SN:Treffen/Landesparteitag/2010.1/AntragS04

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S04: Änderung § 7 der Landessatzung

Antragsteller: Peter von Wolffersdorff

§ 7 – Der Landesvorstand

bisher

(1) Dem Landesvorstand gehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender, der Landesschatzmeister und der Generalsekretär.


(2) Der Landesvorstand vertritt den Landesverband nach innen und außen. Er führt die Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane.


(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt.


neu

(1) Der Landesvorstand besteht aus 7 Mitgliedern:

  • dem/der Vorsitzenden
  • den 2 stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem/der Landesschatzmeister/in
  • den 3 Beisitzern

(2) Der Landesvorstand vertritt die PIRATEN Sachsen. Im Außenverhältnis wird der Landesverband durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei einer der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender sein muss.

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden auf dem Landesparteitag in geheimer Wahl mit qualifizierter Mehrheit in getrennten Abstimmung berufen. Erreicht der jeweilige Kandidat im ersten Wahlgang keine qualifizierte Mehrheit (mehr als 50% der abgegebenen Stimmen), dann findet ein zweiter Wahlgang mit allen Kandidaten statt. Erreicht keiner der Kandidaten im zweiten Wahlgang die qualifizierte Mehrheit, so findet ein dritter Wahlgang statt, in dem die einfache Mehrheit genügt.


Gründe zur Satzungsänderung des § 7:

Klare Regelungen ersetzen Streitigkeiten und die Tätigkeit des Schiedsgerichts. Wieso die Landessatzung bis dato keinen Stellvertreter kennt, bleibt das Geheimnis der Gründungsversammlung. Selbst in ROM amtiert ein Stellvertreter, weil der Chef verhindert ist. Das der Landesvorstand den Landesverband vertritt, ist selbstredend. Geregelt muss lediglich, wer die PIRATEN z.B. vor Gericht vertritt, wenn z.B. BIG BROTHER (Innenministerium) die Mitgliederliste einsehen möchte, der Landesvorstand NJET sagt und hierüber ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Die juristische Vertretung im Außenverhältnis muss geklärt werden – sonst nix. Jeder ist sich im übrigen selbst und dem Landesparteitag gegenüber verantwortlich – und dem Lieben Gott.