SL:Politik/Arbeitspapiere/Einführung von E-Petitionen auf Landesebene
Dies ist ein vom Landesparteitag des Landesverbands Saarland angenommenes Arbeitspapier. Es stellt nur einen internen Diskussionsstand zum Zeitpunkt der Annahme dar, ist also keine offizielle Programmaussage der Piratenpartei. Eine Änderung oder Rücknahme ist trotz allem nur über einer Parteitagsbeschluss möglich, weshalb es für die Bearbeitung gesperrt ist. |
Titel
Einführung von E-Petitionen auf Landesebene Text
Das Grundgesetz bietet mit Artikel 17 die Grundlage des Petitionsrechts und auf Bundesebene wurde die Möglichkeit, dieses Recht auch online auszuüben, im September 2005 als Modellversuch gestartet und im Oktober 2008 mit einer eigenen Software in den regulären Betrieb übernommen. Seitdem haben Bundesländer wie Bremen und Hamburg dieses Angebot übernommen. Doch das Saarland, das generell sehr schlechte Bedingungen für die demokratische Teilhabe bietet, hinkt auch bei diesem Thema hinterher. Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland[1] steht in Artikel 17 geschrieben: "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." Solcherart eingereichte Bitten und Beschwerden haben zwar keinerlei rechtliche Verbindlichkeit hinsichtlich ihrer Umsetzung, sind aber im Gegensatz zu z.B. Volksentscheiden verhältnismäßig informell, demzufolge schneller zu formulieren und kostengünstiger einzureichen. Sie ermöglichen es somit, verhältnismäßig schnell und unkompliziert Rückmeldungen und Denkanstöße an das Parlament zu geben. Des weiteren ist zu beachten, dass "schriftlich" zwar nicht "handschriftlich" sein muss, die Behörden und andere öffentliche Stellen aber umgekehrt Emails und andere moderne Kommunikationsformen trotzdem nicht als "schriftlich" akzeptieren. Die DE-Mail nimmt dabei einen Sonderstatus ein, den zu erörtern hier zu weit führen würde. Tatsache ist, dass gemäß dieser Interpretation Artikel 17 weder für noch gegen die Möglichkeit spricht, Petitionen online einzureichen bzw. weder für noch gegen die Möglichkeit spricht, von staatlicher Seite her eine solche Einreichungsform anzubieten. Auf Bundesebene gibt es ein solches Angebot[2] seit September 2005[3] als Modellversuch und seit Oktober 2008[3] regulär. Laut Wikipedia wurden 2010 ca. 25 Prozent der Petitionen (an den Bundestag) online eingereicht.[3] Das System wurde also positiv aufgenommen. Seit der Einführung auf Bundesebene haben auch Bundesländer wie Bremen[4] und Hamburg dieses Angebot übernommen und auch dort wurde es positiv aufgenommen. Es ist immer schwer, Belege zu finden, dass etwas nicht stattgefunden hat, doch allem Anschein nach hat im Saarland bislang noch nicht einmal eine Diskussion über das Thema stattgefunden. Das Saarland ist also nicht nur das Bundesland mit den höchsten Hürden für Volksentscheide[5], sondern bietet auch sonst nur wenige Möglichkeiten zur demokratischen Teilhabe. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gilt natürlich auch im Saarland und somit auch Artikel 17 GG, doch ein freiwilliges, darüber hinausgehendes Angebot zur Partizipation gibt es nicht. Die Piratenpartei Deutschland spricht sich gleich im ersten Artikel ihres Grundsatzprogramms[6], "Mehr Demokratie wagen", für eine Steigerung der direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten aus. E-Petitionen sind eine solche indirekte Mitbestimmungsmöglichkeit und haben sich zudem schon an anderen Stellen bewährt. Es muss klar sein, dass ein E-Petitions-Angebot in diesem Sinne nur eine indirekte Möglichkeit ist und deshalb nur ein erster Schritt auf einem langen Weg zu mehr demokratischer Teilhabe sein darf, nach dem zwingend weitere Schritte folgen müssen. Das macht diesen ersten, verhältnismäßig leicht umzusetzenden Schritt jedoch nicht weniger wichtig, da ihm bei der saarländischen Bevölkerung, von der große Teile solche direktdemokratischen Elemente gar nicht gewohnt sind, auch ein erheblicher Symbolwert zukommt. Wichtig ist, dass es nicht dabei allein bleiben darf. Wir möchten ein solches System deshalb auch auf Landesebene einführen. Referenzen und weiterführende Literatur, Links oder Medien:
Beschlossen auf dem LPT
2011.1 |