SH Diskussion:LPT2009.2/VorstandKandidaten
Schon beim letzten LPT wurde angemahn, dass Satzunngsänderungen nicht für den selben LPT gelten kann. Darum sind die unten erwähnten Ämter so wohl nicht realisierbar. Benutzer:Proofy
Stimmt nicht ganz
Es gibt ein Rückwirkungsverbot für Satzungen mit einer einzigen Ausnahme (theoretisch zwei: alle Mitglieder sind schriftlich einverstanden, oder die Satzung wurde durch Richterspruch in den entsprechenden Passagen für nichtig erklärt). Parteien sind nicht eingetragene Vereine und damit BGB-Gesellschaften. Die Satzung ist (Vertrags-)Grundlage für die Mitgliedschaft.
Wir können nicht:
- den Zweck der Partei rückwirkend ändern
- die Satzung rückwirkend ändern
- die Satzung ändern und auf dem selben Parteitag nach der geänderten Satzung verfahren, denn alle Beschlüsse eines Landesparteitags erlangen erst mit Veröffentlichung ihre Wirksamkeit.
Wir können neue Ämter schaffen und gleich besetzen, da der Amtsträger auch erst mit Veröffentlichung im Amt ist, also nicht bevor das Amt geschaffen wurde, sondern exakt zeitgleich. Falkdeh 23:42, 13. Nov. 2009 (CET)