SH:LPT2016.2/Anträge/Tierschutz
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Tierschutz" einzufügen. Tierschutz Einsatz / Einführung eines Tierschutzbeauftragten Wir fordern die Benennung eines Tierschutzbeauftragten für Schleswig-Holstein.
Programm zur Beendigung des Katzenelends fortsetzen Wir wollen, dass das von uns initiierte Programm zur Beendigung des Katzenelends fortgesetzt wird.
Das Vergasen und Schreddern von männlichen Eintagsküken aus wirtschaftlichen Gründen lehnen wir ab.
Die Piratenpartei begrüßt die Rückkehr des Wolfes nach Schleswig-Holstein. Der Wolf trägt maßgeblich zur Artenvielfalt bei. Indem er zugewanderte Arten wie Waschbär und Marderhund zurückdrängt, schützt er Vögel, Kleinsäuger sowie Reptilien und Amphibien. Ebenso sorgt er dafür, dass das Schalenwild seinen Standort häufiger wechselt, wodurch die Vegetation besser und vielfältiger gedeihen kann. Wir setzen uns daher dafür ein, dass der strenge Schutzstatus des Wolfes in Schleswig-Holstein langfristig aufrechterhalten bleibt. Mit einer erwartbaren Zunahme der Wölfe ist auch damit zu rechnen, dass immer mal wieder Weide- oder Haustiere von einem Wolf gerissen werden. Da der Wolf dabei nur seinem natürlichen Instinkt folgt, setzen wir auf Aufklärung und Entschädigung statt Verfolgung. Geschädigten Tierhaltern müssen nachweislich vom Wolf getötete Tiere von der Gesellschaft ersetzt werden. Viehalter sind aufgefordert, ihre Herden durch sichere Zäune oder Schutztiere wie Esel, Alpakas oder Herdenschutzhunde vor dem Wolf zu schützen. Hundehalter müssen ihre Hunde bei Waldspaziergängen an der Leine führen. Das Bewusstsein für eine Natur, in der auch große Beutegreifer leben, muss allgemein geschärft werden. Bei der Aufklärung setzen wir auf die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wolfsbeauftragten, Tierhaltern, Jägern, Naturschützern und Biologen. Um einer Gewöhnung des Wolfes an den Menschen entgegenzuwirken und dem Vordringen des Wolfes in Siedlungsgebiete vorzubeugen, setzen wir auf das gezielte Vergrämen. Entsprechende Maßnahmen sind gemeinsam von den Fachleuten zu entwickeln und koordiniert durchzuführen.
Die Piratenpartei fordert ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Eine artgerechte Tierhaltung ist in Zirkussen nicht möglich. Die besonders großen Ansprüche an Haltung, Pflege, Ernährung, Betreuung und Sachkunde der Halter können in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden. Zudem werden hier Tiere zum Amüsement des Menschen aus ihrer natürlichen Umwelt gerissen und gefangen gehalten. Daher fordern wir ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Indem wir ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben unterstützen, würdigen wir auch den Beschluss des Bundesrates vom 18.03.2016, dessen Ziel darin besteht, das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Zirkusbetrieben zu verbieten (Bundesratsdrucksache 78/16 ). Wir wollen den Tierschutz nicht nur im Grundgesetz stehen haben, sondern ihn auch in der Praxis umsetzen. Neben dem Verbot von Wildtieren in Zirkussen wollen wir Positivlisten für jene domestizierten Tierarten, die noch in Zirkusbetrieben gehalten werden dürfen, einführen. Unser Ziel ist der Zirkus ohne Tiere. Solange noch Tiere in Zirkussen und fahrenden Betrieben gehalten werden dürfen, ist Transparenz insbesondere für fahrende Betriebe unerlässlich. Nur so sind strenge Vorgaben und Kontrollen durch die zuständigen Instanzen möglich, um die artgerechte Tierhaltung zu gewährleisten. Zirkussen, die diese Anforderungen nicht einhalten wollen oder können, muss der Verzicht auf die Tiere auferlegt werden können. Hierzu fordern wir u. a. die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Zirkusregisters.
Wir Piraten begrüßen eine schulische Ausbildung, welche die Schüler befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung ist hierbei der Tierschutz, der deshalb für uns besonders förderungsbedürftig ist.
Tierversuche sollen für pharmazeutische Stofftests und andere Experimente nicht mehr verpflichtend sein. Insbesondere, wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, sollten ausschließlich diese angewandt werden. Um einen Rückgang von Tierversuchen zugunsten von Forschung an alternativen Methoden zu bewirken, gilt es die Fördermittel für Tierversuche auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern. Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden.
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