuständiger Schatzmeister mit Email-Adresse, der den Betrag in Empfang genommen hat
  • Name des Mitglieds/Spenders
  • Mitgliedsnummer
  • Betrag
  • Verwendungszweck
  • Datum des Zahlungseingang

Aufgrund dieses Zahlungsavis ist der empfangende Schatzmeister berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu verbuchen. Das Gegenkonto ist eine Forderung für die Debitorennummer des Absenders des Zahlungsavis.

Der Schatzmeister, der das Geld erhalten hat, bucht den Betrag als Verbindlichkeit gegenüber dem Landesverband, dem die Zahlung zusteht.

Ein Landesschatzmeister kann innerhalb seiner Gliederung eine andere Anweisung erlassen. Für die Abführung des Bundesanteils ist aber nur der Landesschatzmeister verantwortlich.

Zahlungseingänge von Mitgliedern, die keinen anderen Text aufweisen, sind in voller Höhe als Mitgliedsbeitrag samit Umlageschlüssel zu verbuchen.

Mitgliedsbeitrag Folgejahr: Eingang 100 Euro am 28.12. (Wertstellung/Valuta) MB Folgejahr

  • Soll 012xx an M0xxxxx
  • M0xxxxx an 009900

Folgejahr

  • M05xxxxx an 050001
  • 009900 an M0xxxxxx

Das Konto 050001 ist bei der Berücksichtigung der Konten für die Zuwendungsbestätigungen ausgeschlossen

Ermittlung der Umlagen


Aufteilung von Mitgliedsbeiträgen von Teilgliederungen unterhalb der Landesebene

  1. Der jeweilige Teilgliederung unterhalb der Landesebene steht dabei der anteilige Mitgliedsbeitrag des laufenden Haushaltsjahres im Gründungsjahr zu. Dieser Anspruch besteht ab dem ersten Tag des Folgemonats der Gründung (Beispiel: Aus einer Gründung am 13. Mai 2009 resultiert ein anteiliger Anspruch ab dem 1. Juni 2009).
  2. Die Beitragsaufteilung gilt für alle Gebietsverbände, die seit dem 1. Januar 2009 gegründet worden sind.
  3. Der zuständige Landesvorstand kann per Beschluss etwas anderes festlegen. Dieser Beschluss ist dem Wirtschaftsprüfer vorzulegen.

Beitragshöhe

  • 2011: 36,-- Euro
  • 2012: ab 01.05.2013 48,-- Euro für alle Beiträge, die ab diesem Datum gezahlt werden. Das gilt auch für rückständige Beiträge. Eine Erhöhung der Beiträge wurde auf dem Bundesparteitag 2012.1 in Neumünster beschlossen. Der Bundesschatzmeister hat das Datum für die Erhöhung auf den 01.05.2013 festgesetzt.

Beitragsminderungen

Über Beitragsminderungen bei finanziellen Härten entscheidet die für das Mitglied zuständige Gliederung, sofern die Landessatzung nichts Gegenteiliges regelt.


10.04.2013 Swanhild Goetze

OP-Nummern

Mitgliedsbeitrag 8 Stellen: MB2013+2-3 Stellen LV-Kürzel. Untergliederungen können noch dranhängen

Bei allen selbstvergebenen OP-Nummern muss das Gliederungskürzel mit einem "-" drangehängt werden.Das LV-Kürzel ist zwingend vorgeschrieben