SN:Kreisverband/Chemnitz/GO-Vorstand-2016
Dies ist die Geschäftsordnung des am 18.06.2016 gewählten Vorstandes der Piratenpartei Kreisverband Chemnitz und regelt dessen Geschäfte. Sie ist in der Vorstandssitzung am 07.07.2016 einstimmig beschlossen worden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 § 1 Allgemeines
- 2 § 2 Vorstand
- 3 § 3 Beschlussfassung
- 4 § 4 Antragsrecht
- 5 § 5 Vorstandssitzungen
- 6 § 6 Verwaltung der Mitgliederdaten, Zugriff und Sicherung
- 7 § 7 Verantwortungsbereiche
- 8 § 8 Delegationen, Beauftragungen und Bevollmächtigung
- 9 § 9 Finanzielle Verfügungsberechtigungen
- 10 § 10 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
§ 1 Allgemeines
1. 1 Der Vorstand hat die Aufgabe, den Mitgliedern des Kreisverbandes die selbstständige Mitarbeit zu ermöglichen.
2 Er ermutigt und motiviert die Mitglieder.
2.
1 Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.
2 Die Vorstandsmitgliedern übertragenen Aufgaben werden von den anderen Vorstandsmitgliedern respektiert.
3 Aufgabenübertragungen erfolgen nach Rücksprache mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern.
3.
1 Alle Vorstandsmitglieder sind gemeinsam schuld.
§ 2 Vorstand
Der Vorstand des Kreisverbandes Chemnitz besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Vorsitzender: Paul Werner
- stellvertretender Vorsitzender: Robert Lutz
- Schatzmeister: Kristin Knobloch
- Generalsekretär: Moritz Grosch
- Beisitzerin: Sandra Willer
- Beisitzer: Thomas Lörinczy
- Beisitzer: Ben Franke
§ 3 Beschlussfassung
1. 1 Vorstandsbeschlüsse werden in der regelmäßigen Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit oder im Umlaufverfahren mit absoluter Mehrheit gefasst.
2 Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
3 Beschlüsse per Umlaufverfahren werden per E-Mail abgestimmt.
4 Abstimmungen im Umlaufverfahren enden, wenn die entscheidende Mehrheit erreicht ist und bis zum Ende des übernächsten Tages kein Veto eingelegt wird, spätestens aber bei der nächsten regulären Vorstandssitzung.
5 Umlaufbeschlüsse werden zur nächsten regulären Vorstandssitzung besprochen, ggf. zuende abgestimmt und im Protokoll vermerkt.
2.
1 Anträge zur Erstattung von Reisekosten, welche im Einklang mit der jeweils gültigen Bundesreisekostenordnung stehen und denen ein Vorstandsbeschluss zu Grunde liegt, sind genehmigt.
2 Ein Vorstandsbeschluss über die Erstattung bereits angefallener Reisekosten soll nur im Ausnahmefall gefasst werden.
3.
1 Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht, sofern es die Finanz- bzw. Rechtslage erfordert oder ein übergeordneter Schatzmeister dies fordert.
2 Das Veto kann auch gegen bereits gefasste Beschlüsse eingelegt werden.
3 Im Falle seiner Abwesenheit kann er die Ausübung seines Veto-Rechts per E-Mail anzeigen.
4 Dies muss im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung vermerkt werden.
5 Der Schatzmeister kann sein Veto-Recht an ein Vorstandsmitglied delegieren.
4.
1 Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern die absolute Mehrheit und müssen auf der im Vorfeld angekündigten TO angezeigt werden.
5.
1 An Entscheidungen über Beschlussgegenstände, an denen ein Vorstandsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen.
2 Der Betroffene hat dies dem Vorstand unaufgefordert vor Beginn der Abstimmung mitzuteilen.
3 Über die persönliche Betroffenheit entscheidet der Vorstand.
4 Bei Stimmgleichheit wird von Betroffenheit ausgegangen.
§ 4 Antragsrecht
1. 1 Anträge an den Kreisvorstand können per E-Mail an chemnitz@piraten-sachsen.de, an vorstand@piraten-chemnitz.de oder während einer Vorstandssitzung von jedem Anwesenden gestellt werden.
2 Umlaufbeschlüsse dürfen ein Finanzvolumen von 500,00 € nicht überschreiten.
3 Per E-Mail eingegangene Anträge werden auf der Chemnitzer Mailingliste veröffentlicht.
4 Anträge werden auf Wunsch des Antragstellers anonymisiert veröffentlicht und behandelt.
5 Anträge oder Änderungen zu Anträgen, welche erst zur Vorstandsitzung eingehen, können behandelt werden wenn mehr als zwei Drittel der anwesenden Vorstandsmitglieder für die Zulassung des (geänderten) Antrags stimmen.
6 Über abgeänderte oder zusätzlichen Anträge sind die Mitglieder des KV unverzüglich per Textform zu informieren.
2.
1 Jedes Mitglied ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt.
2 Anträge von Nichtmitgliedern können eingereicht und vom Vorstand als Antragsteller übernommen werden.
3 Alle Anträge benötigen einen Antragsteller, einen Umsetzungsverantwortlichen sowie einen vollständigen Antragstext ohne Verlinkungen.
4 Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen.
5 Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller zu begründen.
6 Der Vorstand kann die Behandlung von nicht ordentlich eingereichten bzw. formulierten Anträgen mit Begründung ablehnen.
3.
1 Anträge an den Vorstand werden auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt oder vorher per Umlaufbeschluss entschieden.
§ 5 Vorstandssitzungen
1. 1 Die Vorstandssitzungen finden mindestens monatlich statt.
2 Die Vorstandssitzungen können persönlich, über Mumble (bevorzugt: Server NRW, Bereich Gliederungen - Sachsen) oder mittels anderer Telekommunikationsmittel stattfinden; auch in Kombination.
3 Die Vorstandssitzungen sollen nach Möglichkeit für Nichtanwesende durch Mumblestream, mindestens aber über verkündetes Live-Protokoll geöffnet werden.
2.
1 Eine Vorstandssitzung wird durch ein Vorstandsmitglied satzungsgemäß einberufen.
3.
1 Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder teilnehmen.
2 Ein nicht an der Sitzung teilnehmendes Vorstandsmitglied zählt bei Beschlüssen als nicht abgestimmt, sofern keine anderweitige eindeutige Meinungsbekundung stattfand.
4.
1 Wenn der Vorstand zu Beginn der Sitzung keinen anderen Sitzungsleiter bestimmt, leitet der Vorsitzende die Sitzung, bei Abwesenheit dessen Stellvertreter.
2 Der Vorsitzende kann die Sitzungsleitung an andere anwesende Vorstandsmitglieder delegieren.
5.
1 Vorstandssitzungen finden öffentlich statt.
2 In begründeten Fällen können Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
3 Gäste erhalten Rederecht.
4 Die Sitzungsleitung kann Gästen begründet das Rederecht einschränken oder entziehen.
6.
1 Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses so bald wie möglich im Wiki.
2 Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll kenntlich gemacht.
3 Die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungsteile und andere Verschlusssachen werden dem Generalsekretär übergeben und von ihm unter Verschluss gelagert.
§ 6 Verwaltung der Mitgliederdaten, Zugriff und Sicherung
1. 1 Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben nur der Generalsekretär und der Schatzmeister.
2.
1 Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Mitgliedern der Piratenpartei Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren, sofern dies erforderlich ist.
2 Dieser Zugriff ist an eine aktuelle Datenschutzverpflichtung und die erfolgreich absolvierte Datenschutzschulung gebunden und wird auf ausgewählte Daten beschränkt.
3.
1 Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen.
2 Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen.
3 Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.
4.
1 Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
§ 7 Verantwortungsbereiche
Die Verantwortungsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
1. Vorsitzender - Paul Werner
- offizielle Vertretung des Vorstandes
- Hauptansprechpartner
- Mitgliederpflege
- Ehrungen
- IT
- Mailanfragen beantworten
- Vorbereitung von Sitzungen
- Aufgabentracking
- Verträge und Versicherungen*
- Betreuung HSG Liste + Weiterleitung der Mails und Orgahilfe bei Veranstaltungen der HSG
- Presse
2. stellvertretender Vorsitzender - Robert Lutz
- offizielle Vertretung des Vorstandes
- Hauptansprechpartner
- Büroorgansiation, Belegung
- Brief- und Paketeingang
- Kontaktpflege zu anderen Vereinen & Verbänden
- Vorbereitung von Sitzungen
- Veranstaltungsorganisation
3. Schatzmeister - Kristin Knobloch
- Finanzen und Buchhaltung
- Aufbewahrung wichtiger Dokumente
- Inventarverzeichnis, Wertbestimmung
- Verträge und Versicherungen
- Schlüsselverwaltung
- Brief- und Paketeingang
Der Schatzmeister ist berechtigt, Zahlungen an den Kreisverband gegen seine alleinige Quittung in Empfang zu nehmen.
4. Generalsekretär - Moritz Grosch
- Erfassung und Verwaltung von Mitgliederdaten
- Aufbewahrung wichtiger Dokumente
- IT
- Veranstaltungsorganisation
- Schlüsselverwaltung
- Inventarverzeichnis, Wertbestimmung
- Aufgabentracking
5. Beisitzende - Sandra Willer
- Mailanfragen beantworten
- Betreuung HSG Liste + Weiterleitung der Mails und Orgahilfe bei Veranstaltungen der HSG
- Ehrungen
- Mitgliederpflege
6. Beisitzender - Thomas Lörinczy
- Social Media
- Kontaktpflege zu anderen Vereinen & Verbänden
- Presse
7. Beisitzender - Ben Franke
- Social Media
- Finanzen und Buchhaltung
- Büroorgansiation, Belegung
§ 8 Delegationen, Beauftragungen und Bevollmächtigung
1. 1 Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren.
2 Die Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluss.
2.
1 Der Kreisvorstand schreibt Posten für langfristig Beauftragte aus.
2 Die Beauftragten sind gegenüber dem Kreisvorstand rechenschaftspflichtig.
3 Die Dauer der Beauftragung richtet sich nach einer vorher definierten Zeit oder dem Zeitpunkt der Erledigung der übertragenen Aufgabe.
4 Der Kreisvorstand kann eine Beauftragung jederzeit durch Vorstandsbeschluss widerrufen.
3.
1 Der Vorstand kann beschließen, andere Piraten zeitlich befristet zu bevollmächtigen, für den Kreisverband zu handeln.
2 Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben.
§ 9 Finanzielle Verfügungsberechtigungen
1 Einsicht auf die Bankkonten des Kreisverbands Chemnitz erhalten der Vorsitzende und Schatzmeister durch Zugang zum Onlinebanking.
2 Jeweils einzelverfügungsberechtigt sind der Vorsitzende und Schatzmeister.
3 Der stellvertretende Vorsitzende, der Generalsekretär und die Beisitzenden verzichten derzeit auf ihr Recht zur Konteneinsicht.
4 Über die Höhe von Verfügungslimits und die Ausgabe von girocards entscheidet der Schatzmeister.
§ 10 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
1. 1 Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom 07.07.2016 in Kraft.