SN:Kreisverband/Leipzig/KPT-2012-2/SÄA02
SÄA02 § 7.3
Antragsteller: Heiko Wolf
Bisherige Form:
(3) Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden vom Kreisparteitag in freier und geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Amtszeit kann durch Abwahl vorzeitig beendet werden. Die Abwahl kann von 10% der Mitglieder beantragt werden. Die Abwahl ist angenommen, wenn eine Dreiviertelmehrheit der Mitgliederversammlung die Abwahl beschließt.
Beantragte Form:
(3) Die Mitglieder des Kreisvorstandes werden vom Kreisparteitag in freier und geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Amtszeit kann durch Abwahl vorzeitig beendet werden. Die Abwahl kann von 10% der Mitglieder des Kreisverbandes beantragt werden. Die Abwahl ist angenommen, wenn eine Dreiviertelmehrheit der Mitgliederversammlung die Abwahl beschließt.
Begründung:
Erläutert den Begriff Mitglieder genauer.