SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsportal/Programmänderung 062
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
PA-062 Einreichungsdatum
2012/7/29 08:59:44 (Veröffentlichungsdatum - Antrag lag per Mail fristgemäß bei der Antragskommission vor) UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Grundrecht auf Gewissens- und Religionsfreiheit Antragsteller
Antragsart
Programmänderung
Antragsgruppe
Gesellschaft Antragstext
Die Piratenpartei achtet das verfassungsmäßige Grundrecht der Bürger auf Gewissens- und Religionsfreiheit hoch. Daher setzt sie sich für eine Gebührenfreiheit des Religionsein- und Austritts ein, wie dies bis vor einigen Jahren auch üblich war. Auch die Finanzlage kann kein Grund sein, derartige Verwaltungsakte mit einer Gebühr zu belegen. Die Piratenpartei bezweifelt auch, daß die vom Staat erhobenen Gebühren für Religionsein- und -Austritte in nennenswerter Weise die Finanzlage der betroffenen Behörden entlasten.
Datum der letzten Änderung
02.08.2012 Status des Antrags
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