SN:Treffen/Landesplenum/iplenumI

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SÄCHSISCHES TRANSPARENZGESETZ

Die gewählten Landtage von Sachsen haben es wegen der konservativen Mehrheiten bis heute noch nicht einmal geschafft, ein Informationsfreiheitsgesetz nach dem Vorbild des Bundes und 11 anderer Länder zu verabschieden, mit dem jeder das Recht auf Information gegenüber Behörden und Verwaltung hat.

Wir PIRATEN fordern ein Ende dieses gesetzlosen Zustandes und die Begründung einer Informationspflicht und eines Informationsanspruches, somit die Abkehr vom Prinzip der Amtsverschwiegenheit.

Die Intransparenz staatlicher Strukturen in Sachsen erschwert es den Bürgern, sich zu beteiligen oder die Politik zu überprüfen. Dabei ist für effektive politische Teilhabe dringend ein zeitgemäß gestalteter Zugang zu Fakten notwendig.

Die derzeitige Praxis der Ablehnung von Auskunftsansprüchen unter dem Vorwand von Geschäfts- oder Amtsgeheimnissen sowie die Verschleppung und Verhinderung solcher Ansprüche durch langsame Bearbeitung, hohe Gebühren und Auslageerstattungen halten wir für bürgerfeindlich.

Wir fordern daher eine Deckelung der Gebühren und Auslagen sowie Fristen für die Auskunftserfüllung ein, verbunden mit Sanktionen bei Nichterfüllung. Schon beim Anlegen neuer Akten muss die Verwaltung deren mögliche Veröffentlichung mit berücksichtigen.

Aber auch das gegen den Widerstand der CDU/CSU verabschiedete Informationsfreiheitsgesetz des Bundes von 2005 und der anderen Ländern ist unzureichend, hat sich doch in der Praxis herausgestellt, dass mehr als doppelt so viele Auskunftsersuchen abgelehnt als bewilligt wurden. Zudem legen die Verwaltungen die Ausnahmetatbestände zum angeblichen Schutz von übergeordneten öffentlichen Interessen und dritter Personen zu weit aus.

In Anlehnung an die Volksinitiative in Hamburg fordern wir PIRATEN in Sachsen die Schaffung eines TRANSPARENZGESETZES das weit über die herkömmlichen und zu schwachen Informationsfreiheitsgesetze von Bund und anderen Ländern hinausgeht. Damit soll mit Hilfe eines Zentralen Informationsregisters das Prinzip umgekehrt werden, dass der Bürger erst einen Antrag mit Gebührenfolgen stellen muss. Dies ist aus der Sicht des Bürgers unnötig mühselig und teuer. Damit wird zugleich dem Gedanken an OPEN DATA Rechnung getragen. Offene Daten sind sämtliche Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden können.

Dieses von den PIRATEN geforderte Transparenzgesetz definiert, was an Datenmaterial im zentralen Informationsregister zu veröffentlichen ist und gibt im Übrigen dem Bürger einen klaren Informations- und Auskunftsanspruch. Hierbei ist durch eine Ausweitung des Behördenbegriffs der Informationsanspruch auch gegen Unternehmen des Privatrechtes zu begründen, wenn öffentliche Körperschaften mitbestimmend hieran beteiligt sind und/oder diese Unternehmen öffentliche Aufgaben oder eine vom Staat verliehene Monopolstellung wahrnehmen. Es wird nicht nur ein INFORMATIONANSPRUCH begründet, sondern zusätzlich auch eine antragsunabhängige INFORMATIONSPFLICHT. Mit den eng umrissenen Ausnahmetatbeständen im Falle höherwertig zu beurteilenden öffentlichen Interessen und Belange Dritter (Angelegenheiten des Petitionsauschusses, der Kontroll- und Untersuchungsausschüsse des Landtages, Organe der Rechtspflege, des Rechnungshofes, Verfassungsschutzes und der Steuerbehörden, Fragen der Landesverteidigung und internationaler Beziehungen, Gefährdung von Straf- ,Ordnungs- und Disziplinarverfahren, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) werden die informations- und auskunftspflichtige Stellen gehindert, mit pauschalen Behauptungen das Informationsbegehren und die Informationspflicht zu umgehen. Zudem sind staatliche Stellen gehalten, das Informationsinteresse in jeder Phase ihres Handelns rechtzeitig zu berücksichtigen, z.B. dass Verträge mit staatlichen Stellen vorab zu veröffentlichen sind und Vertragspartner mit Abschluss des Vertrages auch in die Veröffentlichung einzuwilligen haben. Sogenannte Privat- und Betriebsgeheimnisse sind von Anfang an gesondert kenntlich zu machen und zu begründen.

Neben dem Verwaltungsrechtsweg haben die Bürger auch das Recht den sächsischen Datenschutzbeauftragten, der auch die Einhaltung dieses Gesetzes zusätzlich zu überwachen hat, anzurufen.

Mit diesem Gesetz wird

-Korruption erschwert

-Steuerverschwendung vorgebeugt

-der Verwaltungsablauf vereinfacht

-dem Bürger und den Volksvertretern mehr Mitbestimmung ermöglicht

-die Pressefreiheit durch bessere Recherchemöglichkeiten gestärkt

-das Vertrauen in Politik und Verwaltung gestärkt!

und damit die DEMOKRATIE durch mehr Transparenz und Vertrauen erheblich gestärkt!

Über den Bundesrat wollen die sächsischen PIRATEN auch eine entsprechende Reform des Bundesinformationsfreiheitsgesetzes anstoßen.


Der genaue Gesetzestext ist auf der ML des Landesverbandes Sachsen gesondert verbreitet worden und wird zum Plenum nochmals gedruckt vorgelegt!

Hier nochmals als Link:

http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Tranquillo/SN:Plenum04.02.2012/SächsischesInformationsFreiheitsgesetz

Nebeneinkünfte Amtsträger, Abgeordnete usw…

Offenlegung der Einkünfte, Aufwandsentschädigungen, unentgeltlichen Zuwendungen in Justiz, Verwaltung und Landesparlament in Sachsen:

Richter, Staatsanwälte, Beamte in gehobenen Positionen, aber auch alle politischen Amtsträger, wie Minister, Staatssekretäre, Bürgermeister etc. sowie alle Mandatsträger des Landtages haben ihre Einkünfte, Nebeneinkünfte, Aufwandsentschädigungen, unentgeltlich empfangene Leistungen und eigene unentgeltliche Tätigkeiten für Dritte Personen, die mit Ihrem Amt in sachlichen Zusammenhang stehen, sowie etwaige sonstige Teilnahmen an Veranstaltungen, zu denen sie wegen Ihres Amtes außerhalb des regulären Geschäftsbetriebes eingeladen werden, offenzulegen, einschließlich des Grundes. Soweit dem begründete überwiegende Belange Dritter entgegenstehen (z.B. gesetzliche Geheimhaltungspflicht bei zur Verschwiegenheit verpflichteten bzw. berechtigten Berufen i.S.d. §203 Abs 1, Nr. 3 StGB), ist dies als Ausnahmetatbestand zu berücksichtigen. In diesem Falle sind jedoch die Mandate anonymisiert nach Umsatz, Branche und jährlichen Gesamteinkünften pro Mandant aufzuschlüsseln. Dies alles sind Dienstpflichten, die in den jeweiligen Landesgesetzen zu verankern sind. Die Dienstaufsichtsorgane haben dies auch zu kontrollieren, im Falle der Landtagsmandatsträger erfolgt die Kontrolle durch den Landtagspräsidenten oder von diesen eingesetzten Beauftragten, die jedoch den Schutzzweck des §203 Abs. 1, Satz 3 StGB zu beachten haben.

Die Offenlegung hat für jedermann sichtbar auch im Internet zu erfolgen. Zur Durchsetzung sollen Verletzungen dieser Pflichten auch sanktionsbehaftet sein:

Bei Amtsträgern sollen derartige Pflichtverletzungen dem Disziplinarrecht unterliegen. Die einschlägigen Gesetze für die Amtsträger sind entsprechend zu ändern.

Bei Abgeordneten sind im Falle eines Verstoßes Kürzungen der Diäten bis zur Höhe des Doppelten des erlangten Vorteiles, bei unentgeltlichen Tätigkeiten in Höhe eines zu schätzenden Wertes der Leistung, maximal jedoch nur bis zu 50% der Diäten –ggf. auch mit Rückwirkung- vorzunehmen. Die Sanktion hat der Präsident des Landtages mittels vollstreckbaren Verwaltungsaktes nach pflichtgemäßen Ermessen und unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung auszusprechen. Das sächsische Abgeordnetengesetz ist entsprechend zu ändern.

Die Piratenpartei Sachsen setzt sich auch dafür ein, dass über den Bundesrat auch die dem Bundesrecht unterliegenden Amts- und Mandatsträger entsprechende gesetzliche Pflichten auferlegt werden.

Antragsbegründung

Der Lobbyismus ist ein legitimes Mittel der Einflussnahme auf die Gesellschaft und die politische Willensbildung. Aber das Volk hat das Recht auf Transparenz, muss die Interessenverflechtungen erkennen dürfen. Die bisherigen fragmentarischen gesetzlichen Regelungen sind rechtspolitisch unbefriedigend. Bei den Gerichten gibt es Spezialzuständigkeiten, z.B. für Medizinrecht, Bankenrecht, Berufsrecht usw…. Die Interessenverbände veranstalten Seminare, laden Richter oder auch leitende Staatsanwälte und andere Würdenträger zu Veranstaltungen ein, vergeben honorierte Gutachteraufträge, Schiedsämter, Treuhandschaften und was noch alles sonst so möglich ist. Oder der Leiter des Tiefbauamtes wird von einem Großkonzern zu einem Referat eingeladen. Man wohnt in schönem Hotel, bekommt zwar kein Honorar, aber man bekommt alles bezahlt, isst gut, wird hofiert, sieht eine andere hübsche Gegend usw…. Das alles korrumpiert den Menschen. Wenn das alles transparent ist und vieles in der Gesellschaft besteht auch aus Scheinheiligkeit, wird es schwieriger mit dieser schleichenden Beeinflussung. Nicht umsonst hatte sogar ein Vorsitzender Richter eines Fachsenates des BGH (um juristischen Angriffen vorzubeugen, mache ich da erst mal keine näheren Angaben), dem der Ruf nachhing, zu sehr die Interessen der Branche zu vertreten, mal eine Rechtsbeugungsanzeige gefangen, die natürlich ohne Erfolg war. Oder die maßgebenden Vertreter in einer Baulandkammer oder des übergeordneten Gerichtes werden von den Verwaltungsinstitutionen hofiert, man kennt sich und schon ist die Rechtsprechung vielleicht besonders verwaltungsfreundlich, was aber nicht so richtig bewiesen ist…

Die hier formulierten Leitsätze erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sollen nur den Grundgedanken wiedergeben. Es wäre sodann in der konkreten Ausgestaltung noch näher juristisch auszugestalten. Sofort werden natürlich die betreffenden Amtsträger aufschreien, sagen, sie seien in ihrer amtlichen Arbeit behindert, es entstünde Schaden für die Allgemeinheit und zudem seien sie unzulässig ihre Privatsphäre beeinträchtigt. Das persönliche Interesse des Amtsträgers hat jedoch hinter dem Interesse der Allgemeinheit an Transparenz zurückzustehen, wenn es um die Tätigkeit geht, die in untrennbaren sachlichen Zusammenhang mit der Funktion des Amtsträgers steht. Transparenz schafft auch Vertrauen in die Integrität des Amtsträgers, was auch schützenwürdiges Rechtsgut ist. Dies ist m.E. eine zulässige rechtspolitische Erwägung und sollte einer verfassungsrechtlichen Güterabwägung stand halten. Und die Beeinträchtigung der Amtstätigkeit sehe ich nicht ernsthaft. Es werden ohnehin meist nur die Amtsträger in gehobenen Positionen betroffen sein.

Der oft erhobene Vorwurf, Politik sei korrupt und die gewählten Vertreter seien bestechlich beruht auf dem Fehlverhalten Einzelner, aber vor allem der fehlenden Möglichkeit zur Kontrolle in Bezug auf Nebentätigkeit und Motivation zum Abstimmungsverhalten. Die Interessenabhängigkeiten zwischen Politikern und Wirtschaft sind in Deutschland noch nicht hinreichend transparent und daher äußerst anfällig für Korruption. Daher ist eine spürbare Verbesserung der Transparenz herbeizuführen.

Für die Bürgerinnen und Bürger muss klar sein, welche Interessen hinter Gesetzesinitiativen stecken und wer, wie und wann auf den Gesetzgebungsprozess Einfluss genommen hat. Nur wenn bekannt ist, von wem Abgeordnete bezahlt werden und für welche Arbeitgeber sie arbeiten, können sich Bürger ein eigenes Bild über deren Unabhängigkeit oder ggf. Abhängigkeit machen.

Betreffend die gewählten Abgeordnete sind auf folgende Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes zu Bundestagsabgeordnete hinzuweisen, was vielleicht nur bedingt (wegen der im Gegensatz zum Bundestagsabgeordneten geringeren Diaten) auch für Landtagsabgeordnete zu gelten hat:

„Mit der Freiheit des Mandats (Art. 38 Abs. 1 GG) sind nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden, deren Reichweite durch das Gebot, die Repräsentations- und Funktionsfähigkeit des Parlaments zu wahren, bestimmt und begrenzt wird. Zu den Pflichten eines Abgeordneten gehört es, dass er in einer Weise und einem Umfang an den parlamentarischen Aufgaben teilnimmt, die deren Erfüllung gewährleistet. Dabei verlangt die parlamentarische Demokratie einer höchst komplizierten Wirtschafts- und Industriegesellschaft vom Abgeordneten mehr als nur eine ehrenamtliche Nebentätigkeit. Vielmehr fordert sie den ganzen Menschen, der allenfalls unter günstigen Umständen neben seiner Abgeordnetentätigkeit noch versuchen kann, seinem Beruf nachzugehen. Nur der Umstand, dass die Abgeordneten bei pflichtgemäßer Wahrnehmung ihres Mandats auch zeitlich in einem Umfang in Anspruch genommen sind, der es in der Regel unmöglich macht, daneben den Lebensunterhalt anderweitig zu bestreiten, rechtfertigt den Anspruch, dass ihnen ein voller Lebensunterhalt aus Steuermitteln, die die Bürger aufbringen, finanziert wird.“

Mit anderen Worten: Nur eine transparente Politik ist eine glaubwürdige Politik. Das Volk hat ein Recht zu wissen, von wem sich Politiker bezahlen und somit beeinflussen lassen.



TRANSPARENZ IN DER GESETZGEBUNG

Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen fordert mehr Transparenz für den Bürger beim Zustandekommen von Gesetzen im sächsischen Landtag. Dazu ist eigens ein Gesetz zur Transparenz im Gesetzgebungsverfahren (GesetzgebTPG) zu schaffen das folgende Regelungen enthält:

1.) Einführung eines „Lobbyisten-Registers:

  • a) Lobbyarbeit bzw. Lobbying ist der Versuch der Einflussnahme und der Informationsbeschaffung, des Informationsaustausches sowie die strategische Ausrichtung einer Tätigkeit in Zusammenhang mit Entscheidungen von Politik und Verwaltung
  • b)Dieses Register listet alle Personen, Unternehmen, Verbände, Nichtregierungsorganistionen, Agenturen, Anwaltskanzleien etc. auf, die Lobbyarbeit betreiben. Hierbei sind die Aufgaben der Organisationen, Auftraggebern und Aufgabengebiete und der finanzielle und zeitliche Aufwand in Zusammenhang mit der Lobbyarbeit anzugeben. Ferner sind alle Daten zu Sitz, Adresse, Kommunikationsverbindungen, Internetadresse, Vertretungsberechtigten, Handelsregister, Steuernummer sowie Anzahl und Namen der Personen anzugeben, die mit dem Lobbying betraut sind. Soweit Lobbyisten zugleich für andere Unternehmen, Vereinigungen, Verbände oder sonst wie Interessierte handeln, ist die Interessenvertretung und die finanzielle Ausstattung in diesem Zusammenhang offenzulegen. Sollte es sich um eine Institution handeln, deren Haupttätigkeit in der Einflussnahme auf politische Entscheidungen besteht, sind zugleich Angaben zur mitgliedschaftlichen Struktur, zum Gesamtbudget und zu den Hauptfinanzierungsquellen dieser Institution zu machen. Alle Daten sind in Zeitabständen von sechs Monaten zu aktualisieren. Eine Bagatellregelung soll zeitlich und finanziell nicht ins Gewicht fallende Lobbyarbeit von der Registrierungspflicht ausnehmen, kann jedoch auf freiwilliger Basis registriert werden. Damit soll auch weiterhin unbürokratisch und ohne besonderen Verwaltungsaufwand sich jeder Bürger, kleinere Unternehmer oder Organisation politisch zu Wort melden dürfen.
  • c) Wahrheitswidrige Angaben, unlautere Versuche zur Einflussnahme oder Informationsbeschaffung sind den Lobbyisten untersagt. Hierzu ist ein Katalog von Verhaltensregeln zu schaffen, die auch im Gesetz aufzunehmen sind.
  • d) Das Lobbyistenregister wird beim Präsidenten des Landtages geführt und ist im Internet öffentlich zu machen bzw. steht jedermann zur Einsichtnahme offen.
  • e) Ohne Registrierung im Lobbyistenregister ist es den Lobbyisten untersagt, Ministerien des Landtages, nachgeordnete Landesbehörden und deren Personal zu kontaktieren, wenn dadurch Lobbying betrieben werden soll. Das gleiche gilt für Beteiligungen an Anhörungen und ähnlichen Veranstaltungen, die der sächsische Landtag, seine Organe oder Hilfsorgane (z.B. Ausschüsse) oder Ministerien veranstalten. In der Geschäftsordnung des Landtages ist vorzusehen, dass Hausausweise nur für registrierte Lobbyisten erteilt werden dürfen, wenn diese in dieser Eigenschaft Zugang wünschen.

2. Legislativer Fußabdruck:

a) Vorlagen der Exekutive, die mittelbar oder unmittelbar durch Lobbying beeinflusst worden sind (Gesetzesentwürfe, Unterrichtungen u.ä.) sind hinsichtlich deren Beteiligung zu dokumentieren (sog. legislativer Fußabdruck) und für das weitere Gesetzgebungsverfahren transparent zu machen. Ferner sind alle externen Berater und Beteiligte sowie deren Beiträge öffentlich zu machen, deren sich die Exekutive bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen bedient hatte oder deren Stellungnahme sie eingeholt hat. Dies gilt auch schon für Referentenentwürfe, die unverzüglich zu veröffentlichen sind, sobald sie den ministeriellen Vorgesetzten vorgelegt werden. Als externer Beteiligter gelten auch Beschäftigte auf Probe des Ministeriums oder ehemalige Mitarbeiter, die über eine Wiedereinstellungsgarantie des bisherigen Arbeitgebers verfügen oder die nur beurlaubt sind. Es ist verboten, sich externer Personen bei der Erstellung von Gesetzesvorlagen in maßgebender Funktion zu bedienen, wenn diese von Stellen entsendet werden, deren konkrete Geschäftsinteressen von dem beabsichtigten Gesetz betroffen sind. Ferner dürfen externe Personen keine leitenden Funktionen innerhalb eines Ministeriums übertragen werden. Sollten Ministerien aus besonderen Gründen sich entschließen, Aufträge an externe Berater zur Erstellung eines Gesetzesentwurfes geben zu müssen, hat dies nur auf Grund einer öffentlichen Ausschreibung zu geschehen.

b) Alle Gutachten, Stellungnahmen und die Inhalte von Anhörungen, Protokolle etc. in der weiteren parlamentarischen Arbeit sind öffentlich zu machen und im Internet abrufbar zu hinterlegen.


3. Beschränktes Verbot der Nebentätigkeit von Abgeordneten

Bezahlte Nebentätigkeit von Abgeordneten oder ehrenamtliche Tätigkeit in leitenden Organen für Körperschaften , die im Lobbyistenregister erfasst sind, ist untersagt, es sei denn, es handelt sich um eine gemeinnützige Organisation oder um eine Organisation, die keine eigenen wirtschaftlichen Interessen vertritt. Dies soll auch nicht für Tätigkeiten bei Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden gelten. Einfache Mitgliedschaften bleiben in jedem Falle unberührt.


4. Sanktionen Verstöße gegen die Pflichten nach diesem Gesetz sind als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Bußgeldbescheide sind von den ordentlichen Gerichten auf Grund eines Einspruches zu überprüfen. Zugleich ist bei Verstößen auch die Streichung aus dem Lobbyistenregister auf Zeit, in schweren Fällen auch auf Dauer vorzusehen. Zuständig für eine solche Ahndung ist der Präsident des sächsischen Landtages. Der Verwaltungsrechtsweg ist gegen solche Entscheidungen offen. Ein parlamentarischer Kontrollausschuss, dem mindestens je ein Vertreter der im Landtag vertretenen Parteien angehören müssen, überwacht die Tätigkeit des Präsidenten und erstattet jährlich Bericht, wobei auch eine abweichende Stellungnahme eines Ausschussmitgliedes zu veröffentlichen ist. Die Mitglieder des Kontrollausschuss erhalten umfassende Akteneinsicht zu allen Vorgängen.

5. Bundesratsinitiative: Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen setzt sich auch dafür ein, dass über den Bundesrat entsprechende Regelungen als Bundesgesetz für die Bundesgesetzgebung geschaffen werden.

Jugendschutz

Häufig werden von führenden Medien und Politikern Videospiele als Ursache für Amokläufe und andere Gewalttaten genannt und ein Verbot von so genannten "Killerspielen" gefordert. In fast allen Fällen haben, die Leute, welche die Kritik anbringen nie eines dieser Spiele über einen längeren Zeitraum ausprobiert, noch entsprechende Studien gelesen, um die Wirkung auf die eigene Psyche feststellen und einschätzen zu können. Die unterstellte Wirkung, dass sie durch den Konsum der Spiele zum Amokläufer/Gewalttäter werden, ist deshalb rein ideologisch und nicht rational begründbar. Eine solche einfache "Sündenbockpolitik" lehnt die Piratenpartei grundsätzlich ab. Wir fordern eine rationale, auf Argumenten basierende Ursachenbetrachtung und darauf aufbauend eine entsprechende Umsetzung von sinnvollen Konzepten, angefangen bei den tatsächlichen Problemen.

Die Piratenpartei sieht die hauptsächlichen Ursachen von Gewalttaten nicht in Videospielen, sondern unter anderem in einer verfehlten Bildungs- und Sozialpolitik. Amokläufe und andere Gewalttaten gab es bereits lange bevor Videospiele existierten. Weiterhin erscheint es wenig zielführend Spiele zu indizieren, weil sie zu realistisch sind. Vielmehr sollte darauf abgezielt werden Konflikte zu verhindern, anstatt das Abbild und die implizite Kritik in der künstlerischen Darstellung selbiger zu verbieten.

Die Piratenpartei unterstützt präventive Ansätze zum verantwortungsbewussten Umgang mit elektronischen Medien, aber auch Konzepte zur Gewaltprävention durch die verstärkte Einstellung pädagogisch-psychologisch geschulten Personals an Schulen. Mit Hilfe des vermehrten Einsatzes von SchulpsychologInnen, BeratungslehrerInnen in Kombination mit Anti-Aggressionstraining, Aufklärung und verstärkter Vermittlung von Medienkompetenz an Schulen, ist die Entstehung von Gewaltpotential eher zu erkennen.

Wir sind der Auffassung, dass Schule als sozialer Raum betrachtet werden muss. Auch hier kommt es zu Ausgrenzungen und Ablehnungen einzelner Menschen, weil sie nicht den erwünschten Erwartungen der Gruppe entsprechen oder "sonderbar" erscheinen. Ablehnung und Ausgrenzung bis hin zu Mobbing sind unter anderem Gründe dafür, wenn Einzelne sich aus der Gesellschaft in "Parallelwelten" zurückziehen und dort im schlimmsten Fall Hass auf die Gesellschaft entwickeln.

Doch auch die Eltern dürfen nicht aus der Verantwortung genommen werden. Medienkompetenz ist wichtig - Eltern müssen sich zwangsläufig mit der Lebenswirklichkeit ihrer Kinder beschäftigen und verstehen, warum bspw. ein Computerspiel mit Gewaltinhalten attraktiv wirkt. Eltern müssen auch in der Lage sein beurteilen zu können, ob das Spiel schlichtweg nur aus Spaß gespielt wird (auch wenn man die Auffassung von Spaß nicht selbst teilen mag), oder ob durch das Spiel Probleme verdrängt oder verstärkt werden, die sich aufgestaut haben.

ÖPNV

Die Piratenpartei Deutschland, Landesverband Sachsen setzt sich dafür ein, dass in Sachsen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, einen fahrscheinlosen Öffentlichen Personalnachverkehr (ÖPNV) einzuführen. In solchen Fällen kann jeder Bürger und auswärtige Besucher die kommunalen Beförderungseinrichtungen ohne besonderes Entgelt nutzen.

Finanziert werden soll dies u.a. durch eine kommunale zweckgebundene Abgabe die die Bürger, sei es mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz, kraft einer kommunalen Satzung zu entrichten haben. Minderjährige Bürger, Studenten , Auszubildende, Schwerbehinderte, pflegebedürftige Personen, Empfänger von Sozialleistungen können von der Abgabenpflicht ganz oder teilweise befreit werden. Ferner kann die Kommune Befreiung oder Reduzierung von der Abgabenpflicht vorsehen, wenn besondere Gründe, wie sozialer Härtefall oder eine sonst nicht zu vermeidende Ungleichbehandlung dies erforderlich macht. Auswärtige Besucher oder Berufspendler können in die Abgabenpflicht einbezogen werden, soweit solche mittels Hotelübernachtung oder Arbeitgeber erfasst werden können. In diesen Fällen sind das Hotelgewerbe und die Arbeitgeber entsprechend zum Einzug zu verpflichten. Ferner können auch Betriebe ergänzend oder alternativ zu einer Abgabe herangezogen werden, die je nach der Zahl der Arbeitnehmer und dem durch sie verursachten Publikumsverkehr zu berechnen ist. Die Abgabe soll nach den Aufwendungen für den ÖPNV bemessen werden, wobei auch ein Eigenanteil bei den Kommunen verbleiben muss, der der geschätzten anteiligen Nutzung von auswärtigen Benutzern entspricht, die nicht von der Abgabenpflicht umfasst werden können. In der Regel ist hierfür ein Eigenanteil von 10 % zugrundezulegen. In begründeten Einzelfällen, kann die Kommune hiervon auch abweichen, soweit hierdurch eine erhebliche Ungleichbehandlung ausgeglichen werden kann.

Die Piratenpartei fordert des weiteren, dass innerhalb des Freistaates Sachsen, die Verteilung der nach Art 106 a GG und dem Regionalisierungsgesetz empfangenen Bundesmittel neu geregelt wird, damit das Konzept eines fahrscheinlosen ÖPNV vorrangig umgesetzt werden kann.

Die Piratenpartei setzt sich ferner dafür ein, dass mit Hilfe von drei großen Feldversuchen festgestellt wird, ob sich ein kostenfreier ÖPNV rechnet. Diese Untersuchungen sollen jeweils in einem Oberzentrum, einem Mittelzentrum und einer Region des ländlichen Raumes in Sachsen wissenschaftlich mit Hilfe der Landesregierung begleitet durchgeführt werden.

Zur Umsetzung des Konzeptes eines fahrscheinlosen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) , das mittels einer kommunalen Abgabe zu finanzieren ist, fordert die PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND , Landesverband Sachsen die Schaffung landesgesetzlicher Grundlagen, damit den Gemeinden und Landkreisen die Ermächtigung zu entsprechenden Abgabensatzungen gegeben wird. Demnach möge der Landtag beschließen, die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in § 73 (Grundsätze der Einnahmebeschaffung ) in Abs. 2 um einen zweiten Satz zu ergänzen, dass das sächsische Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung abweichende Bestimmungen vorsehen darf. In Konsequenz hierzu ist das Sächsische Kommunalabgabengesetz im obigen Sinne um Vorschriften zu ergänzen, die die Kommunen ermächtigen, Satzungen für eine zweckgebundene ÖPNV –Abgabe zu erlassen.


Wahlalter

Abschaffung des aktiven Wahlalters, Wahlrecht ab Geburt

Die sächsischen Piraten fordern eine vollständige Aufhebung des Mindestalters bei Wahlen und Abstimmungen auf allen politischen Gliederungsebenen. Art 38 II Grundgesetz und äquivalente Passagen in den Landesverfassungen sollen dahingehend geändert werden. Das aktive Wahlrecht soll ab der Geburt von jedem Bürger wahrgenommen werden können. Die erstmalige Ausübung dieses Wahlrechts erfordert für Unter-16-Jährige die selbständige Eintragung in eine Wählerliste. Eine Stellvertreterwahl durch Erziehungsberechtigte lehnen wir ab.

Das Wahlrecht ist ein fundamentales Menschenrecht, kein freundlicherweise gewährtes Privileg. Dieses Recht ist in Artikel 21 der allgemein Erklärung der Menschenrechte verbrieft. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht hervor, dass Kinder ab ihrer Geburt zum Staatsvolk zählen und ihnen die Grund- und Bürgerrechte des Grundgesetzes in vollem Umfang zustehen. Einschränkungen dieser Grundrechte müssen sorgfältig begründet werden. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts steht in dieser Hinsicht im Einklang mit der UN-Konvention für die Rechte des Kindes¹, der Gesetzgeber hinkt diesem Anspruch aber weiterhin hinterher. Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum es zum Schutz der Demokratie notwendig ist, Minderjährige von der Wahl auszuschließen und ihnen ihr Abstimmungsrecht zu nehmen. Im Gegenteil stellt ihre Beteiligung in unseren Augen eine Bereicherung dar. Vor diesem Hintergrund ist die Beschränkung des Wahlrechts in Art. 38 II GG auf Menschen über 18 Jahre nicht hinnehmbar.

Demokratie ist kein Instrument zur Wahrheitsfindung, sondern trägt der Idee Rechnung, dass wir nur dann Macht über Menschen ausüben dürfen, wenn sie darüber mitentscheiden und ihre eigenen Interessen in die Waagschale werfen durften, wer diese Macht wie ausübt. Der Gedanke, z.B. Menschen das Wahlrecht zu entziehen, die im Gespräch Beeinflussbarkeit oder politische Unkenntnis zeigen, erscheint uns daher unangemessen. Ebensowenig dürfen wir daher Kindern und Jugendlichen mit dem Argument, ihnen fehlte es noch an politischer Kenntnis oder sie seien zu beeinflussbar, das Wahlrecht vorenthalten: Dies gilt erstens nicht für alle (und zudem für viele Erwachsene), zweitens geht es bei Demokratie eben um die Berücksichtigung des Willens aller im gleichen Maße und nicht etwa darum, die „politische Wahrheit“ herauszufinden. Einen Willen und politische Interessen haben Kinder und Jugendliche aber sehr wohl². Eine Regierung, die von ca. 20% derer, über deren Rechte und Pflichten sie bestimmen darf, nicht mitgewählt werden durfte, ist nicht demokratisch legitimiert.

Dass uns ein Kinderwahlrecht auf den ersten Blick merkwürdig vorkommt, ist unserer historischen Situation geschuldet und ging vielen Menschen bezüglich des Frauenwahlrechts einmal ebenso. Die sächsischen Piraten behaupten von sich, unvoreingenommen neue Wege zu durchdenken und zu beschreiten, wenn die besten Argumente für sie sprechen. Das ist hier der Fall.

Die Grenzziehung zwischen Kind und Jugendlichen ist wissenschaftlich nicht einheitlich definiert³. „Kindheit“ ist eine historische Konstruktion der gesellschaftlichen Verhältnisse während der Industrialisierung. Die Unterscheidung von Gesellschaftsmitgliedern nach ihrem Alter ist kein biologischer Diskurs, sondern ein Erziehungsdiskurs und hängt mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen zusammen. Kinder werden nicht als Subjekte anerkannt, deren Interessen in der Gegenwart zu berücksichtigen sind, sondern nur im Hinblick auf ihre Zukunft und ihr Potential, zum vollwertigen Mitglied der Gesellschaft zu werden, betrachtet. Der gesellschaftliche Blick auf Kinder ist damit fast immer erwachsenenzentriert⁴.

Bei der Bewertung des aktuellen Wahlrechts ab 18 – bzw. in einigen Fällen ab 16 Jahren – gilt es zu bedenken, dass alle Beschränkungen des Wahlrechts historische Relikte sind und eine Koppelung des Wahlrechts an die Volljährigkeit keinesfalls die einzig denkbare Möglichkeit ist. Die ersten "Demokratien" schlossen Frauen, Nichtathener und Sklaven aus. Das Wahlrecht zur ersten Wahl im Deutschen Reich im Jahre 1871 besaßen lediglich Männer ab 25 Jahre, was zur damaligen Zeit den Ausschluss eines hohen Bevölkerungsanteils zur Folge hatte. Im Jahr 1970 wurde das aktive Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland von 21 Jahren auf 18 Jahre abgesenkt. Das Wahlrecht ist historisch gewachsen und nicht an objektiven Kriterien festgemacht. Die Grenze von 18 Jahren ist willkürlich.

Wer wählen darf, interessiert sich mehr für Politik. Durch das fehlende Wahlrecht werden Kinder und Jugendliche zu spät an der demokratischen Kultur beteiligt und somit die Chance vertan, sie früh für Politik zu begeistern und einzubinden. Es ist daher wünschenswert, Kindern und Jugendlichen eine möglichst frühe Beteiligung an Wahlen zu ermöglichen. Politisches Desinteresse würde nicht mehr 18 Jahre eingeübt, stattdessen könnten sich Kinder und Jugendliche demokratisch einbringen, würden sich mehr informieren und es bestünden mehr Anreize, ihnen politische Informationsangebote zu machen. Die politische Bildung der Bevölkerung würde nachhaltig besser. Den durch eine Senkung des Wahlalters auftretenden politischen Fragen von Kindern und Jugendlichen ist auch durch ein stärkeres Gewicht der politischen Bildung im Schulalltag Rechnung zu tragen. NGOs wie z.B. die Greenpeace-Jugend ermöglichen eine Mitgliedschaft ab 14 Jahren, die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren und das Deutsche Jugendrotkreuz ab 6 Jahren. Bereits im Kindesalter werden Menschen also in gesellschaftlich verantwortungsvolle (zukünftige) Positionen einbezogen und begleitet. Es gibt bereits viele kommunale Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen, beispielsweise Bürgerhaushalte oder Projekte zur Gestaltung der eigenen Stadt bzw. Gemeinde⁵. Österreich ermöglichte mit der Wahlrechtsreform 2007 allen Bürgerinnen und Bürgern bereits ab 16 Jahren eine Teilnahme an allen Wahlen im Land⁶.

Die Nicht-Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als politische Subjekte basiert auf mehreren Faktoren, die große Parallelen zum Ausschluss von Frauen aufzeigen¹:

Kinder und Jugendliche sind im beruflichen Umfeld als Partner unbekannt und werden dadurch nicht akzeptiert, bzw. es fehlt die Erfahrung, mit ihnen umzugehen und sie in Entscheidungsprozesse einzubinden, es herrscht ein Adultismus (analog zum Sexismus oder Rassismus), der aus der gesellschaftlichen Realität der Erwachsenenherrschaft hervorgeht, Kinder und Jugendliche werden kaum als öffentliche Personen wahrgenommen und vornehmlich der Privatsphäre (Familie) zugeschrieben, mit der Ausnahme, wenn sie ein öffentliches Ärgernis darstellen, Exklusion von der politischen Partizipation wird häufig als „Schutz“ vor sich selbst (z.B. wegen Empfänglichkeit für rassistische und totalitäre Positionen) oder Überforderung begründet.

Empfänglichkeit für Rassismus und Totalitarismus ist trotz landläufiger Meinung kein Phänomen, das nur unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt. Andererseits kann politische Partizipation hier sogar präventiv wirken¹. Über 75% aller Jugendlichen bezeichnen die Demokratie als geeignetste Staatsform. Sie sprechen sich für das Grundgesetz aus, sind aber mit der Realisierung demokratischer Ideale und Strukturen unzufrieden⁷. Insgesamt sind die Ansprüche der Jugendlichen gegenüber der Politik hoch, so erwarten sie von Politikern Ehrlichkeit, Kompromissbereitschaft, Mitbestimmungsrechte, die Fähigkeit zur Durchsetzung politischer Entscheidungen und eine stärkere Einbindung der Interessen Jugendlicher³. Nichtsdestotrotz bleiben viele Jugendliche gegenüber dem Parteiensystem skeptisch und Politikern gegenüber misstrauisch, was teilweise ihre generelle Zurückhaltung beim Wählen erklärt. So erklären beispielsweise 35-40% aller Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren in einer Umfrage, dass es keine Partei gebe, die ihre Interessen vertrete und sie deswegen auch nicht wählen gehen würden⁷.

Ein häufig formulierter Einwand gegen die Absenkung oder Aufhebung des Wahlalters ist, vielen Kindern und Jugendlichen fehle die notwendige Reife. Man kann allerding nicht abstreiten, dass Kinder und Jugendliche bereits in der Lage sind, sich eigenständige Gedanken zu vielgestaltigen Problemen zu machen und ihre eigenen Wertungen zu finden. Es ist anmaßend, eine zwar womöglich mit geringer Lebenserfahrung getroffene, aber dennoch durchaus überlegte Entscheidung oder Wertung aus einem erwachsenen Blickwinkel per se als unreif zu deklarieren, zumal das Reifekriterium bei der Wahlentscheidung Erwachsener keine Rolle spielt. Selbst wenn eine Senkung des Wahlalters mitunter zu naiven und unsachgemäßen Entscheidungen führte – angenommen, eine objektive Bewertung wäre hier möglich – muss Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Fehler zu machen und aus ihnen zu lernen. Eine Gefahr für die Demokratie wäre aus dieser Möglichkeit nicht abzuleiten, zumal die Unter-18-Jährigen nur einen geringen Teil der gesamten Wählerschaft ausmachen würden. Daher ist die Sorge über die Beschädigung der Demokratie durch massenhaft unreife Wähler unbegründet, zumal sie zu dem gewonnenen rechtlichen Gehör der Betroffenen in keinem Verhältnis stünde.

Teilhaberechte bedeuten immer auch, Macht abzugeben, in diesem Fall aus den Händen der Erwachsenen in die Hände junger Menschen. Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom Wahlrecht bedeutet nicht zuletzt, dass es keine Verpflichtung bzw. keine Verantwortlichkeit der politischen Akteure gibt, die Interessen dieser Altersgruppe zu berücksichtigen und sich vor ihr zu rechtfertigen. Artikel 20 GG formuliert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, Abgeordnete sollen nach Artikel 38 GG Vertreter des ganzen Volkes sein. In der Praxis stellt sich die Situation allerdings anders dar, wenn rund 15 Millionen Unter-18-Jährige keine Möglichkeit besitzen ihre Stimme abzugeben. Solange Kinder und Jugendliche nicht wählen können, werden ihre Interessen weniger berücksichtigt. Generationengerechtigkeit, Klimaschutz etc. können so schlecht erreicht werden und Probleme werden auf die junge Generation abgeschoben.

Die Absenkung des Wahlalters erfordert auch eine besondere Sorgfalt der Wahlämter und Wahlhelfer im Umgang mit den Jungwählern. Um einem potentiellen Mißbrauch vorzubeugen, müssen die zuständigen Sachbearbeiter entsprechend unterwiesen und vorbereitet werden. Eine Missbrauchsgefahr von Rechten besteht in einer Demokratie immer und unabhängig vom Alter, eine wehrhafte und wertstabile Demokratie ficht das aber nicht an.

Erstwähler, die unter 16 Jahre alt sind, müssen selbständig einmalig ihren Willen zu wählen persönlich in dem für Sie zuständigen Wahlamt beurkunden. Sobald sie als Wähler erfasst sind, erhalten sie zu jeder anstehenden Wahl, zu der sie wahlberechtigt sind, eine Einladung. Eine vollautomatische Erfassung aller Erstwähler unter 16 findet nicht statt. Wahlrecht ist keine Wahlpflicht. Dieses Recht wahrzunehmen, ist die Entscheidung des einzelnen Wählers, der damit auch eine Verantwortung übernimmt.

Es ist jedoch klar, dass allein die Herabsetzung des aktiven Wahlrechts nur ein kleines Glied in einer ganzen Kette von Maßnahmen sein kann, um Jugendliche politisch zu involvieren, ihnen damit die Chance zu geben ihre und unsere Gesellschaft von heute und von morgen zu gestalten. Diese Forderung kann damit lediglich als Anfang einer deutlichen Wendung in der Politik dienen. Kinder und Jugendliche brauchen mehr Begleitung und Ansprechpartner als Erwachsene, um ihre Interessen in politisches Wissen zu transformieren und dieses schließlich für politische Partizipation zu verwenden. Dabei müssen auch politische Diskussionen in Schulen geführt werden, demokratische Mitbestimmungsrechte an Schulen ausgebaut werden und Kinder und Jugendliche in allen Lebensbereichen die Chance erhalten, ihre Lebenswelt fair und ihrem Alter entsprechend zu gestalten.

¹ Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2007): Mehr Partizipation wagen. Argumente für eine verstärkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. 2. Aufl., Gütersloh.

² van Deth, J. W., Abendschön, S., Rathke, J. & M. Vollmar (2007): Kinder und Politik. Politische Einstellungen von jungen Kindern im ersten Grundschuljahr. Wiesbaden.

³ Maßlo, J. (2010): Jugendliche in der Politik. Chancen und Probleme einer institutionalisierten Jugendbeteiligung am Beispiel des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Reinbek. Wiesbaden.

⁴ Abels, H. & A. König (2010): Sozialisation. Soziologische Antworten auf die Frage, wie wir werden, was wir sind, wie gesellschaftliche Ordnung möglich ist und wie Theorien der Gesellschaft und der Identität ineinander spielen. Wiesbaden.

⁵ Gernbauer, K. (2008): Geleitwort. Beteiligung von Jugendlichen als politische Herausforderung. In: Ködelpeter, T. & U. Nitschke (Hrsg.): Jugendliche planen und gestalten Lebenswelten. Partizipation als Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel. Wiesbaden.

⁶ "Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 21.06.2007. <Wahlrechtsreform 2007 passiert den Bundesrat" http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2007/PK0510/index.shtml> (Abruf am 22.01.2012)

⁷ Hurrelmann, K. (o.J.): Jugendliche an die Wahlurnen! http://gedankensex.de/2011/08/23/jugendliche-an-die-wahlurnen/ (Abruf am 22.01.2012)

Die Botschaft und das Selbstverständnis der Piraten

-Wir PIRATEN sind aus einer internationalen Bewegung entstanden, die sich dagegen wehrt, dass der Bürger als Individuum nicht mehr wahrgenommen und in seinen Freiheitsrechten im Übermaß beschnitten wird. Bürokratie und ausufernde Reglementierungen in allen Lebensbereichen führen bei dem Bürger zu dem Gefühl der Machtlosigkeit und Staatsverdrossenheit, die zugleich die Demokratie, nämlich die einzig zu akzeptierende Staatsform, gefährdet.

-Wir PIRATEN sehen daher unsere Bedeutung in der Stärkung der Demokratie, indem wir die Bürgerrechte (Grundrechte und Menschenrechte) verteidigen und stärken wollen. Wir setzen auf den gesunden Menschenverstand, den leider die Mächtigen in Politik und Wirtschaft oftmals nicht mehr einsetzen wollen, sowie auf einen sachlichen und wissenschaftlichen Diskurs. Egoistisches, interessengebundenes Denken und Handeln zu Lasten der Allgemeinheit führen zu einem staatsgefährdenden Ungleichgewicht in unserer Gesellschaft, dem wir entgegentreten.

-Wir PIRATEN wollen daher die Verkrustungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft aufbrechen und für mehr Transparenz in allen Lebensbereichen sorgen. Transparenz ist ein hohes Gut, das für die Durchsetzung der Grund- und Menschenrechten unverzichtbar ist. Daran messen wir alles staatliche Handeln und die Gesetze, die für unser gedeihliches bürgerliches Miteinander notwendig sind. -Wir PIRATEN lehnen daher alle diktatorischen und totalitären Bestrebungen ab. Wir wehren uns dagegen in ein Schema wie „Links“ oder „Rechts“ eingeordnet zu werden. Wir sind gegen Extremismus jeglicher Form, somit gegen totalitären Sozialismus als auch Faschismus. Auch sehen wir eine Gefahr in menschenfeindlichen Parteien und es ist unsere Aufgabe, diesen mit politischen und rechtsstaatlichen Mitteln entgegenzutreten.

-Wir PIRATEN tolerieren die Ansicht des politischen Gegners und setzen uns auch dafür ein, dass dieser immer das Recht zur Artikulation seines Standpunktes bekommt. Wir setzen auf einen konstruktiven Dialog und sind auch bereit mit allen demokratisch gesinnten Kräften unseres Landes über die Gestaltung unseres Landes zu verhandeln und so einen Beitrag zur Verbesserung unseres gesellschaftlichen Miteinanders zu leisten.

-Wir PIRATEN sind daher keine fundamentaloppositionelle Partei. Wir sind bereit, staatspolitische Verantwortung zu übernehmen und streben mittel- und langfristig in Sachsen Regierungsmitverantwortung an. Sofern es der Demokratie förderlich ist, unterstützen wir auch kurzfristig sinnvolle Regierungsbildungen durch (Mit-)Wahl des Regierungschefs, sofern hierdurch Ziele der PIRATEN auch durchgesetzt werden können. Absolute Mehrheiten von Parteien wollen wir verhindern, denn solche führen zu weniger Demokratie und Pluralismus. In der parlamentarischen Arbeit wollen wir weg vom Fraktionszwang und eine neue politische Kultur einführen, indem Gesetze mehr fraktionsübergreifend initiiert und beschlossen werden. Es gilt dem Verfassungsgrundsatz mehr Geltung zu verschaffen, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die derzeitige Lage entspricht leider nicht diesem urdemokratischen Gedanken. Vielmehr ist festzustellen, dass ohne Rücksicht auf das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen von oben nach unten regiert und reglementiert wird.

-Wir PIRATEN sehen daher in der Stärkung der Bildung des Menschen und mit einer damit einhergehenden höheren Beteiligung an der politischen Willensbildung einen wesentlichen Ansatz zur Schaffung einer neuen politischen Kultur, die von mehr Verantwortungsbewusstsein und bürgerlichen Engagement geprägt sein wird. Innerparteilich versuchen wir hier Vorreiter zu sein, sind neugierig, lernbereit , selbstbestimmt und engagiert.