SN:Ortsverband/Dresden/Neustadt/OMV2012.1/Anträge/SÄA1

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SÄA1 Streichung von §8 [Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen]

Antragsteller: Ans

Antragstext

Der Paragraph §8 [Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen] wird komplett aus der Satzung gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen wird entsprechend angepasst.

Begründung (nicht Teil des Antrags)

Da der Ortsverband nach derzeitiger Rechtslage keine Bewerber zu Wahlen aufstellen kann (Ortsbeiräte werden vom Stadtrat bestimmt) ist dieser Paragraph überflüssig.

Nach dem KISS-Prinzip (Keep it short and simple) sollte er deswegen aus der Satzung gestrichen werden.