SL:Mitgliederversammlungen/Aufstellungsversammlungen/Aufstellungsversammlung 2012.2

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Mitgliederversammlungen zur Aufstellung von Kandidaten zur Bundestagswahl 2013

Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Listenkandidaten der saarländischen Landesliste zum 18. Deutschen Bundestag

  • Ort: Bürgerhaus Saarbrücken-Dudweiler, Keuzung Beethovenstraße / Theodor-Storm-Straße, großer Saal
  • Beginn: Samstag, 3. November ab 10:00 Uhr
  • Einlass / Akkreditierung: Samstag, 3. November ab 9:00 Uhr
  • Ende: 14:00 Uhr (geplant, Verlängerung inkl. Vertagung auf den 4. November bis max. 19:00 Uhr möglich)

Die Wahlberechtigung sowie das Recht auf Kandidatur bei dieser Mitgliederversammlung bestimmt sich nach dem Bundeswahlgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/). Dies bedeutet im Wesentlichen:

  • Aktiv wahlberechtigt sind alle Personen, die Mitglied der Piratenpartei Deutschland sind (eine Mitgliedschaft im Landesverband Saarland ist nicht notwendig), ihren Erstwohnsitz im Saarland haben und am Tag der Aufstellungsversammlung das aktive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag im Saarland besitzen, also insbesondere diejenigen, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Weitere Regelungen dazu findet Ihr in §12 und §13 des Bundeswahlgesetzes. Nach aktuellem Recht sind Deutsche mit Wohnsitz im Ausland nicht wahlberechtigt, da die entsprechende Regelung vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Die Akkreditierung wird aber anhand der Rechtslage am Tag der Versammlung erfolgen.
  • Passiv wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das passive Wahlrecht zum Bundestag besitzen, also insbesondere das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, nicht Mitglied einer anderen Partei sind und keiner anderen Partei die Zustimmung zur Aufstellung auf die Landesliste erteilt haben. Die genaue Regelung findet Ihr in §15 des Bundeswahlgesetzes.

Das heißt unter anderem:

  • Passives, aber kein aktives Wahlrecht haben beispielsweise:
    • 17-jährige Piraten, die bis zum Wahltag 18 werden;
    • Menschen, die nicht Mitglied der Piratenpartei sind,
    • Piraten, die in anderen Bundesländern wohnen,
    • Menschen, die zwar Deutsche sind, aber nie länger als drei Monate in Deutschland gewohnt haben.
  • Aktives, aber kein passives Wahlrecht haben beispielsweise:
    • Wer Doppelmitglied der Piraten und einer anderen Partei ist,
    • wer durch Richterspruch zwar das Wählbarkeit, nicht aber das Wahlrecht aberkannt bekommen hat,
    • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist, aber die deutsche Staatsbürgerschaft ausgeschlagen hat.
    • Nichtbezahlte Beiträge oder Ordnungsmaßnahmen der Partei haben keinen Einfluss auf das Wahlrecht.

Solltet Ihr kandidieren wollen, dann beachtet unbedingt die Hinweise für Kandidaten weiter unten.

Bitte beachtet, dass es unbedingt notwendig ist, dass Ihr bei der Akkreditierung einen gültigen Personalausweis dabei habt. Auch werden wir eine Akkreditierungsliste führen, in der Ihr bitte mit Unterschrift bestätigt, dass Ihr das aktive Wahlrecht besitzt.

Vorläufige Tagesordnung

  • 9:00 Akkreditierung
  • 10:00 Eröffnung durch den Landesvorstand
  • Beschluss der Tagesordnung
  • Beschluss der Geschäftsordnung
  • Frage nach Zweifeln an der Gültigkeit der Akkreditierung
  • Wahl des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des Protokollanten
  • Bestimmung von zwei Zeugen nach Bundeswahlgesetz
  • Aufstellung des Wahlvorschlags:
    • Vorstellung der Kandidaten
    • Wahlgänge
  • Frage nach Einsprüchen gegen die Rechtmäßigkeit der Versammlung oder der Wahl
  • Weitere Formalien zur Rechtgültigkeit der Vorschläge insbesondere
  • Ende der Versammlung

Mitgliederversammlungen zur Aufstellung eines Direktkandidaten

  • Wahlkreis 296 "Saarbrücken"
    • Ort: Bürgerhaus Saarbrücken-Dudweiler, Keuzung Beethovenstraße / Theodor-Storm-Straße, großer Saal
    • Beginn / Akkreditierung: Samstag, 3. November 14:00 Uhr
    • Ende: 16:00 Uhr (geplant, Verlängerung inkl. Vertagung auf den 4. November bis max. 19:00 Uhr möglich)
    • Zuschnitt des Wahlkreises: Vom Regionalverband Saarbrücken die Gemeinden Großrosseln, Kleinblittersdorf, Püttlingen, Riegelsberg, Saarbrücken, Völklingen (Übrige Gemeinden s. Wkr. 298, 299)
  • Wahlkreis 297 "Saarlouis"
    • Ort: Bürgerhaus Saarbrücken-Dudweiler, Keuzung Beethovenstraße / Theodor-Storm-Straße, großer Saal
    • Beginn / Akkreditierung: Samstag, 3. November 16:00 Uhr
    • Ende: 18:00 Uhr (geplant, Verlängerung inkl. Vertagung auf den 4. November bis max. 19:00 Uhr möglich)
    • Zuschnitt des Wahlkreises: Landkreis Merzig-Wadern; vom Landkreis Saarlouis die Gemeinden Bous, Dillingen/Saar, Ensdorf, Nalbach, Rehlingen-Siersburg, Saarlouis, Saarwellingen, Schwalbach, Überherrn, Wadgassen, Wallerfangen (Übrige Gemeinden s. Wkr. 298)
  • Wahlkreis 298 "St. Wendel"
    • Ort: Bürgerhaus Saarbrücken-Dudweiler, Keuzung Beethovenstraße / Theodor-Storm-Straße, Bezirksratssaal
    • Beginn / Akkreditierung: Samstag, 3. November 14:00 Uhr
    • Ende: 16:00 Uhr (geplant, Verlängerung inkl. Vertagung auf den 4. November bis max. 19:00 Uhr möglich)
    • Zuschnitt des Wahlkreises: Landkreis St. Wendel; vom Landkreis Neunkirchen die Gemeinden Eppelborn, Illingen, Merchweiler, Ottweiler, Schiffweiler (Übrige Gemeinden s. Wkr. 299); vom Landkreis Saarlouis die Gemeinden Lebach, Schmelz (Übrige Gemeinden s. Wkr. 297); vom Regionalverband Saarbrücken die Gemeinde Heusweiler (Übrige Gemeinden s. Wkr. 296, 299)
  • Wahlkreis 299 "Homburg"
    • Ort: Bürgerhaus Saarbrücken-Dudweiler, Keuzung Beethovenstraße / Theodor-Storm-Straße, Bezirksratssaal
    • Beginn / Akkreditierung: Samstag, 3. November 16:00 Uhr
    • Ende: 18:00 Uhr (geplant, Verlängerung inkl. Vertagung auf den 4. November bis max. 19:00 Uhr möglich)
    • Zuschnitt des Wahlkreises: Saarpfalz-Kreis; vom Landkreis Neunkirchen die Gemeinden Neunkirchen, Spiesen-Elversberg (Übrige Gemeinden s. Wkr. 298); vom Regionalverband Saarbrücken die Gemeinden Friedrichsthal, Quierschied, Sulzbach/Saar (Übrige Gemeinden s. Wkr. 296, 298)

Für alle diese Versammlungen gelten die folgenden Angaben:

Die Einteilung in Wahlkreise ist eine andere als bei der Landtagswahl, bei der es auch nur drei Wahlkreise gibt und ist auch nicht deckungsgleich mit einem oder mehreren Kreisen im Saarland. Die Einteilung nach Wahlkreisen bestimmt sich nach http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_13/wahlkreiseinteilung/wahlkreiseinteilung.pdf Die Wahlberechtigung sowie das Recht auf Kandidatur bei dieser Mitgliederversammlung bestimmt sich nach dem Bundeswahlgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/). Diese Regelungen entsprechen im Wesentlichen denen zur aktiven uns passiven Wahlrecht zur Listenaufstellung (s. o.), allerdings ist für das aktive Wahlrecht ein Wohnsitz im jeweiligen Wahlkreis notwendig.

Solltet Ihr kandidieren wollen, dann beachtet unbedingt die Hinweise für Kandidaten weiter unten.

Bitte beachtet, dass es unbedingt notwendig ist, dass Ihr bei der Akkreditierung einen gültigen Personalausweis dabei habt. Auch werden wir eine Akkreditierungsliste führen, in der Ihr bitte mit Unterschrift bestätigt, dass Ihr das aktive Wahlrecht besitzt.

Vorläufige Tagesordnung:

  • Akkreditierung
  • Eröffnung durch den Landesvorstand
  • Beschluss der Tagesordnung
  • Beschluss der Geschäftsordnung
  • Frage nach Zweifeln an der Gültigkeit der Akkreditierung
  • Wahl des Versammlungsleiters, des Wahlleiters und des Protokollanten
  • Bestimmung von zwei Zeugen nach Bundeswahlgesetz
  • Aufstellung des Wahlvorschlags:
    • Vorstellung der Kandidaten
    • Wahlgänge
  • Frage nach Einsprüchen gegen die Rechtmäßigkeit der Versammlung oder der Wahl
  • Weitere Formalien zur Rechtgültigkeit der Vorschläge
  • Ende der Versammlung

Hinweise für Kandidaten

Das Recht auf Kandidatur bestimmt sich nach dem Bundeswahlgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/). Dies bedeutet im Wesentlichen, dass Ihr gewählt werden könnte, wenn Ihr Deutsche seid, die am Wahltag das passive Wahlrecht zum Bundestag besitzen, also insbesondere das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, nicht Mitglied einer anderen Partei sind und keiner anderen Partei die Zustimmung zur Aufstellung auf die Landesliste erteilt haben. Die genaue Regelung findet Ihr in §15 des Bundeswahlgesetzes.

Solltet Ihr auch nur mit dem entfernten Gedanken spielen, zu kandidieren, dann bringt bitte folgende Formulare mit:


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