SH:LPT2016.2/Anträge/Wirtschaft und Verbraucherschutz
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Wirtschaft und Verbraucherschutz" einzufügen.
Wirtschaft Präambel Wir wünschen uns eine an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete nachhaltige ökologische Wirtschaftspolitik. Wir setzten uns für fairen Wettbewerb, für die Förderung von Innovationen sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der Unternehmen ein. Dabei stehen insbesondere kleine und mittlere Betriebe im Fokus, die nicht nur Arbeitsplätze schaffen, sondern auch erhalten.
Öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP, auch bekannt als Public Private Partnerships, PPP) ist die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch private Unternehmen im Rahmen einer langfristigen, vertraglich geregelten Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand. In Schleswig-Holstein wurden etwa Errichtung und Betrieb des Lübecker Herrentunnels, der Ausbau der Landesstraße 192, Errichtung und Betrieb von Gebäuden des Universitätsklinikums sowie der Ausbau der A7 zwischen Neumünster und Hamburg im Wege öffentlich-privater Partnerschaften vereinbart. Trotz schlechter Erfahrungen z.B. durch Insolvenzen, Kostensteigerungen oder Vertragsverletzungen will die Landesregierung weitere ÖPP-Verträge schließen. Wir lehnen öffentlich-private Partnerschaften grundsätzlich ab. Verträge, die Bund, Länder und Kommunen mit Privatunternehmen schließen, müssen für die Volksvertreter, aber auch die sie wählenden Bürger, kontrollierbar sein. Geheimverträge sind nicht tolerabel. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum transparenten Handeln stehen. Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition auf ein Leasingmodell zu setzen, bei dem der aktuelle Haushalt dank der deutlich kleineren sofort fälligen Summe nicht blockiert wird. Jedoch werden dadurch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte belastet. Es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. Wir setzen uns für ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen dieses Modell daher strikt ab. Zur Beseitigung der Fehlanreize ist die Schuldenbremse des Landes auf Schulden aus ÖPP-Bauverträgen zu erstrecken. Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur für Bildung, Gesundheit, Energieversorgung, Verkehr, Transport usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung in diesen Bereichen sehen wir deshalb sehr kritisch. Auch in öffentlicher Hand lehnen wir privatrechtliche Infrastrukturgesellschaften ab, weil das private Gesellschaftsrecht wichtige Entscheidungen der öffentlichen Transparenz, der Konkurrenz mit anderen Haushaltsaufgaben und der demokratischen Kontrolle durch die Volksvertretung entzieht. Unser Ziel ist es, dass die öffentliche Hand ihre Infrastruktur selbst finanziert. Dazu wollen wir die Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge anpassen:
Seit der Verankerung der sogenannten »Schuldenbremse« im Grundgesetz greifen die Finanzminister in Bund und Land statt direkter Zahlungen verstärkt auf Bürgschaften zurück. Bürgschaften erscheinen im Landeshaushalt erst dann, wenn das Land als Bürge in Anspruch genommen wird und Zahlungen geleistet werden müssen. Daher ist es der Landesregierung möglich, gewaltige Risiken für künftige Haushalte zu schaffen und dennoch einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen. Wir setzen uns für Transparenz im Landeshaushalt ein und fordern die Auflistung aller Bürgschaften des Landes im Haushalt, sowie die regelmäßige Prüfung der Risiken im Finanzausschuss des Landtags. Für erkannte hohe Risiken müssen Rücklagen gebildet werden um zukünftige Generationen nicht zu belasten. Für den Bundeshaushalt soll durch Schleswig-Holstein eine entsprechende Initiative über den Bundesrat eingebracht werden.
Wir treten für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in einer Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt von diesem Ziel unberührt. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst. Für liberale Ladenschlussgesetze Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in Schleswig Holstein, nach denen die Ladeninhaber an sechs Tagen in der Woche, außer sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. Wir gehen jedoch einen Schritt weiter: Auch sonntags sollen die Ladenöffnungszeiten freigegeben werden. Der sogenannte Schutz des Sonntags ist ursprünglich religiös motiviert. Ob der Staat die Sonntagsruhe festschreiben muss, ist nach unserer Sichtweise fraglich. Wir fordern auch den Sonntag für Gewerbetreibende frei zu geben.
Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in Schleswig Holstein, nach denen die Ladeninhaber an 6 Tagen in der Woche, außer Sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. Grundsätzlich schließen wir uns aus familienpolitischen und gesundheitlichen Gründen der Forderung an, dass der Sonntag nur in Ausnahmefällen (u.a. Bäderregelung in der bis 2013 geltenden Fassung) zu einem Arbeitstag werden soll. Eine entsprechende Vergütung, die sich am Sonntagszuschlag des Arbeitszeitgesetzes orientiert, setzen wir dabei voraus.
Gerade bei kleinen und mittleren Betrieben macht sich der Fachkräftemangel zusehends bemerkbar. Viele Betriebe könnten diesem Mangel durch Ausbildung von jungen Menschen entgegengetreten. Dabei fehlt es nicht an der nötigen Anzahl von Bewerbern. Richtig ist, dass ein Großteil der Jugendlichen mit Hauptschul- oder Realschulabschluss mittlerweile nicht mehr ausbildungsfähig ist, da hat die Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte parteiübergreifend total versagt. Es kann jedoch nicht die Lösung sein, diese Menschen nicht mehr am Erwerbsleben zu beteiligen. Gerade die mittelständische Industrie und das Handwerk sind aufgerufen und haben auch ein elementares Interesse daran, diese Jugendlichen in ihren Betrieben zu ertüchtigen und auszubilden. Fachlich dazu in der Lage ist unser Mittelstand auf jeden Fall. Finanziell ist das allerdings für die Unternehmen so nicht darstellbar, da bedarf es Hilfe von außen. Dabei sollte das Verursacherprinzip gelten sprich: Die Politik hat versagt, die Politik sollte die benötigten finanziellen Mittel bereitstellen. Die bereits vorhandenen Programme „Förderung in der dualen Ausbildung“ sind viel zu kompliziert und haben ihre Wirkung größtenteils verfehlt. Wir Piraten schlagen folgendes Modell vor: Nicht ausbildungsfähige Jugendliche können von der Wirtschaft eingestellt werden, die Ausbildungskosten übernimmt vollständig das Land. Bei erfolgreicher abgeschlossener Ausbildung gibt es dann noch eine Bonuszahlung für das Unternehmen, bei nicht erreichter ein finanzieller Abzug. So werden die nötigen Anreize für eine nachhaltige Ausbildung aller jungen Menschen gegeben. Wahrscheinlich wird vom politischen Marktbegleiter wieder reflexartig argumentiert, dass dieser Vorschlag angesichts knapper Kassen nicht realisiert werden kann. Dabei sollte dann von den Akteuren bedacht werden, dass in jedem Fall gilt: Drei Jahre Ausbildungsvergütung plus Bonuszahlung sind volkswirtschaftlich gesehen deutlich preiswerter als 50 Jahre Hartz-IV Alimentierung.
Gerade bei kleinen und mittleren Betrieben macht sich der Fachkräftemangel zusehends bemerkbar. Viele Betriebe könnten diesem Mangel durch Ausbildung von jungen Menschen entgegengetreten. Dabei fehlt es nicht an der nötigen Anzahl von Bewerbern. Richtig ist, dass ein erheblicher Teil der Jugendlichen mit allgemeinem Schulabschluss oder mittlerer Reife nicht ausbildungsfähig ist, zumal die Anforderungen steigen. Es kann jedoch nicht die Lösung sein, diese Menschen nicht mehr am Erwerbsleben zu beteiligen. Gerade die mittelständische Industrie und das Handwerk sind aufgerufen und haben auch ein elementares Interesse daran, diese Jugendlichen in ihren Betrieben zu ertüchtigen und auszubilden. Fachlich dazu in der Lage ist unser Mittelstand auf jeden Fall. Finanziell ist das allerdings für die Unternehmen so nicht darstellbar, da bedarf es Hilfe von außen. Eine betriebliche Ausbildungsförderung gibt es bisher nur für Menschen mit Behinderung und Zuwanderer. Wir Piraten schlagen daher folgendes Modell vor: Junge Menschen ohne oder nur mit einem allgemeinen ersten Schulabschluss, die sich über lange Zeit erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben, können von der Wirtschaft ausgebildet werden, wobei die Ausbildungskosten aus öffentlichen Mitteln bezuschusst werden. Bei erfolgreicher abgeschlossener Ausbildung gibt es dann noch eine Bonuszahlung für das Unternehmen, bei nicht erreichter ein finanzieller Abzug von der Förderung. Auch die Auszubildenden selbst erhalten eine Prämie für jeden durchgehaltenen Monat in Ausbildung und deren Abschluss, um die Zahl der Abbrüche zu senken. So werden die nötigen Anreize für eine nachhaltige Ausbildung aller junger Menschen gegeben. Firmengründungen vereinfachen – Bürokratie abbauen - Wagniskapital bereitstellen Nach Auskunft des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) wird es bis zum Jahr 2050 eine Million weniger Selbständige geben als heute. Damit wird der Wirtschaftsstandort Deutschland, der durch eine große Anzahl von kleinen und mittleren Betrieben geprägt ist, gefährdet. Die Piratenpartei fordert, Firmengründungen radikal zu vereinfachen. Zum einen gilt es, überbordende Bürokratie abzubauen, und auf der anderen Seite ist es unabdingbar, deutlich einfacher Risikokapital bereitzustellen. Die kontinuierliche Optimierung der Finanzierungs-, Förder- und Beratungsangebote ist sicher zu stellen. Nur so schaffen wir eine Vielzahl von Neugründungen innovativer Unternehmen, stärken das Rückgrat unserer Wirtschaft und garantieren die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein.
Der Technologietransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen bzw. Neugründungen muss vereinfacht werden. Neue Ideen werden oft an Universitäten geboren, der Weg bis zur „Marktreife“ ist oft lang und steinig. Die schnelle Überführung dieser Ideen in die Wirtschaft schafft zum einen Arbeitsplätze und stärkt zum anderen den Technologiestandort Schleswig-Holstein.
Entscheidungen über An- und Umsiedlung von Wirtschaftsbetrieben müssen vor Ort fallen können. Der derzeitige Landesentwicklungsplan bevormundet die einzelnen Städte und Gemeinden zu stark.
Die Piratenpartei lehnt die Freihandelsabkommen CETA und TTIP ab und fordert die Einstellung der Verhandlungen. Freihandelsabkommen können sinnvoll sein - allerdings nur wenn von allen Handelspartnern von Beginn an offen und transparent verhandelt wird. Um den rechtsstaatlichen, demokratischen, sozialen und ökologischen Veränderungen des 21. Jahrhunderts verantwortungsvoll Rechnung zu tragen, benötigen wir solidarisches Wirtschaften, Schutz kleinbäuerlicher und gemeinwohlorientierter (Land-)Wirtschaft sowie wirksamen Verbraucher-, Daten- und Rechtsschutz gegenüber den Geschäftsinteressen internationaler Konzerne. Zukünftige Handelsabkommen müssen sich der Stärkung der Demokratie, mehr sozialer Gerechtigkeit, einem wirklichen Klimaschutz und einer effektiven Finanzmarktkontrolle verschreiben.
Wir lehnen die Handelsabkommen CETA und TTIP als intransparent, undemokratisch und auf die Interessen der multinationalen Konzerne zugeschnitten ab. Diese Abkommen sollen Sonderrechte und Sondergerichte für Konzerne schaffen und die Entscheidungsspielräume unserer demokratisch gewählter Parlamente und Kommunalvertretungen beschneiden. Sie bedrohen den Verbraucherschutz, Datenschutz, Umweltschutz, Daseinsvorsorge, Sozialstandards und demokratische Grundrechte. Falls nötig wollen wir, dass Schleswig-Holstein gegen einen Beitritt vor das Bundesverfassungsgericht zieht.
Wir wollen dem Missbrauch von Praktikanten als billige Arbeitskräfte ein Ende setzen. Alleine im Jahr 2013 beschäftigte das Land Schleswig-Holstein Hunderte von Praktikanten bis zu sechs Monate lang, ohne ihnen eine Vergütung zu zahlen - selbst wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung hatten. Praktika sollen Menschen in die Lage versetzen, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, um sich auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Sie sollen keine Arbeitskräfte ersetzen. Um dies sicherzustellen, sind bestimmte Schutzvorkehrungen und Mindeststandards einzuführen: Das Land soll Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium nicht länger als Praktikanten beschäftigen dürfen, sondern nur noch als Arbeitnehmer. Freiwillige Praktika bei Landeseinrichtungen wollen wir auf eine Dauer von höchstens drei Monaten begrenzen und mit einem Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich verbinden. Wer im Rahmen eines Studiums ein längeres Pflichtpraktikum absolvieren muss, soll ebenfalls einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung erhalten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Wir verfolgen das Ziel, die gegenwärtig vorherrschende Linearwirtschaft („Wegwerfwirtschaft“) zu einer Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Dazu sollen bis zum Jahr 2050 alle zur Produktion eingesetzten Rohstoffe biologisch abbaubar sein oder über den Lebenszyklus einer Ware hinaus vollständig im Produktionsprozess verbleiben. Als Vorbild dient dabei der Stoffkreislauf der Natur, deren fortlaufende Nutzungen jedweden Stoffes ohne Abfälle (zero waste) und ohne einen Zuwachs bereits in der Atmosphäre verfügbarer Gase (zero emission) auskommt. Nährstoffe, Materialien und Energie sind dazu so zu integrieren, dass das Produktions- und Konsumsystem alles Verfügbare optimal nutzt. Die missbräuchliche Verwendung der Umwelt als Senke für Abfall- und Reststoffe der industriellen Fertigung wird beendet. Die Entwicklung einer solchen Keislaufwirtschaft werden wir politisch unterstützen, indem wir uns dafür einsetzen,
Die bereits bestehende Wertstofferfassung wollen wir kurzfristig dadurch verbessern, indem wir dafür sorgen,
Zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz sowie zur Verringerung von Emissionen wollen wir ein Top-Runner-Programm für Schleswig-Holstein ins Leben rufen. Das technologieneutrale Top-Runner-Anreizsystem sorgt dafür, dass an einem Stichtag eine Marktübersicht bezüglich der effizientesten Nutzung von Energie, stofflichen Ressourcen sowie zur effektivsten Vermeidung von Emissionen erstellt wird. Davon betroffen sind Geräte, Gebäude, Fahrzeuge sowie Verarbeitungs- und Produktionsanlagen. Der „Top-Runner“ eines Stichtages wird dann zum zukünftigen Standard erhoben. Ein Standard also, der etwa in 5, 10 oder 15 Jahren von allen Marktteilnehmern einer jeweiligen Branche erreicht werden muss. Damit werden Unternehmen dazu angeregt – unabhängig von den wettbewerblichen Anforderungen des Marktes – in neue Techniken zu investieren. Der Top-Runner stellt als „lebendes Beispiel“ sicher, dass die an die Unternehmen gerichteten Anforderungen auch tatsächlich realisierbar sind. Damit werden der Energie- und Ressourcenverbrauch sowie die gesundheits- und umweltschädlichen Emissionen Jahr für Jahr sukzessiv gesenkt. Zur Ermittlung des Top-Runners fordern wir die Erstellung eines jährlichen Effizienzberichts von allen Unternehmen mit einer Belegschaft von mehr als 25 Mitarbeitern. Allein durch die Verpflichtung, den eigenen Verbrauch sowie die eigenen Emissionen zu dokumentieren und zu visualisieren, werden Unternehmen dazu angeregt ein Umweltmanagement einzuführen sowie Einsparpotentiale zu erkennen und zu heben. Anders als die EU oder der Bund kann das Land Schleswig-Holstein Ressourcenverbrauch und die Emissionen nicht gesetzlich vorschreiben. Das Land hat allerdings die Möglichkeit, bei der Vergabe von Aufträgen, bei der Wirtschaftsförderung sowie hinsichtlich der Erhebung von Gebühren eigene Standards vorzugeben. Ob die Erhebung einer Umweltschutzabgabe auf Landesebene zulässig ist, wird unsere Fraktion durch den wissenschaftlichen Dienst des Landtags juristisch überprüfen lassen.
Datenschutz in sozialen Netzwerken, Ärger mit dem Handyvertrag oder Altersvorsorgedschungel: Die Informationsgesellschaft beschert uns neue Möglichkeiten, aber auch neue Herausforderungen. Nicht alle Menschen halten in gleichem Maße Schritt, trotzdem hinken die unabhängigen Beratungsangebote hinterher oder stehen – wie in Schleswig-Holstein – vor dem Kollaps. Trotz des unermüdlichen und teils auch erfolgreichen Einsatzes der PIRATEN im Landtag droht nach der Finanzierungsplanung von SPD, Grünen und SSW ab 2017 die schrittweise Schließung der fünf Verbraucherberatungsstellen im Land und ist mittelfristig die Existenz der Verbraucherzentrale insgesamt gefährdet. Aus dieser Falle kann uns nur eine Verbraucherschutzoffensive Schleswig-Holstein befreien. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert: Im Zeitalter des Internet sollte ein elektronisches Verbraucherberatungsangebot über Videokonferenz, Chat, Forum o.ä. eine Selbstverständlichkeit sein – da ist ein bundesweiter Schulterschluss zur Schaffung eines Online-Beratungszentrums erforderlich. Arme Menschen, für die Abzocke besonders schwere Nachteile haben kann, sollen von Beratungsgebühren befreit werden. Und für die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein brauchen wir endlich eine solide, dauerhafte Landesfinanzierung des erforderlichen Personals – Schluss mit Projektitis, Zitterpartien bei befristeten Stellen und dem schleichenden Sterben der Beratungsstellen. Die Landesfinanzierung ist dazu schrittweise auf den Betrag anzuheben, der zur nachhaltigen Finanzierung der Daueraufgaben der Verbraucherzentrale und des dazu benötigten Personals erforderlich ist, also auf ca. 1,5 Mio. Euro. Unser Ziel ist eine Ausweitung der bisher eingeschränkten Öffnungszeiten der Beratungsstellen, eine Erhöhung der telefonischen Erreichbarkeit und die Eröffnung neuer Verbraucherberatungsstellen im Kreis Pinneberg und in Neumünster.
Der Mensch als Verbraucher muss geschützt werden, da er gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern infolge geringerer Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung benachteiligt ist. Dieses Ungleichgewicht will die Piratenpartei durch Stärkung der Verbraucherrechte und Schaffung von Transparenz ausgleichen.
Wir wollen das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) so stärken, dass Verbraucher Informationen, beispielsweise zu belasteten Lebensmitteln, auf gut zugänglichen Plattformen rasch und einfach auffinden können, ohne sie erst in aufwändigen Auskunftsprozessen anfordern zu müssen. Diese Informationen sollen unter Angabe der Quelle und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Durch den Druck des Handels sind die landwirtschaftlichen Erzeuger gezwungen, immer mehr Produkte zu immer günstigeren Preisen anzubieten. Das ist nur möglich durch Produktionssteigerung auf begrenzten Flächen und führt zu einem massiven Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch den immer stärkeren Einsatz von Antibiotika multiresistente Keime entstehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier massiv schaden. Wir werden dafür sorgen, dass jede verabreichte Dosis offen gelegt werden muss und jedem Verbraucher diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung steht. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Tiere und tierische Produkte nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte Grenzwerte auch abgebaut sind. Zu diesem Zweck befürworten wir regelmäßige Kontrollen der tierischen Nahrungsmittel und die Speicherung der Ergebnisse an zentraler Stelle.
Die von der Lebensmittelindustrie auf der Vorderseite von Verpackungen bevorzugte Nährwertkennzeichnung mit Prozentangaben und beliebig wählbaren Portionsgrößen trägt nicht dazu bei, dem Verbraucher sinnvolle Informationen an die Hand zu geben. Besonders irreführend ist die Angabe des prozentualen Anteils am Tagesbedarf. Diese kann prinzipiell vielen Personengruppen wie zum Beispiel Kindern nicht gerecht werden. Anstatt auf der Vorderseite verschleiernde Angaben anzubringen, fordern wir eine sinnvolle, einheitliche Kennzeichnung zu verwenden. Diese muss sich auf feste Portionsgrößen von 100g/ml entsprechend der Nährwertangaben auf der Rückseite beziehen.
Jahr für Jahr werden viele Betriebe kontrolliert, die mit der Herstellung oder der Verarbeitung von Lebensmitteln zu tun haben. Dabei kommt es zu hohen Beanstandungsquoten. Die Ergebnisse dieser Kontrollen können nicht öffentlich eingesehen werden und haben deshalb keine ausreichende Abschreckungswirkung. Mängel müssen öffentlich nachvollziehbar sein, um durch Transparenz diese abschreckende Wirkung zu erreichen. So wird auch Druck auf die Abnehmer ausgeübt, ihre Lieferanten sorgfältiger auszuwählen. Wir fordern deshalb die Schaffung eines frei zugänglichen Informationssystems für den Zugang zu den Ergebnissen von Lebensmittelkontrollen.
In Dänemark ist ein Smiley-System bereits erfolgreich etabliert. Damit ist für den Kunden direkt, beispielsweise vor Restaurants, Eisdielen oder Supermärkten, ersichtlich, ob Hygienevorschriften und Lebensmittelgesetze eingehalten werden. Kunden können auf Hygienesünder reagieren, was bisher bei uns nicht möglich ist. Negativ bewertete Betriebe haben durch die Kundenreaktion und Folgekontrollen die Möglichkeit und vor allem die Motivation, Mängel zu beseitigen und sich positive Smileys zu verdienen. Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen sollen künftig anhand unterschiedlicher Smileys zeitnah und gut sichtbar an der Eingangstür angebracht werden, um den Verbraucher zusätzlich zum Informationssystem im Internet direkt vor Ort zu informieren.
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