SN:Kreisverband/Görlitz/KPT2011.1/Protokoll
Inhaltsverzeichnis
Begrüßung
Grußworte von Miriam Hölker, heute ist der 22.03.2011
Wahl des Versammlungsleiters und Wahlleiters
- Miriam Hölker stellt sich als Versammlungsleiter und Wahlleiter
- Abstimmung: sie wurde in beiden Positionen einstimmig angenommen
Wahl des Protokollanten
- Stephan stellt sich als Protokollant
- Abstimmung: er wurde einstimmig angenommen
Feststellung der Beschlussfähigkeit
- anwesende Mitglieder: 4
- aufgrund der fristgerechten Einberufung des Kreisparteitages ist dieser beschlussfähig.
Festlegung der Tagesordnung
- Görlitzer Programm
- Übernahme der Finanzverwaltung
- Satzungsänderungen: Verkürzung von Antragsfristen
Anträge
Görlitzer Programm
Das Görlitzer Programm liegt vor, mit Stand 22.03.2011
- Abstimmung: Wer stimmt für die vorliegende Fassung des Görlitzer Programms?
- 4 Dafür
- 0 Dagegen
- 0 Enthaltungen
Damit ist das Görlitzer Programm einstimmig beschlossen.
Übernahme der Finanzverwaltung
Daniel beantragt die Übernahme der Finanzverwaltung als Schatzmeister des KV.
- Abstimmung: Wer stimmt für die Übernahme der Finanzverwaltung?
- 4 Dafür
- 0 Dagegen
- 0 Enthaltungen
Damit ist die Übernahme der Finanzverwaltung einstimmig beschlossen.
Satzungsänderungen
Verkürzung der Einberufungsfrist für einen ordentlichen Kreisparteitag
Änderung der Satzung: § 9b Abs. 4 in folgenden Wortlaut (Änderung fett hervorgehoben):
(4) Der ordentliche Kreisparteitag findet jährlich statt und ist durch Beschluss des Kreisvorstandes vom Vorsitzenden mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch einzuberufen.
Begründung: Die Einberufungsfrist ist mit 4 Wochen zu lang.
- Abstimmung: Wer stimmt für diese Änderung der Satzung?
- 4 Dafür
- 0 Dagegen
- 0 Enthaltungen
Damit ist die Satzung geändert.
Verkürzung der Einberufungsfrist für einen außerordentlichen Kreisparteitag
Änderung der Satzung: § 9b Abs. 5 Satz 3 in folgenden Wortlaut (Änderung fett hervorgehoben):
Der Antrag ist zu begründen und bedarf der Schriftform. Der Kreisvorsitzende muss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und einer Einberufungsfrist von zwei Wochen den außerordentlichen Kreisparteitag schriftlich, fernschriftlich oder elektronisch einberufen.
Begründung: Die Einberufungsfrist ist mit 4 Wochen zu lang.
- Abstimmung: Wer stimmt für diese Änderung der Satzung?
- 4 Dafür
- 0 Dagegen
- 0 Enthaltungen
Damit ist die Satzung geändert.
Änderung des Wortlautes
Änderung der Satzung: § 9b Abs. 7 in folgenden Wortlaut (Änderung fett hervorgehoben):
(7) Anträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag sind unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von mindestens einer Woche einzureichen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisverbandes, der Kreisvorstand und, soweit vorhanden, Repräsentanten des Kreisverbandes in gewählten Organen der Gebietskörperschaften.
Begründung: Sachanträge gibt es nicht, diese werden unter Anträgen geführt. Die Antragsfrist ist mit 2 Wochen zu lang.
- Abstimmung: Wer stimmt für diese Änderung der Satzung?
- 4 Dafür
- 0 Dagegen
- 0 Enthaltungen
Damit ist die Satzung geändert.
Beendigung des Kreisparteitages
Der Versammlungsleiter schließt die Sitzung.