SN:Kreisverband/Görlitz/Diskussion:Zweitwohnsitzsteuer

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Da die Zweitwohnsitzsteuer in erster Linie Studenten trifft und 10% der Kaltmiete einfach nur Abzocke ist wohlen wir auf dieser Seite abwägen was man gegen die Steuer unternehmen kann.

  • ich würde da gar nichts unternehmen. Denn in erster Linie soll diese Steuer jene Pensionäre treffen, die sich in Görlitz eine hübsche Bleibe eingerichtet haben, aber der Stadt nichts zu gute kommen lassen. Eine Stadt erhält vom Land/Bund nur so viel Mittel, wie sie Einwohner mit Erstwohnsitz hat. Diese Gelder sind notwendig, um die städtische Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Wer also seinen Erstwohnsitz nicht in Görlitz hat, obwohl sein Lebensmittelpunkt dort ist (Bsp. Studenten), sollte der Kommune auch die Gelder zugestehen.
    • Sicher, dass angesprochene Pensionäre von der Steuer betroffen sind? Was ist wenn diese in Görlitz eine "Ferienwohnung" unterhalten, die nur "gelegentlich" genutzt wird? Wenn ich an die Ostsee in den Urlaub fahre muss ich doch auch nicht meinen Wohnsitz ummelden. Würde sich daran was ändern, wenn die Ferienwohnung an der Ostsee mir gehören würde?
  • Was kostet es einen Studenten, Görlitz als Erstwohnsitz zu wählen? Nichts! Ich finde jegliche Aktionen gegen diese Steuer als Energie- und Zeitverschwendung! niels 10:44, 29. Aug. 2011 (CEST)
    • Doch, Görlitz als Hauptwohnsitz zu "wählen" kostet den Studenten sehr wohl etwas! Als Student ist man für gewöhnlich in einigen Versicherungen (z.B. Hausrats-, Privathaftpflicht-, Rechtschutzversicherung) über die Eltern mitversichert. Bedingung hierfür ist, dass der Hauptwohnsitz bei den Eltern ist. Unterhält man also zu Ausbildungszwecken eine Zweitwohnung überträgt sich der Versicherungsschutz der Eltern auf diese Wohnung. Sobald diese Wohnung zur Hauptwohnung wird, muss sich der Student selbst versichern!
    • Das ist so nicht ganz korrekt: Ob eine Versicherung der Eltern den Hauptwohnsitz des unterhaltspflichtigen Kindes in der Ausbildungszeit einschließt oder nicht, hängt vor allem von der Gesellschaft ab. Es gibt auch Versicherungen, die den Nebenwohnsitz des Kindes am Studienort nicht mit versichern. Diese Aussage dient nicht als Pauschalargument.Jihan 09:46, 9. Jan. 2012 (CET)
    • Der Student genießt dann nicht mehr die Freizügigkeit, die ihm nach Art. 11 GG zusteht, bei der er entscheiden kann wann, wie lange und wo er sich in Deutschland aufhält.
      • Niemand schränkt die Bewegungsfreiheit ein. Der Erstwohnsitz gilt als Lebensmittelpunkt, welchen in einem ersthaft betriebenen Studium schwerlich vom Studiuenort getrennt werden kann. niels 13:28, 22. Sep. 2011 (CEST)
      • Niemand schränkt mit der Zweitwohnsitzsteuer Deine Freizügigkeit ein. Nur weil ein Aufenthalt Geld kostet, ist er Dir dennoch möglich. Andernfalls könntest Du ins (kommunal getragene) Museum gehen und freien Eintritt verlangen, weil sonst ja Deine Freizügigkeit beeinträchtigt wäre. Auf juristischen Halbwissen basierende Scheinargumente helfen generell nicht.Jihan 09:46, 9. Jan. 2012 (CET)
    • Außerdem kann der Student nicht mehr selbst entscheiden welche er Haupt- und Nebenwohnung nennen mag.
      • Nennen? Entweder man meldet all seine vermeindlichen Nebenwohnsitze an oder man lässt es einfach bleiben. Niemand aus den Meldebehörden (und evtl. das Finanzamt zwecks steuerlicher Geltendmachung) fragt nach den Nebenwohnsitzen.
      • Du kannst auch nicht entscheiden, ob Du Steuern zahlen magst oder nicht. Die Meldung des Wohnsitzes ist gesetzlich geregelt und kein "Lieber Bürger, willst Du nicht mal...?" Jihan 09:46, 9. Jan. 2012 (CET)
    • komischerweise sind in Görlitz verheiratete Pendler befreit - diese könnten sich das über die Einkommensteuer wieder zurück holen - was nochmehr auf eine Abzocke der Studenten hindeutet.
      • Das stimmt so nicht. Nicht die Zweitwohnsitzsteuer kann man in der Steuererklärung sich rückerstatten lassen, sondern die allgemeinen Kosten für die doppelte Haushaltsführung im Wohnort und Arbeitsort. Diese Regelung soll Pendler aufgrund ihrer Mehrbelastung einstückweit entlasten. Studenten haben solche Lasten nicht zu tragen. Sofern sie steuern zahlen, können sie sich auch die Mehrkosten für ihre Zweitwohnung erstatten lassen.niels 13:30, 22. Sep. 2011 (CEST)
      • Das stimmt doch! Nach §5 Absatz 3 der ZwStS sind verheiratete Personen, die in Görlitz eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken unterhalten, von der Steuer befreit. - Kleiner Tipp an alle Studenten: schnell heiraten ;)
    • desweiteren müssen sämtliche Verträge aktualisiert werden (neue Adresse weitermelden) und der Ausweis wird modifiziert
      • Falsch. Der Zweitwohnsitz steht nicht auf dem Ausweis. Welche Verträge muss man den aktualisieren? niels 13:30, 22. Sep. 2011 (CEST)
      • aber der Erstwohnsitz, und wenn man den ändert, muss das auch auf dem Ausweis vermerkt werden. Wie das bei der neuen Plastekarte läuft, weiß ich leider nicht.
      • Welche Verträge das betrifft, würde mich auch mal interessieren. Zeitschriftenabos oder Rechnungsanschriften muss man bei Umzug (egal ob in einen Neben- oder Hauptwohnsitz) so oder so ändern. Oder man lässt es so oder so. Bei Verträgen ist eine ladungsfähige Anschrift notwendig. Diese muss nicht der Hauptwohnsitz sein.Jihan 09:46, 9. Jan. 2012 (CET)
  • Hier stellen sich doch genau 2 Fragen. Wieso hat jemand zwei Wohnungen und aus welchem Grund soll man diese zweite Wohnung mit einer Stauer "bestrafen"? Das sollte man mal an den konkreten Fällen durchdiskutieren. Im Falle eines Pendlers z.B. der nicht am Wohnort seiner Familie arbeitet und deshalb eine zweite Wohnung unterhalten muss, gibt es aus meiner Sicht keinen Grund die eine oder die andere Wohnung mit einer "Strafsteuer" zu belegen.
  • Auf dem November-Stammtisch 2011 in Görlitz wurde das Thema nochmal aufgegriffen. Wir haben uns dort auf eine Position geeinigt, die formal allerdings nich im KV abgestimmt ist. Ich werde sie dennoch mal darlegen, damit unser Standpunkt deutlich wird:
    • Die Kommune unterhält Infrastruktur, die jedem Einwohner (haupt- oder nebenwohnsitzlich) zugute kommt. Diese Infrastruktur muss erstellt und unterhalten werden und kostet entsprechend Geld.
    • Die Kommune erhält für jeden hauptwohnsitzlich gemeldeten Einwohner Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich.
    • Jeder Bürger ist verpflichtet, seinen Hauptwohnsitz an den Ort zu verlegen, an dem er die Mehrheit seiner Zeit verbringt. Steht im Gesetz.
    • Wir (=die Diskutanten zum November-Stammtisch 2011) sind der Ansicht, dass die Kommune die Mittel, die sie zum Erhalt der Infrastruktur benötigt, auch bekommen soll. Wir sind weiterhin der Ansicht, dass sich jeder Bürger (ob Student oder nicht) gesetzeskonform verhalten soll. Dieses Ziel soll erreicht werden. Die Zweitwohnsitzsteuer ist ein Instrument dazu. Auch wenn wir dieses Instrument für nicht besonders glücklich halten, haben wir im Moment keine andere Idee dazu und werden uns deshalb auch mit Kritik daran zurückhalten. Über diesen Standpunkt hinaus erachten wir es für sinnvoll, die hinzuziehenden Studenten (das zumindest ist unsere aktuelle Zielgruppe) umfassend zu informieren, warum diese Steuer erhoben wird und welche Aspekte, bspw. Versicherungen, sie bedenken müssen. Möglich wäre dafür ein Flyer. Dann kann sich der Einzelne immer noch überlegen, ob er sich ummeldet. Weiterhin erscheint es uns sinnvoll, bei der Stadtverwaltung eine Art Ombudsmann einzurichten, der über Härtefälle bei der Fälligkeit der Zweitwohnsitzsteuer entscheiden kann; notfalls auch gegen die Regelung (auch wenn ich gerade nicht weiß, welchen rechtlichen Status sie hat). Jihan 09:46, 9. Jan. 2012 (CET)

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