SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2012.3/Antragsportal/Programmänderung 004

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Tango-locked.svg Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2012.3. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich.


Antragsnummer

PA-004

Einreichungsdatum

2012/3/25 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)

Antragstitel

Verfassungskonformer ausgleichender Nichtraucherschutz erweitert

Antragsteller

Dingo

Antragsart

Programmänderung


Antragsgruppe

Gesundheitspolitik

Antragstext

Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Saarland möge beschließen, folgenden Antrag zum Landtagswahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen:

Verfassungskonformer ausgleichender Nichtraucherschutz

Die Piratenpartei ist für die Wiederherstellung eines ausgewogenen Nichtraucherschutzes.

Grundlage soll hierbei der Schutz sein, wie er nach Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 1.12.2008 bestand. Darüber hinaus soll es eine Ausnahmeregelung für die Betreiber von Lokalen geben, in denen das Rauchen das primäre gastronomische Angebot ist.

Zum zusätzlichen Schutz der Nichtraucher und des Personals sollen Regeln vorgenommen werden, die es Gastwirten auferlegen, durch geeigneten Luftaustausch akzeptable Grenzen der Belastung der Luft durch Schadstoffe einzuhalten sowie bei Nebenräumen dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen erheblichen Belastungen des Hauptraumes durch Rauch kommt, der aus dem Nebenraum herauszieht.

Im Rahmen des Arbeitsschutzes der Mitarbeiter sollen Schwerpunkte des Luftaustauschs in den Mitarbeiterbereichen, z.B. hinter der Theke, liegen.

Raucherkneipen müssen deutlich von außen gekennzeichnet sein. Auch sind Grundsätze des Energiesparens z.B. durch Lüftungslösungen mit Wärmerückgewinnung zu beachten.


Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)

Nach SZ, Stellungnahme Baudezernent Wandel-Höfer, werden Gastronomiekonzessionen nicht mehr ausgestellt, da der Nichtraucherschutz und damit vor den Gebäuden rauchende Gäste die Anwohner belasten. Hierdurch kommen Gastronomiekonzepte nicht mehr zum Tragen, und gerade am St. Johanner Markt und in ähnlichen gastronomiereichen Vierteln dünnt das Angebot der Gastronomie aus. Die Freiheit der Berufsausübung für betroffene Gastronomen ist somit beeinträchtigt.

Damit ist der jetzt eingekehrte "Friede" trügerisch, da immer noch Rechte von Gruppen unnötig eingeschränkt werden und hierdurch eine für die Stadtbilder nachteilige Entwicklung gefördert wird. Konnten vorher Nichtraucher nur eingeschränkt am sozialen Leben teilzunehmen, so gilt dies bei einer Ausdünnung der Gastronomie (und damit evtl. "Kippen" der gesamten Viertel) nun für alle Gäste.

Eine reine Ladengeschäfts-Monokultur ohne soziales Leben nach Ladenschluß ist für die Städte nicht förderlich und von uns nicht gewollt. Daher muss gesetzlich ein gerechter Ausgleich gefunden werden, und da bietet es sich an, einen zu wählen, der erwiesener Maßen verfassungskonform ist.

In der Industrie gibt es bereits seit längerem Lösungen zum Luftaustausch, der die Belastung mit schlimmeren Luftschadstoffen herabsetzt. Auch Lösungen zur dezentralen (nachträglich einbaubaren) Lüftung mit energiesparender Wärmerückgewinnung gibt es. (Z.B. http://www.inventer.de/de/Inventer-DE/Home__6/ oder http://www.visionair.eu/kwldezentral.php - Tendenz steigend, da ein Energiesaniertes Haus eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung zwingend benötigt.)

Für uns als Grundrechtepartei sollte bei jeder Forderung sichergestellt sein, dass sie nicht schon von vorneherein gegen die Verfassung verstößt. Der Bezug auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist dabei unerlässlich. Dabei kann man dann auch direkt die Fehler der alten Regelung korrigieren, was z.B. Shishas oder Zigarrenräume, aber auch was die Eigenschaften eines Nebenraums angeht.


Datum der letzten Änderung

04.06.2012

Status des Antrags

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