SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmänderung 012
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.2. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
PA-012 Einreichungsdatum
2013/5/31 13:59:58 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Änderung der Ladenöffnungszeiten im Saarland Antragsteller
Antragsart
Programmänderung
Antragsgruppe
Wirtschaft Antragstext
Der LPT Saarland möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm aufzunehmen: Modul 1: Die Piratenpartei Saarland fordert die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten im Saarland von 6-20 Uhr auf 6-22 Uhr. Modul 2: Die Piratenpartei Saarland fordert die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes im Saarland.
Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Außer im Saarland schließen zur Zeit nur die bayrischen Geschäftsleute ihre Läden um 20 Uhr. In allen anderen Bundesländern kann inzwischen werktags von 6 bis 22 Uhr oder werktags rund um die Uhr geöffnet werden. [1] In anderen Bundesländern haben sich die Piraten deutlich für die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes positioniert. [2] Es gibt kein Grund, warum Arbeitnehmer des Einzelhandels bei den möglichen Arbeitszeiten anders behandelt werden, als zum Beispiel Ärzte, Schauspieler, Landwirtschaft, Rundfunkanstalten, Gaststätten oder Taxifahrer. Gemäß der liberalen Einstellung der Piraten sollten die Öffnungszeiten eines Ladens vom Inhaber festgelegt werden können, welche wiederum direkt vom Markt (Nachfrage) beeinflusst werden. Nur selten werden die zulässigen Öffnungszeiten tatsächlich voll ausgeschöpft. Entsprechend seiner persönlichen Lebenseinstellung soll jeder selbst festlegen können, wann er wo einkauft oder arbeitet. Arbeitnehmern mit flexiblen Arbeitszeiten und Pendlern kommen längere Öffnungszeiten zugute. Das Ladenschlussgesetz diente vorrangig zur Vereinheitlichung der Ladenöffnungszeiten, nicht zum Arbeitnehmerschutz. Dafür gibt es andere Gesetze (z.B. Arbeitszeitgesetz [3], Sonntagsruhe) oder tarifliche Vereinbarungen. Vermehrt weichen Kunden auch auf Internetshops aus, welche rund um die Uhr geöffnet haben und umgehen so die Ladenschlusszeiten. Auch der Einkauf in benachbarten Bundesländern oder Ländern mit längeren Öffnungszeiten ist möglich. Dies bedeutet in einigen Fällen ein Kaufkraftverlust für ortsansässige Unternehmen. Auch Tankstellen sind inzwischen Shops, die rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche geöffnet haben. Für einen tieferen Einstige lohnt sich ein Blick in die "Evaluierung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten in NRW" [4]. [1] http://de.wikipedia.org/wiki/Laden%C3%B6ffnungszeit#Regelungen_in_den_Bundesl.C3.A4ndern [3] http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz [4] http://oeffnungszeiten.gruene-nrw.de/wp-content/uploads/2012/01/MMV15-824.pdf
Datum der letzten Änderung
03.06.2013 Status des Antrags
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