SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsportal/Satzungsänderung 028
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA-028 Einreichungsdatum
2012/7/29 08:46:29 (Veröffentlichungsdatum - Antrag lag per Mail fristgemäß bei der Antragskommission vor) UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Trennung von Amt und Mandat Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung
Antragsgruppe
- Antragstext
Es wird beantragt im Wahlprogramm / in der Landessatzung § 10 zu ändern. (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. Mitglieder des Landesvorstands dürfen nicht Mitglieder des Bundestags oder der Bundesregierung, eines Landtags oder einer Landesregierung, des Europaparlaments oder der Europäischen Kommission sein. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag mindestens einmal pro Kalenderjahr gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt. Mitglieder des Landesvorstands dürfen nicht Mitglieder des Bundestags oder der Bundesregierung, eines Landtags oder einer Landesregierung, des Europaparlaments oder der Europäischen Kommission sein. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Der Landesvorstand soll als Vertreter der Parteibasis diese auch gegenüber den Mandatsträgern in Bund und Land vertreten. Ein Grund für die Politikverdrossenheit ist, daß Mandatsträger die Tuchfühlung zur Basis oftmals verloren haben, da ihre Arbeitssituation im Parlament völlig unterschiedlich von der Arbeitssituation der Basis ist. Eine konsequente Trennung von Amt und Mandat soll verhindern, daß auf Dauer gesehen die Basis ohne Repräsentation den Mandatsträgern gegenüber verbleiben muß. Des weiteren sind die PIRATEN eine Kleinpartei im Aufbau. Sowohl die Aufgaben eines Mandatsträgers in Bund und Land, als auch die Aufgaben eines Bundesvorstandsmitgliedes nehmen einen Amts- bzw. Mandatsträger voll in Anspruch. Eine Kombination von Amt und Mandat führt dazu, daß letztendlich beide Aufgaben darunter leiden.
Datum der letzten Änderung
02.08.2012 Status des Antrags
|