SN:Ortsverband/Dresden/Neustadt/OMV2013.2/Anträge
Anträge zur zweiten Mitgliederversammlung 2013
Inhaltsverzeichnis
Satzungsänderungsanträge
SÄA001: Vorstandswahlen´
Antragssteller
Marcel Ritschel
Antrag
Die Satzung wird wie folgt geändert:
alt:
§ 6 - Der Ortsvorstand
(3) Die Mitglieder des Ortsvorstandes werden von der Mitgliederversammlung in freier und geheimer Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
neu:
§ 6 - Der Ortsvorstand
(3) Die Mitglieder des Ortsvorstandes werden von der Mitgliederversammlung in freier und geheimer Wahl mindestens einmal im Kalenderjahr gewählt.
Begründung (nicht Teil des Antrags)
Somit kann in Ruhe nach der Bundestagswahl gewählt werden.
SÄA002: Einladung zu Mitgliederversammlungen
Antragssteller
Marcel Ritschel
Antrag
Die Satzung wird wie folgt geändert:
alt:
§ 7 - Die Mitgliederversammlung
(3) Der Ortsvorstand lädt jedes Mitglied per E-Mail ein. Sollte innerhalb einer Woche nach Versand der E-Mail keine Empfangsbestätigung erfolgen, lädt der Ortsvorstand per Brief oder Fax mindestens drei Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht.
neu:
§ 7 - Die Mitgliederversammlung
(3) Der Ortsvorstand lädt jedes Mitglied 4 Wochen vorher per E-Mail ein. Zusätzlich wird auf der Webseite des Ortsverbandes die Einladung veröffentlicht.
Begründung (nicht Teil des Antrags)
Es fällt das Einladen per Brief weg, spart Kosten/Porto.
Programmanträge (Grundsatzprogramm)
GP001: Graffiti und Streetart sind Kunst!
Antragssteller
Antrag
Zum Abschnitt "Kunst und Kultur" im Grundsatzprogramm des Ortsverbandes soll folgender Abschnitt hinzugefügt werden:
Graffiti und Streetart stellen für viele Menschen eine individuelle Ausdrucksform dar. Es handelt sich dabei um Kunst und daher - wie bei jeder anderen Kunstform - um ein schützenswertes Gut.
Graffiti und Streetart sind auch Kritik und Rebellion. Sie setzen sich in oft unbequemer Weise mit der gesellschaftlichen Situation auseinander. Die Haltung, Graffitis und Streetart als "Schmierereien" abzutun, lehnen wir ab. Stattdessen setzen wir uns für eine Entkriminalisierung, eine stärkere Förderung der Künstler und die aktive Suche nach Flächen, die für Graffitis freizugeben sind, ein.
Streetart im öffentlichen Raum soll legalisiert werden, solange sie zu keiner Gefährdung - zum Beispiel durch Unkenntlichmachen von Verkehrszeichen - führt.
Begründung (nicht Teil des Antrags)
Der Antrag orientiert sich an der Politik der Stadt Wien, die es geschafft hat, ohne übertriebene Prohibitionspolitik die Zahl der "Sachbeschädigungen" durch Graffiti zu verringern und gleichzeitig legale Graffitikunst zu fördern.
Zudem legalisiert er faktisch bereits vorhandene Streetart im öffentlichen Raum, solange durch sie keine Gefahr ausgeht.
Programmanträge (Wahlprogramm)
WP001: Hafen-City und Pieschenpark
Antragssteller
Martin Schulte-Wissermann, Jan Kossick, Micha (1HiGHzERr)
Antrag
Die Neustadtpiraten bekennen sich grundsätzlich zu den Zielen des Masterplans Hafencity mit Wohnbebauung, Büros, Erhalt des Alten Schlachthofs, Schulen, Kitas und Grünzüge mit Verbindungsfunktion (Rad/Fuß: Neustädter Bahnhof bis Elbe, West bis Ost). Wir fordern aber eine Erweiterung des Konzepts auf die Entwicklung hin zu einem voll funktionsfähigen neuen Stadtteil mit Sport- und Freizeitangeboten, Studentenwohnheim, Seniorenresidenz, dezentrale Einkaufsmöglichkeiten, Gewerbe und Gastro. Hierbei ist zwingend ein soziales, ökonomisches und kulturelles Gleichgewicht innerhalb der Wohn- und Gewerbestruktur zu schaffen, sowie die Synergien mit den angrenzenden Stadtteilen Pieschen und Neustadt zu nutzen.
Neben dem Ziel, das gesamte Areal nördlich der Leipziger Straße zügig im Sinne dieses erweiterten Masterplans zu entwickeln, steht die Forderung das gesamte Areal südlich der Leipziger Straße zu einem Natur- und Freizeitpark umzunutzen (Arbeitstitel "Pieschenpark"). Hierzu ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen (z.B. Parkanlage/Sondergebiet Freizeit). Die Fläche ist so weit wie möglich zu entsiegeln (Investitionsruine Leipziger 29, Maltesergelände, Gebäude um Bücherbörse), von Straßenbahnführung (Umweltbrücke), Radwegen und Sport- und Freizeitanlagen abgesehen.
Der elbnahe Verlauf des auch überregional bedeutsamen Elberadweges bleibt erhalten. Denkmalgeschützte und historisch wertvolle Bestandsgebäude sind zu erhalten (z.B. Leipziger 27, Hafengebäude). Der Hafen bleibt ein Motorsport- und Anlegehafen. Bestehende gewerbliche Nutzer (Beache, Segway-FunPark) sind erwünscht. Der Freiraum Elbtal ist als Kultur- und Freizeitgelände Teil des Pieschenparks.
Zu den bestehenden Angeboten werden Grillflächen, Bouleplätze, Halfpipe, Freibühne und Sportflächen angelegt. Der Umbau erfolgt schrittweise und nachhaltig über mehrere Jahre mit konsequenter Bürgerbeteiligung.
Begründung (nicht Teil des Antrags)
Das vom "Masterplan Hafencity" umfasste Gebiet ist sehr groß: Puschkinplatz entlang der Elbe bis zum Quartier/Medikamentenfabrik, Neustädter Bahnhof (südwestlich Bahndamm) am Bahndamm entlang bis zur Erfurter Straße (Fleigeno). Obwohl der Masterplan bereits 2009 beschlossen wurde, ist bislang weder ein durch Investoren noch durch die Stadt getragenes Wohnungsbauprojekt geplant.
Um dem Wohnungsmangel entgegen zu treten, bietet das Areal die städtebaulich fast einmalige Gelegenheit, ein vollkommen neues Stadtviertel mitten in einer bestehenden Stadt von 500.000 Menschen neu zu gestalten. Diese Gestaltung sollte nach den generellen Zielen der Stadt (z.B. Zentrenkonzept, Landschaftsplan, Luftreinhalteplan) sowie an den aktuellen und zu erwarteńden Bedarf der Dresdner angepasst sein.
Das strategische Leitbild des aktuellen Entwurfs des Landschaftsplans ist "Dresden – die kompakte Stadt im ökologischen Netz". Einige der drängendsten Probleme der Dresdner sind bezahlbarer Wohnraum, Schul- und Kitabau, umweltverträglicher Verkehr und fehlende Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten in fußläufiger Nähe. All diese Aspekte ließen sich konstruktiv auf dem Gelände des Masterplans Hafencity berücksichtigen. Ein verdichteter und weitgehend KFZ-freier neuer Stadtteil mit einem gesunden Mix aus Wohnraum mit unterschiedlichem Mietniveau, in dem integriert die notwendigen sozialen Angebote (Kitas, Schule, Kultur) sowie kleinteiliger Einzelhandel und Gewerbe (Bäcker, Kiosk, Ärzte, Büros usw.) eingefügt sind. Dies wäre dann eine Umsetzung des städtebaulichen Ziels der "kompakten Stadt".
Die elbnahen Flächen südlich der Leipziger Straße eignen sich wegen ihrer verkehrlichen Funktion (Elbradweg), der Elbnähe sowie der in den letzten Jahren entstandenen Freizeitnutzung ideal als ein Teil des "ökologischen Netzes". Es entstünde eine grüne Verbindung zwischen Pieschen/Mickten und der Neustadt/Altstadt mit erheblichen positiven Auswirkungen (Feinstaubreduzierung, thermale Ausgleichszone) auf die umliegenden Stadtteile, hierbei insbesondere auf die nördlich der Leipziger Straße liegende neue "Hafencity". Das fördert wiederum die Attraktivität und damit den schnellen Aufbau des neuen Stadtteils. Die heutige Freizeitnutzung (Gastro, Sport, Kultur) kann gut in ein solches Parkkonzept integriert und sozial- und umweltverträglich entwickelt werden.
Bliebe abschließend noch festzustellen, dass in Überflutungsgebieten generell keine großflächige Bebauung zugelassen sein sollte. Dies ist auch die Position der Landesdirektion.
Links
- Flächennutzungspläne
- Sächsisches Hochwassschutzgesetz, § 72 Überschwemmungsgebiete
- Sächsisches Hochwassschutzgesetz, § 70 Hochwasservorsorge
WP002: Entwicklung Alter Leipziger Bahnhof
Antragssteller
Jan Kossick
Antrag
Erweiterung zum Antrag "Alter Leipziger Bahnhof: Neustadtpiraten unterstützen Globus-ohne-mich":
Die Neustadtpiraten wirken darauf hin, dass das Gelände das Alten Leipziger Bahnhofs im Flächennutzungsplan als Eisenbahngelände ausgeschrieben ist. Das Gelände wird von der Stadt Dresden aufgekauft, umgenutzt und unter Durchmischungsgebot und nach Bedarf an Wohnungsbau, Gewerbe und Kultur verkauft, verpachtet oder vermietet.
Begründung (nicht Teil des Antrags)
Ein Verkauf des Leipziger Bahnhofs an Globus und die Entstehung eines Hypermarktes nimmt dem dort geplanten Stadtviertel die Möglichkeit einer sozialen, ökologischen und kulturellen Durchmischung. Durch den günstigen Ankauf der Fläche als Eisenbahngelände und die folgende Umnutzung kann einerseits auf die Bedürfnisse des entstehenden Stadtteils "Hafencity" reagiert werden und es wird ein einseitige Nutzung verhindert. Der kleinteilige Weiterverkauf refinanziert den Kauf der Fläche und spült durch den höheren Wert von Bauland zusätzliches Geld in die Kasse.
Positionspapiere & sonstige Anträge
PP001: Ortsbeiräte zu Ortsräten
Antragssteller
Jan Kossick, Martin Schulte-Wissermann
Positionspapier
Die Neustadtpiraten arbeiten darauf hin, Ortsbeiräten ein besseres Antrags- und Vetorecht bei Stadtratsentscheidungen zu geben.
Notwendig sind bespielsweise ein Vetorecht bei städtebaulichen und Flächennutzungsentscheidungen. Außerdem soll dem Ortsbeirat ein Selbstbefassungsrecht mit eigener Tagesordnung eingeräumt werden; Entscheidungen, die dann mit hoher Mehrheit gefällt werden, sollen zu einer zwingenden Befassung im Stadtrat führen.
Da die Rechte kommunaler Untergliederungen auf Landesebene festgelegt werden, ist eine direkte Umsetzung auf Ortsverbandsebene nicht möglich. Es werden daher Konzepte erarbeitet, diskutiert und öffentlich gemacht, die beispielsweise eine Übernahme von Ortsbeiratsanträgen durch Stadtratsfraktionen ermöglichen oder Ortsbeiratsbeschlüsse bei Verwaltungsentscheidungen mit einbeziehen.
PP002: Gegenargumente USD Hafencity
Antragssteller
Jan Kossick, Martin Schulte-Wissermann und andere
Positionspapier
Folgendes Positionspapier soll eine Argumentationshilfe gegen eine Bebauung der Elbwisen südlich der Leipziger Straße sein und den derzeitigen Diskussionstand zusammenfassen.
Die Neustadtpiraten lehnen jegliche großflächige und geschlossene Bebauung südlich der Leipziger Straße ab. Die im Masterplan 2009 beschlossene Flächennutzung ist aufgrund der Veränderungen der letzten Jahre hinfällig. In Dresden gibt es mehr Bedarf an (Sozial-)Wohnungen, damit einhergehend auch einen erhöhten Bedarf an Freizeit- und Naherholungsräumen. Zusätzlich berücksichtigt der Masterplan nicht die gestiegene Flutgefahr in diesem Bereich.
Um das Areal nördlich der Leipziger Straße zwischen Erfurter, Eisenbahn- und Hansastraße attraktiv für neue Wohnbebauung zu machen, ist eine Nutzung als Park- und Freizeitfläche sinnvoll. Die vorgeschlagene Lösung "Pieschenpark" gewährleistet im Gegensatz zum vorliegenden Bebauungsplanung den Erhalt des freien Zugangs zum Elbufer und gleichzeitig einen durchgehenden naturnahen Lebensraum an der Elbe, der die Erfordernisse des Hochwasserschutzes und des Naturschutzes mit urbaner Nutzung zur Freizeitgestaltung verbindet.
Im Gegensatz dazu wäre die vorgesehene Art der Bebauung losgelöst von diesen flächenübergreifenden Nutzungsmöglichkeiten. Insbesondere stünde die intensive Bebauung im Konflikt mit der Funktion als ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet, in dem gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) grundsätzlich weder gebaut werden darf noch Reliefveränderungen vorgenommen werden dürfen. Die nach Landesrecht (SächsWG) zulässigen Ausnahmen wurden in Anbetracht der Hochwasserereignisse von 2002, 2006 und 2013 eingeengt. Insbesondere nach dem in dieser Höhe nach so kurzer Zeit nicht zu erwartenden Hochwasserereignis von 2013 ist es naheliegend, die bisherigen Planungen, einschließlich des Masterplanes einer erneuten Revision zu unterziehen.
Gegen die von USD vorgeschlagene Luxusbebauung sprechen mehrere konkrete Argumente. Die geplanten zehn- und achtstöckigen Hochhäuser stellen einen Präzendenzfall dar. Danach wird es schwierig, andere von Investoren getriebene Bebauungspläne nicht zu genehmigen. Nachhaltig hat das Auswirkungen auf die gesamte Elblandschaft im Raum Dresden und Sachsen.
Neben den fehlenden natürlichen Retentionsflächen im Hochwasserfall wird es sich nicht vermeiden lassen, dass der Stadt Dresden Kosten für die Schädigung der Gebäude entstehen, sei es durch Förderung zur Wiederherrichtung von Gebäudeschäden oder durch erhöhte Einsatzkosten bei Personenrettungen. Außerdem liegt die USD Hafencity elbabwärts bezüglich Dresdens Stadtkern. Das kann dramatische Auswirkungen in Hochwassersituationen haben. Die Stadt baggerte 2012 in den Elbwiesen kleine Erhebungen im Stadtgebiet weg um den Abfluss zu verbessern und eine Aufstausituation zu vermeiden. Das wird durch die Bebauungspläne an dieser Stelle ad absurdum geführt. Eine große Tiefgarage kann zwar als Retentionsraum genutzt werden, verhindert aber nicht den Rückstau des Elbehochwassers im Stadtgebiet.
Zusätzlich spricht sich der 2013 in Fortschreibung befindliche Landschaftsplan gegen eine Überbauung in Elbauen und Überflutungsgebieten aus.
Laut Aussage des Leiters des Stadtplanungsamtes Stefan Szuggat zu den Plänen von USD ist kein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht für den Elberadweg für die Öffentlichkeit vorgesehen noch durchsetzungsfähig. Die Eigentümer können also jederzeit um ihr Eigentum einen Zaun errichten. "Gated Communities" widersprechen aber einem ausgeglichenen soziologischen Umfeld.
Außerdem sieht die USD-Planungen weder Schulen, Kitas, Gewerbe oder Ärzte vor. Das führt zu einem unausgeglichenem sozialen und öknomischen Gleichgewicht und erhöht den Autoverkehr aus der USD Hafencity heraus.
Zu guter Letzt führt die Luxusbebauung zu einer Mieterhöhung in der Umgebung. Das führt nicht nur weiter zu einer Verdrängung der gewachsenen sozialen und kulturellen Strukturen, sondern auch zu einer ökonomischen Verödung und Verlagerung von Gewerbe an die Randgebiete, was wiederum ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zur Folge hat.