SN:Treffen/Landesparteitag/2011.1/Anträge/P21

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P21: Grundsatzpgramm, Kapitel Kultur, Modul Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit

Antragstext

Der LPT möge beschließen, in das Grundsatzpgrogramm folgenden Text in das Kapitel "Kultur" als Unterkapitel Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit" einzufügen:

Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.

Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.