SH Diskussion:GVKI2013.1/Anträge/Freiwillige Umwandlung von Pacht- in Eigentumsgärten
Wollen wir das wirklich?
z. B.:
http://kgv-kiel1897.de/%C3%BCber-uns/satzung-des-kgv/
Satzung des Kleingärtnervereins Kiel e.V. von 1897
§ 1 // Name, Rechtsform, Sitz und Zwec
1. Der Kleingärtnerverein Kiel e.V. von 1897 ist ein rechtsfähiger eingetragener Verein. Sein Sitz ist Kiel.
2. Der Verein ist ein Zusammenschluss von Kleingärtnern. Er ist unabhängig und unparteilich.
3. Der Verein fördert den Gedanken des Kleingartenwesens und unterstützt seine Mitglieder durch die Errichtung einer Fachberatung. Er unterhält eine Geschäftsstelle. Er hat die Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Pachten, Wassergeld sowie sonstige Zahlungen einzuziehen. Er ist für die Ordnung und den Frieden in den vom ihm verwalteten Anlagen neben den Anlagevertretern verantwortlich. Das Nähere regelt die vom Vorstand zu erlassende Gartenordnung, Wasserverbrauchsordnung und Gemeinschaftsarbeitsordnung.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere durch die Förderung der Naturverbundenheit sowie der körperlichen und geistigen Entspannung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.