SN:Wahlen/BTW 2013/Plakatierung
Inhaltsverzeichnis
Informationen zur Plakatierung
Allgemeine Hinweise
- Es gibt - auch für Plakatanfragen bei späteren Wahlen - eine von Philipp Schnabel erstellte Liste aller kommunalen Ansprechpartner.
- Die Plakatierungsgenehmigungen werden zentral von Philipp Schnabel eingeholt. Darum müsst ihr euch nicht kümmern. Wir stellen euch die Infos hier zur Verfügung
- Bitte nicht wild drauflos Plakatieren. Lest euch vorher die Infos zu den Genehmigungen in den Kommunen, in denen ihr plakatieren wollt, sorgfältig durch.
- Druckt euch die Dokumente aus, die zu den einzelnen Kommunen angehängt sind und nehmt sie beim Plakatieren mit. Z. T. gilt das als Genehmigung, d. h. es könnte vorkommen, dass jemand das sehen will. Ansonsten ist es aber immer gut, wenn man zu den Kommunen, die man gerade plakatiert, die Infos parat hat.
- Bitte zeichnet auf, wer wann wie viele Plakate wo gehängt hat - erstens können wir nur so nachvollziehen, wenn uns Plakate entwendet werden und zweitens finden wir sie auch nur so beim Abhängen zuverlässig wieder.
- DRINGENDE BITTE: Nutzt die unten unter "Plakatierungsinformationen" angebundene Struktur, um das Hängen der Plakate zu dokumentieren.
Grundsätzliches zu den Regeln der Plakatierung
Zwar hat jede Kommune so ihre eigenen Vorstellungen, wie das zu handhaben ist, aber ein paar generelle Regeln gibt es:
Plakatierung ist nicht gestattet:
- an oder neben Masten von Verkehrszeichen, von Verkehrsampeln sowie an oder neben Verkehrseinrichtungen
- an Stellen, an denen Werbeträger die Verkehrsübersicht/Verkehrssicherheit gefährden oder behindern
- in einer geringeren Entfernung als 10 m vor und hinter Straßenkreuzungen und Einmündungen
- In einem gewissen Abstand (meistens 30-100 m) von kommunalen Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Rathaus, Behörden, Feuerwehr etc.
In vielen Kommunen ist die Plakatierung zudem untersagt
- an und auf Brücken, Haltestellen- und Verkehrsinseln
- an Bäumen
- an den Strommasten der Straßenbahn (weil die oft nicht in kommunalem Besitz sind)
Ob das in der Kommune, in der ihr plakatieren wollt, der Fall ist, entnehmt ihr bitte den angehängten Plakatierungsgenehmigungen.
Plakatierungsgenehmigungen
Hier findet ihr eine Übersicht über die Bedingungen, die ihr beim Plakatieren beachten müsst. Bitte lest euch unbedingt vor dem Plakatieren die Bedingungen für die jeweilige(n) Kommune(n) durch, in denen ihr plakatieren wollt!Sollte eine Kommune fehlen, bitte vor dem Plakatieren unter plakate@piraten-sachsen.de nachfragen. Nicht einfach Plakate aufhängen. Das könnte zu erheblichen Kosten führen!
Es sind noch bei weitem nicht alle Infos verfügbar. Wir tragen sie ein, sobald wir sie kriegen.
- Kreis Bautzen
- Stadt Chemnitz
- Stadt Dresden
- Kreis Erzgebirge
- Kreis Görlitz
- Stadt Leipzig
- Kreis Leipziger Land
- Kreis Meißen
- Kreis Mittelsachsen
- Kreis Nordsachsen
- Kreis Sächsische Schweiz / Osterzgebirge
- Kreis Vogtland
- Kreis Zwickau
Plakatierungen in den Landkreisen
Hier sammeln wir die Informationen, wer wann was plakatiert hat. Nur so erhalten wir einen aktuellen Status der Plakataktion und können Lücken erkennen. Außerdem wird wahrscheinlich nicht jeder die gleichen Plakate abhängen, die er aufgehängt hat. Damit ein anderer die Plakate wiederfindet, muss das aber irgendwo verzeichnet sein.