SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsportal/Satzungsänderung 014
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA-014 Einreichungsdatum
2012/7/21 22:47:45 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Ergänzung zu SÄA-009 Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung Kommunizierende Anträge (unverbindliche Angabe)
SÄA-009 Antragsgruppe
Sonstiges Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen - sollte SÄA-009 angenommen werden - in der Landessatzung im Abschnitt D: Landeswahlordnung den §3(3) mit folgendem Ziel abzuändern:
§3(3) würde dadurch wie folgt aussehen: (3) Die Bewerber bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern werden, falls eine sortierte Bewerberliste zu erstellen ist, nach Vorzugswahl gewählt. Zunächst wird die Anzahl der zu besetzenden Plätze auf eine Zahl festgelegt, welche mindestens 5 oder der Anzahl der Kandidaten (falls diese geringer ist als 5) entspricht. Die Reihenfolge auf der Liste ergibt sich aus der Reihenfolge, die im Wahlverfahren ermittelt wurde. Nach dem zweiten oder einem späteren Wahlgang kann mit relativer 2/3-Mehrheit die Liste geschlossen werden, auch wenn die angestrebte Zahl zu besetzender Plätze noch nicht erreicht wurde. Auch kann die Wahl durch die Versammlung abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchgeführt werden. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
(3) Die Bewerber bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern werden, falls eine sortierte Bewerberliste zu erstellen ist nach Vorzugswahl gewählt. Zunächst wird die Anzahl der zu besetzenden Plätze auf eine Zahl, die nicht kleiner als fünf sein darf, festgelegt. Es werden zwei Wahlgänge durchgeführt: Im ersten Wahlgang werden lediglich die ersten drei Plätze der Liste gewählt, ab dem zweiten Wahlgang weitere Plätze der Liste bis die angestrebte Zahl erreicht ist. Die Reihenfolge auf der Liste ergibt sich aus der Reihenfolge der Wahlgänge, in denen die Bewerber gewählt wurden und unter diesen jeweils aus der Reihenfolge, die im Wahlverfahren ermittelt wurde. Nach dem zweiten oder einem späteren Wahlgang kann mit relativer 2/3-Mehrheit die Liste geschlossen werden, auch wenn die angestrebte Zahl zu besetzender Plätze noch nicht erreicht wurde. Auch kann die Wahl durch die Versammlung abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchgeführt werden. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
(3) Die Bewerber bei Bewerberaufstellungen für die Wahlen zu Volksvertretungen und öffentlichen Ämtern werden, falls eine sortierte Bewerberliste zu erstellen ist nach Vorzugswahl gewählt. Zunächst wird die Anzahl der zu besetzenden Plätze auf eine Zahl festgelegt, welche mindestens 5 oder der Anzahl der Kandidaten (falls diese geringer ist als 5) entspricht. Die Reihenfolge auf der Liste ergibt sich aus der Reihenfolge, die im Wahlverfahren ermittelt wurde. Nach dem zweiten oder einem späteren Wahlgang kann mit relativer 2/3-Mehrheit die Liste geschlossen werden, auch wenn die angestrebte Zahl zu besetzender Plätze noch nicht erreicht wurde. Auch kann die Wahl durch die Versammlung abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchgeführt werden. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Der Antrag enthällt zwei Änderungen: Anpassung der Mindestlistengröße: Eine Mindestlistengröße von 5 Plätzen macht bei Listenaufstellungen mit weniger als 5 Kandidaten keinen Sinn. Während wir für Landtags-, Bundestags-, und Europawahlen wahrscheinlich mehr als genug Bewerber finden, werden wir dieses Glück bei der Aufstellung der Wahlvorschläge zu kommenden Kommunalwahlen nicht haben.
Eine willkürliche Trennung der Listenaufstellung in aussichtsreiche Plätze und Nachrücker/Auffüller ergibt keinen Sinn. Eine Kandidatur mit der Begründung "ich würde gerne auf der Liste stehen, um auf der Liste zu stehen aber soweit hinten, dass ich sicher nicht reinkomme", geht an der Realität vorbei. JEDE Person auf der Liste muss in der Lage sein das Mandat auf das sich beworben wird auch anzunehmen.
Datum der letzten Änderung
30.07.2012 Status des Antrags
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