SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2012.2/Antragsportal/SÄA04
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Inhaltsverzeichnis
SÄA 4
Antragsteller
Antrag
Die Hauptversammlung möge beschließen, §5 Hauptversammlung Absatz 5 zu streichen und durch folgenden Absatz zu ersetzen.
§5 Hauptversammlung
(5) Der Kreisvorstand lädt 6 Wochen vor der Hauptversammlung alle
Mitglieder in Textform ein. Zusätzlich wird auf der Webseite des
Kreisverbandes www.piraten-dresden.de eine Einladung zur
Hauptversammlung veröffentlicht.
(bisher: Der Kreisvorstand lädt jedes Mitglied per Email ein. Sollte innerhalb einer Woche nach Versand der Email keine Empfangsbestätigung erfolgen, lädt der Kreisvorstand per Brief oder Fax mindestens drei Wochen vorher ein. Es gilt per Brief das Datum des Poststempels, per Fax der mit Datum und Unterschrift vom Versender bestätigte Sendebericht.)
Begründung (nicht Teil des Antrags)
Unterstützer
- Du?
Gegner
- Du?