SN:Treffen/Landesparteitag/2010.1/AntragP02
Inhaltsverzeichnis
P02: BGE
dieser Antrag ist eine Anlehnung an die erfolgreichste Initiative zum BGE im Bundesliquid: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/94.html
Die Einordnung, ob Grundsatz- oder Wahlprogramm (bzw. Positionspapier für das Wahlprogramm) soll der Landesparteitag vornehmen.
Grundsätzliche Unterstützung eines BGE
Die Piratenpartei unterstützt grundsätzlich die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE), das sowohl die bisherigen Transferleistungen des Staates (ALG II, BAFöG, Kindergeld, Grundsicherung im Alter) als auch die Steuerfreibeträge bei der Einkommensteuer ersetzt.
Übereinstimmung mit Werten der Piratenpartei
Ein BGE entspricht den Werten der Piratenpartei, da Eingriffe des Staates in Grundrechte von Transferleistungsempfängern und deren Angehörigen (informationelle Selbstbestimmung, Freizügigkeit, freie Berufswahl) überflüssig werden. Es reduziert den Verwaltungs- und Prüfaufwand des Staates und kann von einer für alle Bürger zuständigen Stelle (z.B. dem Finanzamt) ausgezahlt werden, was auch zu einer Verringerung der Stigmatisierung von Arbeitslosigkeit und Bedürftigkeit führt.
Darüberhinaus bietet das BGE für jeden die Freiheit, jede Möglichkeit eines Verdienstes – angestellt oder selbstständig – wahrzunehmen, ohne dass Zuverdienstgrenzen oder ähnliches dies unwirtschaftlich machen würden. Gleichzeitig minimiert das BGE das Risiko von selbstständigen Tätigkeiten, die erst später und nur eventuell einen Gewinn abwerfen, da zumindest der Grundbedarf gedeckt ist, ohne dass eine Behörde auf die Aufnahme einer persönlich und volkswirtschaftlich weniger aussichtsreichen Tätigkeit bestehen könnte.
Schrittweise Einführung
Die Einführung eines BGE soll schrittweise, ausgehend von den heutigen Transferleistungen, erfolgen. Es bietet sich an, hierbei mit Leistungen für Kinder und Rentner zu beginnen, für die bereits heute ein weitgehend bedingungsloser und konsensfähiger Anspruch auf Grundsicherung besteht.
Während dieser schrittweisen Einführung und Erhöhung werden die Auswirkungen regelmäßig und genau überprüft, um eventuelle Korrekturen vornehmen zu können.
Bei den über das BGE hinausgehenden gesetzlichen Versicherungsleistungen (Rente, ALG I) ist zu prüfen, ob diese ergänzend zum BGE aufrechterhalten oder (mit entsprechenden Übergangsfristen) abgeschafft und in die private Verantwortung der Bürger übergeben werden sollen. Ebenso ist das Gesundheitssystem und damit die Organisation der Krankenversicherung eine weitgehend unabhängige Fragestellung.
Finanzierung
Die Finanzierung des BGE muss aus laufenden Einnahmen des Staates ermöglicht werden. Auch durch weitere Ausgaben des Staates (hoheitliche Aufgaben, Infrastruktur, Bildung und Gesundheit, ...) darf das mittelfristige Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltes und ein Beginn der Schuldentilgung nicht gefährdet werden.
Die grundsätzliche Finanzierbarkeit eines den Grundbedarf deckenden und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichenden BGE ist angesichts des momentanen Pro-Kopf-Volkseinkommens gegeben. Die genaue Höhe des BGE soll sowohl von der Leistungsfähigkeit der Gesellschaft als auch vom Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe bestimmt werden. Hierzu ist eine langfristige Festlegung der Berechnungsmodalitäten (abhängig beispielsweise von volkswirtschaftlichen Indikatoren oder dem tatsächlichen Steueraufkommen) einer politischen Festlegung auf einen konkreten Satz vorzuziehen.
Zu klärende Fragen
Ob die hierzu notwendigen höheren Steuereinnahmen durch einen Umbau der Einkommensteuer (einheitliche Steuer auf alle Einkommen), durch einen Wechsel zu einem reinen Konsumsteuer- Modell (Vorschlag Götz Werner) oder auf ganz anderem Weg erfolgen, muss zu einem späteren Zeitpunkt unter Hinzuziehung von Experten entschieden werden. (Ein Vergleich verschiedener konkreter Grundeinkommensmodelle findet sich beispielsweise beim Netzwerk Grundeinkommen.)
Im Gesetzgebungsprozess müssen auch Detailfragen zu im Inland lebenden und arbeitenden Ausländern bzw. im Ausland lebenden Inländern geklärt werden. Leitlinie dabei soll sein, dass diejenigen, die sich durch Einkommen- oder Konsumsteuern an der Finanzierung beteiligen, auch Anspruch auf das BGE haben.