SN:Dokumente/Vorstandsbeschlüsse/2014-11-24
Inhaltsverzeichnis
LV-SN_2014_11_24_01
Antragstext: Das Protokoll vom 17. November 2014 ist ohne Beanstandungen genehmigt.
Ergebnis: angenommen
Umsetzungsverantwortlicher: (entfällt)
LV-SN_2014_11_24_02
Antragstext: Der Landesvorstand möge beschließen, die Tätigkeiten der AG Bolzplatz
durch das Bereitstellen von 2 Fußballtoren zu unterstützen und die
Motivation der AG damit zu erhöhen. Passend dafür wären klappbare Tore,
die vorzugsweise in der LGS gelagert werden sollten. Die AG könnten so
im Sommer im Alaunpark aktiv werden. Vorzugsweise sollte ein Budget von
200 € für die Tore bereitgestellt werden.
Begründung: Politik soll ja in erster Linie auch Spaß machen Zudem konnte beim
Turnier in Meißen festegestellt werden, dass sich durch sportliche
Veranstaltungen auch Interesse für vollkommen sportferne Themen schaffen
lassen. Zudem konnte zuletzt wenigstens auf dem Fußballplatz die SPD
geschlagen werden, damit dies so bleibt ist Training notwendig. Die 200
Ergebnis: angenommen
Umsetzungsverantwortlicher:
LV-SN_2014_11_24_03
Antragstext: Update zur Verbesserung der Webseite, siehe Link.
http://www.mhthemes.com/de/mh/magazine/
LV-SN_2014_11_24_04
Antragstext: Der Vorstand möge beschließen, ein Budget in Höhe von 150,00€ zum Kauf
von 1000 orangenen Trillerpfeifen zur Verfügung zu stellen.
Ergebnis: angenommen
Umsetzungsverantwortlicher:
LV-SN_2014_11_24_05
Antragstext: Der Landesvorstand Sachsen möge zur unverzüglichen Umsetzung beschließen: (modular)
1. Der Betrieb der SMV wird bis zum Vorliegen einer Vorabkontrolle der Datenschutzbeauftragten ausgesetzt.
Begründung: Da es sich um besonders schützenswerte Daten handelt (§ 3 Abs 9 BDSG), ist eine Vorabkontrolle VOR Inbetriebnahme gesetzlich vorgeschriebene Pflicht.
2. Die Veröffentlichung von Daten, auch mit Pseudonym oder anonym, wird sofort soweit bereits erfolgt rückgängig gemacht und weitere Abstimmungen und deren o.b. Veröffentlichung bis zur Klärung der Zulässigkeit der Veröffentlichung, der Speicherung und der Verarbeitung nicht durchgeführt.
Begründung: Eine SMV mit dem Innovations- und Zukunftscharakter wie die Unsere muss in jedem Fall die Möglichkeiten der informationellen Selbstbestimmung (Grundrecht) beinhalten und beachten. Eine Teilnahme erfolgt nicht grundsätzlich freiwillig, da ohne Teilnahme bereits bestehende Mitgliedsrechte eingeschränkt würden. Daher ist hier besondere Sorgfalt und Sensibilität erforderlich.
Bezug: Regelungen der SMV in unserer Satzung im § 8 des Landesverbandes und im Anhang zur Satzung GO SMV.
3. Die Regelungen zur Nutzung und zum Handling müssen in einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit dem Provider (hier FlexGuided) festgelegt werden. Diese bedarf der Schriftform. Bis zum Vorliegen dieses Vertrages sind keine Daten dort zu speichern, zu hinterlegen oder zur Übermittlung durch akkreditierte Mitglieder vorzunehmen.
Begründung: Die Regelungen in AGBs reichen in aller Regel nicht aus um die Forderungen einer solchen Vereinbarung an Inhalt und Form zu erfüllen.
LV-SN_2014_11_24_06
Antragstext: Der Vorstand möge beschließen, dass er während seiner gesamten Amtszeit
den Betrieb der Ständigen Mitgliederversammlung nach § 8 (8)
Landessatzung sicherstellt.
Begründung: Die immer wiederkehrenden Versuche, die Ständige Mitgliederversammlung zu delegitimieren, zu unterbrechen oder gar abzuschalten behindern die politische Arbeit nicht nur im gesamten Landesverband, sondern auch in den Untergliederungen, die ebenfalls die Ständige Mitgliederversammlung einsetzen oder demnächst einsetzen wollen, sowie die politische Arbeit
der Stadträt*innen und Ortsbeirät*innen, für die die Willensbildung in
der Ständigen Mitgliederversammlung ein wichtiger Bestandteil ihres
parlamentarischen Alltags darstellt.
Die Zusicherung des Vorstands, den Betrieb auch weiterhin sicherzustellen, führt zudem zu einer zusätzlichen Motivation der Mitglieder, auch im kommenden Jahr ihre Mitgliedsbeiträge zu entrichten, um weiterhin jederzeit an der politischen Willensbildung innerhalb des Landesverbandes sowie den genannten Untergliederungen und Parlamenten
teilhaben zu können.
LV-SN_2014_11_24_07
Antragstext: Der Landesvorstand Sachsen möge aufgrund gesetzlicher Zwänge folgende Ergänzung zur Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung beschließen.
Die Löschfrist für Daten in der Ständigen Mitgliederversammlung wird festgelegt auf drei Jahre zum Jahresende nach Ende der Endabstimmungsphase eines Beschlusses.
Ergebnis: angenommen
Umsetzungsverantwortlicher: Marcel Ritschel