SH:LPT2016.2/Anträge/Textarbeit am Wahlprogramm zulassen
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.
Aus den beschlossenen Wahlprogrammanträgen soll am Ende ein Gesamtdokument (Wahlprogramm) entstehen, dass von einem Redaktionsteam / einer Wahlprogrammkommission zusammengefügt und finalisiert wird. Die Versammlung gestattet dieser Arbeitsgruppe (AG), einzelne Begriffe und Textabschnitte neu zu fassen, sofern dies ausschließlich und allein dem Zweck dient, die Verständlichkeit des Textes zu verbessern oder eine getroffene Aussage zu präzisieren. Unzulässig sind Änderungen, die den Sinn einer Aussage verändern, verfälschen sowie erheblich abschwächen oder verstärken. Daher ist die Arbeitsgruppe gehalten, jede Umformulierungen sorgfältig abzuwägen. Die Mitglieder der AG sollen stets im Hinterkopf behalten, dass innerhalb der Wahlprogrammarbeitsgruppen mitunter hart um einzelne Begriffe gerungen worden ist. Sofern sich für umgangssprachlich selten verwendete und damit schwer verständliche Begriffe kein vereinfachendes Synonym finden lässt, sind solche Begriffe im Zweifelsfall unverändert fortzuschreiben. Die so von der AG zusammengefügte und an einigen Stellen umformulierte Fassung ist der Partei auf einem Landesparteitag zur (erneuten) Abstimmung vorzulegen und gilt erst dann als beschlossen, wenn die dafür benötigte Mehrheit erreicht wird. Die allgemeine Frist für Programmanträge ist dabei einzuhalten. Der hier beschlossene Antrag bezieht sich allein auf die Arbeit am Wahlprogramm für den Landtagswahlkampf 2017. Er gilt nicht für die Arbeit an zukünftigen Programmen.
Wahlprogramme werden zwar nur von rund drei Prozent der Wähler gelesen, dennoch sollte ein Wahlprogramm so geschrieben sein, dass es möglichst viele Menschen verstehen. Ferner wirkt ein Wahlprogramm professioneller, wenn es in sich halbwegs konsistent ist. Daher soll der Wahlprogramm AG / Kommission die Möglichkeit gegeben werden, einzelne Formulierungen zu überarbeiten und Begriffe zu ändern. Dass eine derartige Ermächtigung einer kleinen Arbeitsgruppe einen unzulässigen weil undemokratischen Einfluss auf das Wahlprogramm erlaubt (Manipulation) steht nicht zu befürchten, da der von der Gruppe vorzulegenden Entwurf der erneuten Abstimmung auf einem LPT bedarf.
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