SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Stammtisch/2011-04-01

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Protokoll des Stammtisch-Treffens in Dresden
40 Ort: Kamenzer Str. 13, 01099 Dresden, wiki Seite
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Vorheriges Treffen: Freitag, 25. März 2011
Zeit: Freitag, 01. April 2011, 19:00 bis 21:00
Nächstes Treffen: Donnerstag, 07. April 2011

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Werkzeuge für den Protokollanten:



Thomas: Ergebnis Diskussion Februar VDS

Diskussion VDS (wird noch aufghübscht) Halbe Stunde

  • Fragestellung: Quick Freeze sinnvoll?
    • Einwand: Quick Freeze könnte "Fuß in der Tür" sein, weitere Ausweitung sehr wahrscheinlich
    • QF für schwere Straftaten, aber Ausweitung für andere Straftaten wahrscheinlich
    • Forderung: Veröffentlichung der Freezes, richterlicher Beschluss und jeder Beschluss muss vom Richter per Abschlussbericht untersucht werden
    • Einwand: Richter heute schon überlastet
    • QF für Strafverfolgung völlig unnötig, vorher schon Verfolgung möglich? - aber: vorher bereits Speicherung ohne Rechtsgrundlage möglich
    • heute IP-Speicherung illegal?
  • Fragestellung: was sind alternative Strafverfolgungsmöglichkeiten?
    • im Internet exisitert Kriminalität (Abofallen, Betrug etc.)
    • Strafverfolgung in Echtzeit möglich - auch leicht verzögert
    • aber: Strafverfolgung in Echtzeit _nicht_ in allen Fällen möglich
    • verschiedene Ziele: Anonymität im Internet und Strafaufklärung
    • QF vergleichbar mit Ausweiskontrollen im realen Leben? - greift nicht direkt in Anonymität ein
    • aber: Ausweiskontrolle nur bei direkter Anwesenheit möglich, nicht auch im Nachhinein und Ausweiskontrolle ist transparent
      • Alternative: Benachrichtigung der Internetnutzer nach Ende der Ermittlung, dass ihre Daten abgefragt wurden
    • Quick Freeze ist Komplettüberwachung, vergleichbar mit flächendeckender Kameraüberwachung
    • bei Verdachtsfällen werden quasi immer Unbeteiligte hineingezogen, unvermeidbar
    • Vorschlag: Untersuchung der VDS-Statistiken, zu viele Anfragen
    • zudem viele Anfragen ergebnislos
    • QF nicht mit Telefon abhören vergleichbar, da dies erst im Verdachtsfall geschieht, keine rückwirkende Überwachung
    • aber: EVN anfragbar, dieser ist rückwirkend