SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsportal/Satzungsänderung 025
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA-025 Einreichungsdatum
2012/7/29 08:40:05 (Veröffentlichungsdatum - Antrag lag per Mail fristgemäß bei der Antragskommission vor) UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Mandatsabgaben IV Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung
Antragsgruppe
Abschnitt B: Finanzordnung Antragstext
Anmerkung der Antragskommission: Wir haben aufgrund von formalen Bedenken bzgl. der Konkretheit der Forderun Marc (Vorsitzender des LSG) dazu befragt, ob er diesen Antrag als zulässig betrachtet. Natürlich ist das nur informell, aber er hat uns mit seiner Begründung überzeugt: "Bei den Anträgen 22-27 liegt das Problem darin, dass der Antrag lediglich "an einer geeigneten Stelle" die Finanzordnung ergänzt, unsere Finanzordnung jedoch komplett auf die Finanzordnung des Bundes verweist. die Finanzordnung müsste also leicht umgebaut werden, indem aus dem bisherigne Verweis § 1 gemacht wird und der neue als § 2 hinzugefügt wird. Hier würde ich wie bei Antrag 21 darauf verweisen, dass es keine definierte Formvorfschrift zur Antragseinreichung gibt und man ebenfalls ziemlich klar erkennen kann, was mit dem Antrag bezweckt wird." Es wird beantragt in der Landesfinanzordnung an geeigneter Stelle einzufügen. Die Änderung ist gültig ab: sofort Neue Fassung: Inhaber eines öffentlichen Wahlamtes (Mandatsträger) sollen außer ihrem Mitgliedsbeitrag zusätzlich einen regelmäßigen Mandatsträgerbeitrag entrichten. (2) Höhe und Einzelheiten der Entrichtung sollen die zuständigen Schatzmeister mit den Mandatsträgern bei Beginn der Amtsperiode für deren Dauer vereinbaren. (3) Die Piratenpartei empfiehlt einen Mandatsträgerbeitrag in Höhe von 10-20% ihrer Diäten. (4) Die Verteilung geschieht analog zu den Mitgliedsbeiträgen: 40% fließen an den Bundesverband, 30% an den Landesverband, die restlichen 30% an den zuständigen Kreisverband. (5) Bei Landtagsabgeordneten teilen sich die beiden Kreisverbände, die zu einem Wahlkreis bei über Wahlkreislisten gewählten Mandatsträgern gehören, den Anteil für den Kreisverband. Bei über Landesliste gewählten Kandidaten fließen diese an den Landesverband. (6) Mandatsabgaben sind Beiträge und fallen nicht unter interne Regeln bzgl. Spenden.
Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Die prekäre finanzielle Lage der Piratenpartei wird auch durch Wahlkämpfe nicht besser. Aus guten Gründen hat die Partei niedrige Mitgliedsbeiträge; aus schlechten, (noch) keine Mandatsabgaben in der Finanzordnung. Um handlungsfähig zu bleiben, sollen Mandatsabgaben in der üblichen Höhe verhandelt werden, so daß kalkulierbar Mittel an die Partei fließen. Freiwillige Spenden der Mandatsträger sind natürlich wünschenswert und willkommen, aber Mandatsabgaben helfen bei der Finanzplanung. Des weiteren fließen Spenden, und das schließt Mandatsträger nicht aus, eher zu sichtbaren "Leuchtturmprojekten"; nach einer Statistik 85% Protestwähler im Saarland machen dagegen nötig, daß der Landesverband direkt zwischen den Wahlkämpfen politisch arbeitet, nicht nur punktuell und über Mandatsträger. Das gleiche gilt für den Bundesverband, der - besonders durch erfolgreiche Wahlen, damit Mandatsträger - immer größere Aufgaben übernehmen muß.
Datum der letzten Änderung
02.08.2012 Status des Antrags
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