SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsportal/Satzungsänderung 020
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA-020 Einreichungsdatum
2012/7/26 14:54:59 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Zusammensetzung des Landesvorstands Antragsteller
JimRaynor Antragsart
Satzungsänderung Konkurrierende Anträge (unverbindliche Angabe)
SÄA-019 Antragsgruppe
Abschnitt A: Grundlagen Antragstext
Der LPT möge beschließen, §10 (1) der Satzung in folgenden Text zu ändern: Der Landesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär, dem politischen Geschäftsführer sowie zwei Beisitzern. Darüber hinaus gehören dem Landesvorstand bis zu 3 beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an. Aus den 3 Gruppen der dem Landesverband angehörenden Europa- und Bundestagsabgeordneten sowie der saarländischen Landtagsfraktion wählt der Landesparteitag jeweils 1 beratendes Mitglied in den Landesvorstand. Die beratende Mitgliedschaft erlischt automatisch mit Beendigung des jeweiligen Mandats oder dem Austritt aus der jeweiligen Piratenfraktion und führt zu einer Neuwahl des entsprechenden Mitgliedes. Eine Nachwahl erfolgt zum nächst möglichen regulären oder außerordentlichen Landesparteitag. Das Ausscheiden eines oder mehrerer beratender Mitglieder kann nicht zur Handlungsunfähigkeit nach §10 (9) des Vorstandes führen. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
(1) Der Landesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär, dem politischen Geschäftsführer sowie zwei Beisitzern. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
(1) Der Landesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär, dem politischen Geschäftsführer sowie zwei Beisitzern. Darüber hinaus gehören dem Landesvorstand bis zu 3 beratende Mitglieder ohne Stimmrecht an. Aus den 3 Gruppen der dem Landesverband angehörenden Europa- und Bundestagsabgeordneten sowie der saarländischen Landtagsfraktion wählt der Landesparteitag jeweils 1 beratendes Mitglied in den Landesvorstand. Die beratende Mitgliedschaft erlischt automatisch mit Beendigung des jeweiligen Mandats oder dem Austritt aus der jeweiligen Piratenfraktion und führt zu einer Neuwahl des entsprechenden Mitgliedes. Eine Nachwahl erfolgt zum nächst möglichen regulären oder außerordentlichen Landesparteitag. Das Ausscheiden eines oder mehrerer beratender Mitglieder kann nicht zur Handlungsunfähigkeit nach §10 (9) des Vorstandes führen. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Grundsätzlich verhält sich dieser Satzungsänderungsantrag zu der ebenfalls zur Abstimmung stehenden Trennung von Amt und Mandat neutral. Er ergibt sowohl bei Ablehnung als auch Annahme einer entsprechenden Trennung seinen Sinn. Im Falle einer Annahme der Trennung von Amt und Mandat würde trotzdem sichergestellt werden, dass eine Verknüpfung zwischen der Landtagsfraktion sowie unseren eventuell zukünftigen MdBs sowie MdEPs vorhanden ist, da jeweils ein Mitglied dem Landesvorstand angehört. Durch mangelndes Stimmgewicht kann es nicht zu einer "Machtkonzentration" kommen und durch die Tätigkeit als beratendes Mitglied sind keine feste Aufgaben an die Mandatsträger gebunden. Das Mandat steht weiterhin klar im Vordergrund, sie können jedoch den Vorstand entlasten oder Input aus ihrer jeweiligen Tätigkeit einbringen, wenn es ihr Mandat zeitlich erlaubt, es kann jedoch zu keinem temporären Ausfall im Vorstand kommen, wenn ihr Mandat zeitlich keine Vorstandstätigkeit erlaubt. Im Falle einer Ablehnung der Trennung von Amt und Mandat würde künftig trotzdem sichergestellt sein, dass eine Vernetzung zu allen 3 relevanten Gruppen im Landesvorstand gegeben ist. Es müsste bei der Wahl des Vorstandes niemand gewählt werden, nur damit es eine entsprechende Verknüpfung gibt und sollte es künftig neben Landtagsabgeordneten auch Europa- und Bundestagsabgeordnete aus dem LV geben, wären diese automatisch in den Landesvorstand eingebunden, ohne das der halbe Vorstand zwangsläufig aus Mandatsträgern bestehen muss, um eine Verknüpfung zu gewährleisten.
Datum der letzten Änderung
30.07.2012 Status des Antrags
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