SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsportal/Satzungsänderung 008
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA-008 Einreichungsdatum
2012/7/13 21:35:54 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Korrekturen und Konkretisierungen zur Bewerberaufstellung Antragsteller
JanNiklasFingerle Antragsart
Satzungsänderung
Antragsgruppe
Abschnitt A: Grundlagen Antragstext
In der Landessatzung werden folgende Änderungen vorgenommen:
Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
§11(1)Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene. §13(2)Der Landesparteitag kann Gäste ausschließen. Der Landesvorstand kann Gäste von Vorstandssitzungen ausschließen. §12 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen(1) Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Regularien der einschlägigen Gesetze sowie den Vorgaben der Bundessatzung. (2) Die Aufstellung kann sowohl als Mitgliederversammlung des zuständigen Stimm- bzw. Wahlkreises als auch im Rahmen einer anderen Mitgliederversammlung stattfinden, sofern gewährleistet wird, dass alle Stimmberechtigten in angemessener Zeit und Form eingeladen wurden und nur die Stimmberechtigten an der Wahl teilnehmen. Die Einladung muss dabei explizit auf die Bewerberaufstellung hinweisen. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Viele der Änderung können unter "schreibe das offensichtliche" zusammgefasst werden. Da die Wahlgesetze gerne auf die Satzungen verweisen, wird hier insbesondere der Modus der Einladung konkretisiert. Antragsfabrik
Datum der letzten Änderung
13.07.2012 Status des Antrags
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