SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.4/Antragsportal/Programmänderung 015
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.4. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
PA-015 Einreichungsdatum
2012/10/12 09:18:27 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Einwohnerversammlungen Antragsteller
Transparenzler Antragsart
Programmänderung
Antragsgruppe
Demokratie Antragstext
Es wird beantragt im Programm an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei Deutschland Landesverband Saarland tritt für folgende Abänderung des § 20 Absatz 1 des Kommunalselbstverwaltunggesetzes (KSVG) des Saarlandes ein: Die Bürgermeister einer Stadt oder Gemeinde sowie die Ortsvorsteher der Ortsteile müssen mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderates bzw. der einzelnen Ortsräte auch öfter, eine Einwohnerversammlung einberufen. Diese muss innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn bei Gemeinden bzw. Ortsteilen >10.000 wahlberechtigte Einwohner mindestens 2,5 % der wahlberechtigten Einwohner, ansonsten wenn mindestens 5 % der wahlberechtigten Einwohner diese mit Angabe einer Tagesordnung beantragen. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister bzw. der Ortsvorsteher oder ein von ihm bestellter Vertreter. Bei der Einwohnerversammlung sind alle Einwohner - auch die noch nicht wahlberechtigten Einwohner - der Gemeinde bzw. des Ortsteils berechtigt zu erscheinen und haben Rederecht. Empfehlungen der Einwohnerversammlungen müssen innerhalb einer Frist von drei Monaten (zuzüglich eventuell Ferienzeiten) vom Gemeinderat behandelt werden.
Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Der § 20 KSVG (Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner) Absatz 1 lautet: "(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister soll die Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Gemeindeangelegenheiten in geeigneter Form unterrichten. Zu diesem Zweck kann sie oder er auch Einwohnerversammlungen einberufen; diese können auf Gemeindeteile beschränkt werden." Es handelt sich also um eine Kannbestimmung, die im Saarland sehr selten in der Realität angewandt wird. Deshalb ist es dringend notwendig, dass der basisdemokratische "Baukasten" im Saarland durch die Pflicht, derartige Einwohnerversammlungen einzuberufen, erweitert wird. Der Antrag ist dem derzeitigen kommunalrechtlichen Stand in Bayern ähnlich.
Datum der letzten Änderung
12.10.2012 Status des Antrags
|