SL:Kreisverbände/Saarbrücken/go smv
Inhaltsverzeichnis
- 1 Geschäftsordnung des SKPT SB lt. Satzung § 9a und § 9b
- 1.1 1. Akkreditierung und Deakkreditierung
- 1.1.1 (1) Leitung der Akkreditierungsveranstaltung
- 1.1.2 (2) Ablauf der Akkreditierung
- 1.1.3 (3) Richtigkeit der Akkreditierung
- 1.1.4 (4) Deakkreditierung
- 1.1.5 (5) Gültigkeit und Erneuerung der Akkreditierung
- 1.1.6 (6) Häufigkeit der Akkreditierungsveranstaltungen
- 1.1.7 (7) Aufbewahrung der Akkreditierungsunterlagen
- 1.2 2. Überprüfung der Identitäten der SKPT-Mitglieder
- 1.3 3. Eröffnung und Beschlussfähigkeit
- 1.4 4. Versammlung
- 1.5 5. Systeme des Ständigen Kreisparteitags
- 1.6 6. Liquid Democracy
- 1.7 7. Betrieb des Systems des SKPT SB
- 1.8 8. Inkrafttreten
- 1.1 1. Akkreditierung und Deakkreditierung
Geschäftsordnung des SKPT SB lt. Satzung § 9a und § 9b
1. Akkreditierung und Deakkreditierung
(1) Leitung der Akkreditierungsveranstaltung
Eine Veranstaltung im Sinne von § 9b, Abs. 2 der Satzung wird durch den Vorstand oder eine von ihm beauftragte Person geleitet. Über die Akkreditierungsveranstaltung wird ein Protokoll angefertigt, welches eine Liste aller auf dieser Veranstaltung akkreditierten Personen enthält. Das Protokoll ist für alle Mitglieder einsehbar aufzubewahren.
(2) Ablauf der Akkreditierung
Ein Mitglied wird akkreditiert, indem das Mitglied sich selbst gegenüber den bei der Versammlung Anwesenden mit bürgerlichem Namen persönlich vorstellt und die Identität gegenüber der Leitung der Akkreditierungsveranstaltung nachweist.
(3) Richtigkeit der Akkreditierung
Die als Akkreditierungsveranstaltung dienende Versammlung wählt aus ihrer Mitte 2 Zeugen, die den ordentlichen Ablauf der Akkreditierung bezeugen. Sie werden im Protokoll vermerkt und bestätigen die Richtigkeit der durchgeführten Akkreditierung.
(4) Deakkreditierung
Die Akkreditierung wird durch den Kreisvorstand aufgehoben, wenn
a) das Mitglied es persönlich schriftlich verlangt oder b) das Mitglied seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland oder im Kreisverband verliert. c) diese durch eine Ordnungsmaßnahme erlischt.
(5) Gültigkeit und Erneuerung der Akkreditierung
Die Gültigkeit der Akkreditierung endet nach 500 Tagen automatisch, sofern sie nicht vorher durch erneute Vorstellung gemäß (2) erneuert wurde.
(6) Häufigkeit der Akkreditierungsveranstaltungen
Mindestens alle 100 Tage wird eine Veranstaltung zur Akkreditierung durchgeführt.
(7) Aufbewahrung der Akkreditierungsunterlagen
Das Protokoll der Akkreditierungsveranstaltung wird mindestens acht Jahre aufbewahrt.
2. Überprüfung der Identitäten der SKPT-Mitglieder
(1) Überprüfung der Identitäten der akkreditierten Mitglieder durch SMV-Mitglieder
Alle für den SKPT SB akkreditierten Mitglieder haben die Möglichkeit, selbständig und unmittelbar die Identitäten der anderen akkreditierten Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, werden folgende persönliche Informationen bei der Akkreditierung durch die Leitung der Akkreditierungsveranstaltung erhoben und erfasst:
- der bürgerliche Name (gemäß Personalausweis oder Reisepass),
- die Mitgliedsnummer bei der Piratenpartei Deutschland und
- Ort und Zeit der persönlichen Akkreditierung.
(2) Wahl eines Autonyms als Benutzername im SKPT SB
Jedes akkreditierte Versammlungsmitglied kann sich als Benutzername im System des SKPT SB ein Autonym wählen. Dieses Autonym kann geändert werden, soweit diese Änderungen für die anderen Versammlungsmitglieder nachvollziehbar bleiben.
(3) Eintrag ins Profil der Versammlungsteilnehmer
Um die Überprüfbarkeit der Identitäten gem. 2.1. für die akkreditierten Versammlungsmitglieder zu gewährleisten, werden alle gem. 2.1. erfassten Daten in die Profile der akkreditierten Mitglieder im Online-System des SKPT SB eingetragen. Diese Eintragungen sind für die Versammlungsmitglieder selbst unveränderlich und werden bei der Wiederholung der Akkreditierung entsprechend angepasst.
(4) Öffentlichkeit
Der SKPT SB tagt grundsätzlich öffentlich, d. h. Anträge, Unterstützungsstimmen und namentliche Abstimmungen sind für die Öffentlichkeit einsehbar. Sofern sich Teilnehmer zur Verwendung eines Autonyms entschlossen haben, zeigt das Online-System den bürgerlichen Namen jedoch nur den akkreditierten Versammlungsteilnehmern und nicht der allgemeinen Öffentlichkeit an.
(5) Weitere Regelungen zur Nutzung von Daten
Weitere Regelungen zur Nutzung, Weitergabe und Speicherung anfallender Daten können vom Vorstand oder Kreisparteitag beschlossen werden.
3. Eröffnung und Beschlussfähigkeit
(1) Eröffnung
Der Vorstand gibt die Eröffnung des SKPT SB zu einem bestimmten Zeitpunkt bekannt. Zum Zeitpunkt der Eröffnung des SKPT SB müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
(a) Mindestens 3 Akkreditierungsveranstaltungen haben vor der Eröffnung des SKPT SB im Kreisverband stattgefunden.
(b) Mindestens 30 Piraten sind akkreditiert.
(c) Es muss ordnungsgemäß durch den Vorstand zur Akkreditierung entsprechend § 9b, Abs. 2 der Satzung des Kreisverbandes eingeladen worden sein.
(d) Die Wahl der Versammlungsleitung des SKPT SB entsprechend § 9b, Abs. 7 muss erfolgt sein.
(2) Beschlussfähigkeit
Der SKPT SB ist beschlussfähig, solange mehr als 30 Piraten akkreditiert sind.
(3) Betrieb SKPT SB während zeitlich und räumlich zusammentretende Kreisparteitage
Der SKPT SB kann keine Abstimmungen während der Landesmitgliederversammlung gem. § 9a , Abs. (1) der Satzung der Piratenpartei KV Saarbrücken abschließen. Alle laufenden Abstimmungen, die zum Zeitpunkt des zeitlich und räumlich zusammentretenden Kreisparteitages enden, werden so verlängert, dass die Abstimmung erst am Ende des ersten Tages danach beendet wird.
4. Versammlung
(1) Art und Weise der Versammlung
Der SKPT SB tagt ständig, öffentlich, dezentral und online nach dem in § 12 der Satzung definierten Konzept der Liquid Democracy.
(2) Veröffentlichungen der Beschlüsse
Alle Entscheidungsprozesse werden von der Versammlungsleitung öffentlich und transparent dokumentiert. Alle Änderungen dieser Geschäftsordnung werden fortlaufend dokumentiert, über beschlossene Änderungen werden alle SKPT SB-Mitglieder in geeigneter Weise direkt informiert.
5. Systeme des Ständigen Kreisparteitags
(1) LiquidFeedback
Zur Durchführung der ständig tagenden Mitgliederversammlung wird LiquidFeedback in der aktuellen Version zum Zeitpunkt des Inkrafttretens eingesetzt. Sofern für die Software eine neuere Version zur Verfügung steht, kann dieses durch die vom Vorstand für das System beauftragten Administratoren eingespielt werden. Wenn das Update Einfluss auf wesentliche Funktionsmerkmale des Systems hat, bedarf das Einspielen eines vorherigen Beschlusses der Versammlungsteilnehmer.
(2) Freie Diskussion
Zur freien Diskussion über die von LiquidFeedback bereitgestellten Möglichkeiten hinaus wird ein MediaWiki-System für den SKPT SB bereitgestellt.
(3) Themenbereiche
Die Mitarbeit in den einzelnen Themenbereichen steht allen Versammlungsmitgliedern offen. Grundsätzlich gestalten und entscheiden die Versammlungsmitglieder selbst über die Einrichtung oder das Schließen von Themenbereichen. Zur Eröffnung des SKPT SB werden durch die beauftragten Administratoren des Vorstands folgende Themenbereiche eingerichtet:
Politische Themen - Hier können Politische Stellungnahmen erarbeitet und beschlossen werden. Innerparteiliche Organisation - Hier können Organisatorische Entschließungen erarbeitet und beschlossen werden. Liquid Democracy Systembetrieb - Hier können u. a. Themenbereichen und Regelwerke beschlossen werden. Geschäftsordnung - Hier können Änderungen und Ergänzungen zur Geschäftsordnung der SKPT SB erarbeitet und beschlossen werden. Streitfragen zur Abstimmung - In diesem Bereich können Hinweise zu Abstimmungen eingebracht werden, die nicht der Satzung oder GO entsprechend getroffen wurden oder angefochten werden.
Diese Themenbereiche sind ebenfalls durch die Versammlungsmitglieder veränderbar.
(4) Beschluss durch 2/3 Mehrheit
Anträge an den SKPT SB, die eine 2/3 Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls
a) sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang des Status Quo ist, b) die Anzahl der Zustimmungen mindestens doppelt so groß wie die Anzahl der Ablehnungen ist und c) kein anderer Antrag, der die Bedingungen a) und b) erfüllt, einen besseren Schulze-Rang aufweist. (5) Beschluss durch Einfache Mehrheit - Anträge an den SKPT SB, die eine einfache Mehrheit erfordern, sind erfolgreich abgestimmt, falls
a) sein Schulze-Rang besser als der Schulze-Rang des Status Quo ist, b) die Anzahl der Zustimmungen größer als die Anzahl der Ablehnungen ist. c) kein anderer Antrag, der die Bedingungen a) und b) erfüllt, einen besseren Schulze-Rang aufweist.
(6) Diskussion / Abstimmung
Der Verlauf des Diskussions- und Abstimmungsprozesses wird durch Regelwerke bestimmt. Die Regelwerke werden von den Versammlungsmitgliedern erstellt und angepasst. Vor Eröffnung des SKPT SB werden seitens der vom Vorstand beauftragten Administratoren folgende Regelwerke erstellt:
a) Stellungnahme, Beschlussempfehlung - für Politische Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Empfehlungen soweit sie keine Satzung oder Programmänderungen bzw. -ergänzungen betreffen gem. § 9a Abs. (6) - Abstimmung mit einfacher Mehrheit, maximale Laufzeit 39 Tage.
b) Antrag Wahlprogramm - für Änderungen und Ergänzungen des Wahlprogrammes gem. § 9a Abs. (6) - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 101 Tage.
c) Antrag Grundsatzprogramm - für Änderungen und Ergänzungen des Grundsatzprogrammes gem. § 9a Abs. (6) - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 101 Tage
d) Organisatorische Entschließung - für Organisatorische Entschließungen und Empfehlungen an Vorstand und Mitgliederversammlung gem. § 9a Abs. (6) - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 39 Tage.
d) Empfehlungen zu Änderungen der Satzung, Beitrags- und Schiedsgerichtsordnung - Abstimmung mit 2/3 Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
e) Änderung der Geschäftsordnung - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
f) Änderungen an Themenbereichen und Regelwerken - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - maximale Laufzeit 75 Tage.
g) Streitfragen zur Abstimmung - für Einsprüche gegen Abstimmungen und Verstöße gegen die Geschäftsordnung und Satzung - Abstimmung mit einfacher Mehrheit - max. Laufzeit 39 Tage.
Diese Regelwerke können ebenfalls von den Versammlungsmitgliedern verändert werden.
6. Liquid Democracy
(1) Delegationsverfall
Die automatisierte Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens an ein anderes SKPT-Mitglied ("Delegation") verfällt vorübergehend, solange sich eines der beiden Mitglieder für länger als 100 Tage nicht im Online-System des SKPT SB angemeldet hat.
(2) Delegationsprüfung
Die Software wird so konfiguriert, dass die Kopplung des eigenen Abstimm- und Unterstützungsverhaltens (ausgehende Delegationen) mindestens alle 100 Tage durch das teilnehmende Mitglied, das diese Delegation gesetzt hat, bestätigt werden muss.
7. Betrieb des Systems des SKPT SB
(1) Zuständigkeit
Für den Systembetrieb ist der Kreisvorstand zuständig. Störungen im Systembetrieb sind dem Kreisvorstand unverzüglich anzuzeigen.
(2) Unterbrechung
Bei Störungen von mehr als zwölf Stunden werden laufende Antragsverfahren und deren Regelwerke bis zur Behebung der Störungen unterbrochen. Störungen, die im Verantwortungsbereich der Teilnehmer liegen (z.B. Störungen einzelner Internetanschlüsse von Mitgliedern oder defekte Endgeräte), können hiervon ausgeschlossen sein; hierüber entscheidet die Versammlungsleitung.
8. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt unmittelbar nach Beschlussfassung des Kreisparteitages in Kraft.