SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.4/Antragsportal/Satzungsänderung 001
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.4. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA-001 Einreichungsdatum
2012/10/12 09:34:07 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Landeshaushalt Antragsteller
Ulrike Mayer, Hans Gondolff, Mathias Krämer, Bernhard Kraus Antragsart
Satzungsänderung
Antragsgruppe
Haushalt Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung § 11 (5) an geeigneter Stelle) einzufügen: Der Landesparteitag beschließt über die Landesschiedsgerichtsordnung, die Landesfinanzordnung, den Landeshaushalt und die Landeswahlordnung, die Teil dieser Satzung sind. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
Der Landesparteitag beschließt über die Landesschiedsgerichtsordnung, die Landesfinanzordnung und die Landeswahlordnung,die Teil dieser Satzung sind. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
Der Landesparteitag beschließt über die Landesschiedsgerichtsordnung, die Landesfinanzordnung, den Landeshaushalt und die Landeswahlordnung, die Teil dieser Satzung sind. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Da wir eine Partei sind, die sich Transparenz auf die Fahnen geschrieben hat, sollte auch jedes Mitglied darüber informiert werden, wie die jeweilige aktuelle finanzielle Situation der Partei ist und daraus auch seine Verantwortung für die Verteilung der finanziellen Mittel übernehmen. Aus diesem Grund muss der Landesparteitag über den Landeshaushalt entscheiden.
Datum der letzten Änderung
12.10.2012 Status des Antrags
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