SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Satzungsänderung 004
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.2. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA-004 Einreichungsdatum
2013/5/18 15:09:17 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Mitgliederverwaltung Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung
Antragsgruppe
Sonstiges Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung § 10 Abs. 7 wie folgt zu ändern 1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Sicherung, soweit hierfür nicht eine andere Gliederung der Partei zuständig ist. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
§ 10 Abs. 7 1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
(§ 10 Abs. 7) 1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Sicherung, soweit hierfür nicht eine andere Gliederung der Partei zuständig ist. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
In der Bundessatzung ist geregelt, dass die jeweils unterste Gliederung der Partei für die Betreuung der Mitglieder zuständig ist. Nachdem im Landesverband in 2012 die Kreisverbände flächendeckend gegründet wurden, ist die derzeitige Regelung in der Landessatzung nicht mehr korrekt. Weiterhin gibt es die Forderung des Landesvorstandes die Mitgliederverwaltung nun in der jeweiligen Gliederung durch zuführen. Auch ist vom Generalsekretär des Landesverbandes die Aufforderung an die Kreisverbände ergangen diese Aufgaben nun zu übernehmen und den Kreisverbänden wurde ein CRM Zugang zur Verfügung gestellt. Um hier eine klare Rechtsgrundlage und die Zuständigkeit gemäß Bundessatzung zu schaffen ist diese Änderung erforderlich.
Datum der letzten Änderung
27.05.2013 Status des Antrags
|