SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsportal/Satzungsänderung 016
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA-016 Einreichungsdatum
2012/7/22 01:21:31 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Antragseinreichung Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung
Antragsgruppe
Abschnitt A: Grundlagen Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen den §14 der Landessatzung mit folgenden Zielen zu ändern:
Durch die Änderungen würde §14 folgendermaßen aussehen: §14 – Satzungs- und Programmänderungen (1) Änderungen der Landessatzung durch einen Landesparteitag erfordern wenigstens doppelt so viele abgegebene Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären. (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er spätestens 23 Tage vor Beginn des Landesparteitages um 18:00 Uhr beim Vorstand eingegangen ist. Fällt der so bestimmte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist auf den nächsten darauffolgenden Tag, der nicht Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, um 18:00 Uhr. (3) Die Regelungen aus (1) und (2) gelten ebenso für eine Änderung des Programms. (4) Anträge können auch anonym oder von Personen eingereicht werden, die nicht Mitglied des Landesverbandes sind. (5) Anonym oder von Nichtmitgliedern eingereichte Anträge werden auf dem Landesparteitag nur dann behandelt, wenn sie innerhalb der in (2) gesetzen Fristen eingereicht sind und sich spätestens 13 Tage vor Beginn des Landesparteitages um 18:00 Uhr mindestens ein Mitglied des Landesverbandes gegenüber dem Landesvorstand schriftlich für die Behandlung des Antrages ausgesprochen hat. (6) Der Landesvorstand kann durch Beschluss mit wenigstens fünf Ja-Stimmen eine geänderte Textfassung des Programms beschließen. Diese Textfassung muss eine redaktionelle Bearbeitung des ursprünglichen Programms sein und darf dem ursprünglichen Programm keine Forderungen hinzufügen und keine Forderungen weglassen; Änderungen der Struktur und des Satzbaus, das Hinzufügen und Weglassen von Erläuterungen sind erlaubt. Ein derart beschlossenes Programm tritt vier Wochen nach Veröffentlichung des zugehörigen Beschlussprotokolls in Kraft, sofern nicht fünf von hundert der Landesmitglieder bis zu diesem Termin beim Vorstand gegen den Beschluss Einspruch eingelegt haben. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
§14 – Satzungs- und Programmänderungen (1) Änderungen der Landessatzung durch einen Landesparteitag erfordern wenigstens doppelt so viele abgegebene Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären. (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er spätestens 23 Tage vor Beginn des Landesparteitages um 18:00 Uhr beim Vorstand eingegangen ist. Fällt der so bestimmte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist auf den nächsten darauffolgenden Tag, der nicht Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, um 18:00 Uhr. (3) Die Regelungen aus (1) und (2) gelten ebenso für eine Änderung des Programms. (4) Der Landesvorstand kann durch Beschluss mit wenigstens fünf Ja-Stimmen eine geänderte Textfassung des Programms beschließen. Diese Textfassung muss eine redaktionelle Bearbeitung des ursprünglichen Programms sein und darf dem ursprünglichen Programm keine Forderungen hinzufügen und keine Forderungen weglassen; Änderungen der Struktur und des Satzbaus, das Hinzufügen und Weglassen von Erläuterungen sind erlaubt. Ein derart beschlossenes Programm tritt vier Wochen nach Veröffentlichung des zugehörigen Beschlussprotokolls in Kraft, sofern nicht fünf von hundert der Landesmitglieder bis zu diesem Termin beim Vorstand gegen den Beschluss Einspruch eingelegt haben. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
§14 – Satzungs- und Programmänderungen (1) Änderungen der Landessatzung durch einen Landesparteitag erfordern wenigstens doppelt so viele abgegebene Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären. (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er spätestens 23 Tage vor Beginn des Landesparteitages um 18:00 Uhr beim Vorstand eingegangen ist. Fällt der so bestimmte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist auf den nächsten darauffolgenden Tag, der nicht Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, um 18:00 Uhr. (3) Die Regelungen aus (1) und (2) gelten ebenso für eine Änderung des Programms. (4) Anträge können auch Anonym oder von Nichtmitgliedern eingereicht werden. (5) Anonym oder von Nichtmitgliedern eingereichte Anträge werden auf dem Landesparteitag nur dann behandelt, wenn sie innerhalb der in (2) gesetzen Fristen eingereicht sind und sich spätestens 13 Tage vor Beginn des Landesparteitages um 18:00 Uhr mindestens ein Mitglied des Landesverbandes gegenüber dem Landesvorstand schriftlich für die Behandlung des Antrages ausgesprochen hat. (6) Der Landesvorstand kann durch Beschluss mit wenigstens fünf Ja-Stimmen eine geänderte Textfassung des Programms beschließen. Diese Textfassung muss eine redaktionelle Bearbeitung des ursprünglichen Programms sein und darf dem ursprünglichen Programm keine Forderungen hinzufügen und keine Forderungen weglassen; Änderungen der Struktur und des Satzbaus, das Hinzufügen und Weglassen von Erläuterungen sind erlaubt. Ein derart beschlossenes Programm tritt vier Wochen nach Veröffentlichung des zugehörigen Beschlussprotokolls in Kraft, sofern nicht fünf von hundert der Landesmitglieder bis zu diesem Termin beim Vorstand gegen den Beschluss Einspruch eingelegt haben. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Durch diesen Antrag würden wir auch Nichtmitgliedern die Möglichkeit geben, sich durch Antragseinreichung an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Durch die Möglichkeit Anträge anonym einzureichen, können Anträge auch dann eingereicht werden, wenn durch das Bekanntwerden des Namen des Antragstellers diesem Nachteile entstehen würden. In beiden Fällen muss mindestens ein Mitglied des Landesverbandes den Antrag unterstützen, so dass grobe Trollanträge nicht durchkommen. Durch Verfahren wie ELWS kann sogar verhindert werden, dass schlechte von Nichtmitgliedern oder anonym eingereichte Anträge wertvolle Zeit auf dem LPT kosten. Wir verlieren also nichts, ermöglichen dafür mehr Menschen, sich aktiv politisch zu betätigen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.
Datum der letzten Änderung
30.07.2012 Status des Antrags
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