SN:Treffen/Landesparteitag/2010.1/AntragZ11
Z11: Parteienfinanzierung
Antrag
Der LPT möge beschließen:
- Der Landesvorstand beantragt entsprechend des PartG öffentliche Mittel zur staatlichen Teilfinanzierung der Parteien (ggf. über den Bundesverband, vgl. § 19 PartG).
- Diese staatlichen Mittel zur teilweisen Parteienfinanzierung werden jährlich wie folgt innerhalb des Landesverbandes Sachsen aufgeteilt:
a) 40% der staatlichen Parteienfinanzierung verbleiben beim Landesverband.
b) 60% der staatlichen Parteienfinanzierung werden auf die zu Beginn eines jeden Kalenderjahres existenten Kreisverbände im Verhältnis der dort erzielten Zweitstimmen verteilt. === Gründe === Das PartG schreibt vor, dass jene Parteien von der staatlichen Finanzierung profitieren, welche mindestens 0,5% der Zweitstimmen (Bundestagswahl) resp. 1% der Zweitstimmen (Landtagswahl) erzielten (§ 18 Abs. 4 PartG).
Bei der sächsischen Landtagswahl am 30.08.2009 erzielten die PIRATEN einen Stimmanteil von 1,9% (= 34.651 Wählerstimmen)
Damit fallen die PIRATEN in Sachsen unter die staatliche Teilfinanzierung gem. § 18 Abs. 4 PartG, nach derzeitigem Kenntnisstand mindestens € 29.453,35 p.a.(§ 18 Abs. 3 letzter Satz).
Entsprechend § 22 PartG analog hat die Partei für einen internen Finanzausgleich zu sorgen.
Wahlkampf, Mitgliederwerbung und Public Relation findet primär in den Gliederungen vor Ort statt. Dort wird die Basis des zukünftigen politischen Erfolgs buchstäblich erarbeitet. Folglich müssen genau diese Gliederungen für die Wahlresultate belohnt und darüber hinaus pekuniär so ausgestattet werden, dass die erfolgreiche Arbeit forciert und ausgebaut werden kann.
Basisarbeit kostet. Basisarbeit wird unmittelbar bei Wahlen sichtbar. Basisarbeit lohnt sich und muss gefördert werden.