SN:Treffen/Landesparteitag/2010.1/AntragS09

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S09: Ordnungen

Antragsteller: Bettina Müller

Antragstext

In § 8 ( Landesparteitag) wird eingefügt (am besten zwischen (5) und (6) Der LPT kann und soll zur Regelung der innerparteilichen Angelegenheiten Ordnungen beschließen. Die Ordnungen dürfen nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Regelungen oder dem Satzungsrecht der Piraten stehen.


Optional Satz 2: Ordnungen können auch auf dem Weg der Urabstimmung beschlossen werden, (Variante) in diesem Fall sind sie beim nächsten LPT zu bestätigen oder zuersetzen.

Erläuterung

Bestimmte Abläufe sollten verbindlich geregelt werden, ohne dass es einer "Strukturänderung" in der Satzung bedarf. z.B. Kommunikationsordnung: Wie und wo hat der Vorstand nach aussen und innerhalb der Partei zu kommunizieren (Wittenberger Schlosskirche? Einschreiben mit Rückschein ;-) ..) Auf welchem Wege können die Mitglieder kommunizieren (z.B. Satzungsänderungen einreichen ...), wo sind die Ordnungen zu dokumentieren ...

Auch Regelungen bzgl. Finanzordnung (Fristen bis zum Ruhen der Mitgliedschaft etc), der Regelungen für eine Urabstimmung sind besser in Ordnungen (mit einfacher Mehrheit zu ändern, nachrangig zu Satzung)