SH:LPT2016.2/Anträge/Soziales

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.

Antrag Nummer WP0600 an den Landesparteitag 2016.2.
Beantragt von
Kathie Jasper für die Arbeitsgruppe Soziales
Titel 
Soziales
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Soziales

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Soziales" einzufügen.

Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe

Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist das wichtigste Gebot des Grundgesetzes. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe in allen Bereichen möglich ist. Deswegen stehen wir zu dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten, bestehenden Recht eines jeden auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe. Wir möchten, dass jeder seine wirtschaftlichen und sozialen Potenziale frei entfalten kann. Daher setzen wir uns für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und  bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Wir wollen Armut verhindern, nicht  Wohlstand. Wir verstehen die Gesellschaft als einen Verbund von Menschen, die in gegenseitiger Verantwortung dafür einstehen, dass jedes Mitglied dieser Gemeinschaft sein Leben in Würde, selbstbestimmt und ohne Angst führen kann. Wir sehen die existentielle Sicherung, Chancengleichheit und die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben als wichtig für den Erhalt des sozialen Friedens an. Wir Piraten sind der Überzeugung, dass der Digitale Wandel das bisherige Wirtschafts- und Sozialsystem stark verändern wird. Die dabei neu entstehende Werte- und Tätigkeitsgesellschaft benötigt zudem einen anderen Begriff von Arbeit. Daher ist es die Aufgabe des Staatswesens, dafür Sorge zu tragen, dass jede Art von Arbeit gewürdigt wird. Jeder Mensch soll nach seinen Neigungen und Fähigkeiten tätig sein können und dürfen. Diese Idee einer neuen, fairen und tatsächlich sozialen Gesellschaft wollen wir durch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens erreichen.

Wir möchten alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst zu einer Rentenkasse zusammenführen. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge sollen zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet werden. Dabei sollen sich die Rentenbezüge innerhalb einer Mindest- und Maximalrente bewegen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden.


Inklusive Sozialpolitik

Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention sind Staat und Gesellschaft rechtlich darauf verpflichtet worden, eine inklusive Gesellschaft zu gestalten. In Schleswig-Holstein kommt die Umsetzung dieser rechtlichen Grundlage nur schleppend voran. Die Nutzung von 'Leichte Sprache' wird nicht im erforderlichen Maße umgesetzt, der barrierefreie Wohnungsbau kommt nicht zügig voran, und die Schulbegleitung ist immer noch nicht geklärt. Zudem wird der Umgang von Behörden mit Menschen mit Behinderungen jährlich von der Beauftragten für soziale Fragen neu thematisiert. Wir brauchen mehr Menschlichkeit in den Behörden - dafür wollen wir uns einsetzen.

  • Den Grundsatz, dass Inklusion in den Köpfen beginnt, wollen wir fördern.
  • Wir möchten erreichen, dass die kommunalen Spitzenverbände über landesweit vergleichbare Lösungen für die unterschiedlichen Ausgangssituationen und Problemlagen sprechen. Dabei soll für vergleichbare und standardisierte gesetzliche Grundlagen auf den Kreisebenen gesorgt werden.
  • Wir setzen uns für die Einrichtung eines Landesbehindertenrats ein
  • Wir  lehnen die Misstrauenskultur bei der Gewährung staatlicher Transferleistungen ab. Deshalb soll künftig darauf verzichtet werden, von Menschen, deren Gesundheitszustand unveränderlich ist, alljährlich den Nachweis zur Berechtigung der Gewährung der Grundsicherung zu erbringen. Auf diese Weise kann ein Abbau von unnötiger Bürokratie erfolgen.


Menschen mit Behinderungen

Enthinderung ist nicht die eigene Kompensation von vorhandener und unveränderter Benachteiligung aufgrund gesellschaftlicher Behinderung. Mangelnde Berücksichtigung von gesellschaftlichen Minderheiten ist aktive Diskriminierung und nicht mehr als „Versehen“ entschuldbar. Die Anforderung an ein universelles Design lautet, solche Diskriminierungen abzubauen. Um eine Gesellschaft zu werden, die niemanden außen vor lässt, brauchen wir die Beteiligung möglichst vieler Menschen, die vorschlagen, wie wir uns verändern können. Inklusion darf nicht von oben übergestülpt werden, nicht von Wissenschaftlern, nicht von Politikern und auch nicht von anderen "Experten".

  • Wir wollen die Barrieren in den Köpfen abbauen. Die Zeit der Ankündigungen muss vorbei sein. Wir kritisieren, dass das Land seit 2013 nicht vorangekommen ist bei dem vermehrten Einsatz von 'Leichte Sprache'
  • Wir erneuern unsere Forderung, mehr 'Leichte Sprache' in den Veröffentlichungen und Dokumenten der Landesregierung und anderen Behörden zu verwenden.
  • Wir wollen Möglichkeiten prüfen, mehr Gebärdendolmetscher einzusetzen, z.B. bei der Übertragung von Plenartagungen. Dazu kann es nützlich sein, ein Netzwerk von Dolmetschern zu etablieren.
  • Wir streben an, an Schulen eine Profilbildung mit dem Schwerpunktfach "Gebärdendolmetscher' zu ermöglichen.
  • Wir fordern, hörgeschädigten und nicht-hörgeschädigten Kindern und Jugendlichen den Zugang zur Gebärdensprache in inklusiven schulischen Kontexten zu ermöglichen.
  • Wir möchten einen gesamtgesellschaftlichen Dialog 'Inklusion' in Gang setzen und dabei ganz gezielt mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtern, wie die vorgenannten Standards auf der kommunalen Ebene verwirklicht werden können
  • Echte Mitbestimmung der Betroffenen statt Parteienproporz: Wir setzen uns dafür ein, dass die Findungs-Kommissionen für Beiräte auf kommunaler Ebene und auf Landesebene so aufgestellt werden, dass dort Selbsthilfegruppen, Vereine und Betroffene sowie besonders gut qualifizierte Menschen entscheiden.


Inklusion zwischenmenschlich

Wir alle müssen lernen, die inklusive Gesellschaft zu leben. Oft fehlt das Verständnis füreinander. Menschen ohne Behinderung müssen lernen, sensibel mit den Behinderungen oder Symptomen der betroffenen Menschen umzugehen. Menschen mit Behinderung müssen  sich darauf einstellen, dass dieser Prozess sich manchmal erst langsam entwickelt. Dieser Prozess bezieht sich auf die Menschen, die in den Behörden arbeiten und alle, die im Alltag noch unsicher sind im Umgang mit Behinderungen oder Symptomen.

  • Wir möchten, dass alle Menschen, die in Behörden arbeiten, besser für ihren Umgang mit Menschen mit Behinderung geschult werden und auf den Umgang mit bestimmten Behinderungen oder Symptomen vorbereitet werden.
  • Gerade das Land und die Kommunen als öffentliche Arbeitgeber sollen dies auch in Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen berücksichtigen.
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen zur Situation von Menschen mit Behinderungen sowie zur Inklusion sollten für Führungskräfte verpflichtend sein. Darüber hinaus sollte Sensibilisierung als grundsätzliches Prinzip in die Personalentwicklung einbezogen werden


Schulbegleitung  sicherstellen

Schüler mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Inklusion in Regelschulen. Durch die Bestimmungen aus dem Bildungsministerium, nach denen die Grundschulen für Inklusionsaufgaben sogenannte 'Schulassistenten' eingestellt werden können, sparen viele Kreise an den Schulbegleitern. Schulbegleiter sind Menschen, die behinderten (oder von einer Behinderung bedrohten) Schülern mit einem besonderen Unterstützungsbedarf während der Schulzeit zur Seite gestellt werden. Der Schulbegleiter steht einem einzelnen Kind oder Jugendlichen zur Verfügung, um den Schulalltag bewältigen zu können und um feste Strukturen zu gewährleisten, die dem Schüler sonst nicht gegeben wären. Bei Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung (seelischer Behinderung) gilt das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Daraus folgend ist das jeweilige Jugendamt Ansprechpartner für die Antragstellung. Für körperlich und geistig behinderte Kinder, die an einer integrativen Beschulung teilnehmen, ist in der Regel der Sozialhilfeträger Ansprechpartner für die Antragstellung. Im Sozialgesetzbuch ist zudem bestimmt, dass zu den Leistungen der Eingliederungshilfe auch „Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht“ zählen.

  • Wir werden uns dafür einsetzen, dass es Nachverhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden gibt, die eine finale Klärung dahingehend bewirken, dass das Individualrecht auf Schulbegleitung nicht durch die generellen Leistungen durch Schulassistenzen ersetzt werden dürfen und Schulbegleitung uneingeschränkt im Bedarfsfall weiter gewährt wird.


Ein selbstbestimmtes Leben durch eigene Arbeit

Arbeit allein schafft noch keine Teilhabe. Arbeit in einer Werkstatt oder einem Integrationsbetrieb bereichert das Leben des betroffenen Menschen. Es schafft Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl. Trotzdem gelingt es den Menschen in den Werkstätten und Betrieben nicht, ihren Lebensunterhalt durch ihre Arbeit zu erwirtschaften. Das Resultat ist ein hoher bürokratischer Aufwand, um die Sozialgelder immer wieder neu zu beantragen und gegenzurechnen. Seit 2008 haben die betroffenen Menschen das Recht, ihre Leistungen in Form eines persönlichen Budgets zur erhalten. Wir wollen für die Menschen aber mehr erreichen:

  • Wir fordern eine bundesgesetzliche Reform und dass das persönliche Budget umgewandelt wird in ein verlässliches Einkommen analog zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Das persönliche Budget setzt sich dabei zusammen aus der Grundsicherung und weiteren soziale Leistungen wie Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, der sozialen Pflegeversicherung, der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Pflegeleistungen der Sozialhilfe.
  • Wir fordern deutlich verstärkte Bemühungen zur Umsetzung des Budgets für Arbeit unter Beteiligung aller Akteure
  • Wir stehen damit für eine sichere Einkommensgrundlage für die Menschen mit Behinderung und langfristig für eine deutliche Entbürokratisierung.


Sozialer Wohnungsbau - Wohnraum für alle Menschen

Die Zahl der Sozialwohnungen in Schleswig-Holstein ist in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen. Allerdings sind Sozialwohnungen auch nur vorübergehend geeignet, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, weil die Preisbindung nach einer gewissen Frist entfällt. Hinzu kommt, dass Untersuchungen zufolge viele Mieter von Sozialwohnungen nach ihrem aktuellen Einkommen nicht (mehr) bedürftig sind und es keine Fehlbelegungsabgabe mehr gibt. In Kommunen mit wenig bezahlbaren Wohnraum ist es zudem vielfach mangels verfügbarer Flächen nicht möglich, neuen Wohnraum zu bauen. Vor diesem Hintergrund halten wir die Wohnungsbaufördermaßnahmen der Landesregierung weder für ausreichend noch in dieser Form für zielführend.

  • Wir setzen uns für den Schutz des noch vorhandenen, bezahlbaren Wohnraums vor übermäßiger Verteuerung, Zweckentfremdung, Leerstand oder Verfall ein. Wo bezahlbarer Wohnraum neu geschaffen wird, sollte geprüft werden, ob dies in öffentlichem Eigentum erfolgen kann, um dauerhaft eine sozialverträgliche Nutzung zu ermöglichen. Leider haben die Kommunen in der Vergangenheit einen Großteil ihrer Wohnungen privatisiert.
  • Der Wohnraum muss nach den persönlichen Bedürfnissen der einzelnen Menschen mit Behinderungen eingerichtet werden, und zwar nicht nur für Menschen im Rollstuhl, sondern auch für die Bedürfnisse von Menschen mit psychischen, geistigen und seelischen Behinderungen.
  • Wir streben die Belebung und Stärkung von Unterzentren an, da sie für mehr Pluralität, Verteilung und Erreichbarkeit sorgen. Allerdings ist eine solche Entwicklung von vielen Faktoren abhängig, die nicht alleine dauerhaft durch finanzielle Zuwendungen beeinflussbar sind. Wo eine Versorgung vor Ort nicht vorhanden ist, sollte zumindest die Mobilität der Bewohner gewährleistet sein. Deshalb setzen wir uns beispielsweise für die Förderung von Bürgerbussen ein, um insbesondere im ländlichen Raum Mobilität für alle zu gewährleisten.


Beim Neubau von Sozialwohnungen den demografischen Wandel berücksichtigen

Schon heute enthält die Landesbauordnung Vorgaben für die barrierefreie Erreichbarkeit und Benutzbarkeit von Gebäuden. Das Ziel, auch als Pflegebedürftiger in der eigenen Wohnung verbleiben zu können, steht in einem Spannungsverhältnis zu dem Ziel, den Wohnraum bezahlbar zu halten. Wer nur vorübergehend nach Wohnraum sucht und nicht seinen Lebensabend dort verbringen möchte, sollte auch eine kostengünstigere Wohnung wählen können, die nicht barrierefrei ist. Vor diesem Hintergrund sollte untersucht werden, ob ausreichend Sozialwohnungen für Menschen zur Verfügung stehen, die eine barrierefreie Wohnung suchen. Wenn dies nicht der Fall ist, könnte bei den Förderbedingungen angesetzt werden.

  • Wir setzen uns dafür ein, dass bei jedem Neubau von Wohnhäusern (mehrstöckig) ein Aufzug vorzusehen ist, der auch rollstuhlgerecht erreicht werden kann. Ebenso sind jedwede Stolperstellen (z. B. Absätze beim Wohnhauseingang, Balkon) zu vermeiden, damit Rollstuhlfahrer und Behinderte auch ohne weitere Hilfe ins Haus kommen. Des Weiteren ist erforderlich, dass Bad und Toilette breite Raumtüren besitzen, damit behinderte Personen mit Rollstuhl oder Rollator hindurch kommen.


Familienpolitik 

Wir setzen uns dafür ein, die einseitige Bevorzugung traditioneller Rollen-, Familien- und Arbeitsmodelle zu überwinden. Wir stehen für:

  • Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens, geschlechtlicher und sexueller Identität bzw. Orientierung,
  • Kinderwünsche auch in nicht klassischen Familienbildern,
  • Familienförderung dort, wo Kinder sind,
  • Gebührenfreie und flexible Betreuungs- und Bildungsangebote,
  • Ombudsstellen in der Jugendhilfe
  • Eine Kindergrundsicherung, die Kinderarmut tatsächlich verhindert.


Kindeswohl - Kinderschutz - Rechte von Kindern und Jugendlichen

Schutz  von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe

  • Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in teilstationären oder vollstationären Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe mehr Hilfe erfahren, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Der öffentlich viel diskutierte 'Fall Friesenhof' hat uns gezeigt, dass hier viel mehr Fürsorge nötig ist, als bisher geleitet wurde.
  • Wir  sehen die Notwendigkeit, dass im Rahmen des Kinderschutzes im Rahmen der stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen Maßnahmen entwickelt werden, die den betroffenen Kindern und Jugendlichen den Aufbau eines gesunden Bindungsverhaltens, eines starken Selbstbewusstseins, die Ausprägung von Instrumenten zur Selbststeuerung sowie die Entwicklung ihre Fähigkeiten und Potenziale ermöglichen.
  • Es ist zu jedem Zeitpunkt sicher zu stellen, dass das Wohl des Kindes bzw. des Jugendlichen, seine Rechte und Teilhabemöglichkeiten gewahrt sind.
  • Die Heimaufsicht ist zu stärken und in ihren Handlungsoptionen zu verbessern.
  • Es gibt zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften, die den Schutz der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen sicher stellen sollen. Wir wollen dafür sorgen, dass diese Normen konsequent Anwendung finden und Kinder und Jugendliche als Träger von Rechten betrachtet und behandelt werden.
  • Dazu soll das Land Qualitätsmanager einstellen, die sich ausschließlich dieser Aufgabe widmen.
  • Statt beim Amt für Soziale Dienste ein deutliches Mehr an Stellen zur Ausgabe des Kita-Geldes zu organisieren, sollte des Land einen Teil dieser Kapazitäten in das Qualitätsmanagement beim Kinder- und Jugendschutz geben.
  • Die personellen Kapazitäten im Landesjugendamt sind entsprechend zu erhöhen. Ziel muss es sein, dass vermehrt unangekündigte Kontrollen in den Einrichtungen stattfinden können.
  • Wir halten daran fest, dass es neben der Ombudsstelle für Klagen und Beschwerden eine kostenlose Telefonnummer für die Kinder und Jugendlichen geben muss, die diese im Bedarfsfall um strukturelle oder sofortige Notfallhilfe anrufen können. Es ist dafür zu sorgen, dass jedes Kind einer Einrichtung der Jugendhilfe jederzeit ungestörten Zugang zu einem Telefon haben kann.
  • Die Polizei soll wegen aller Einsätze im Zusammenhang mit stationären Jugendhilfeeinrichtungen eine Melde- bzw. Anzeigepflicht gegenüber dem Landesjugendamt bekommen, damit dies sofort reagieren kann.
  • Die mit der Änderung des Bundeskinderschutzgesetzes zum 1.1.2012 vorgesehenen Verbesserungen bei der Teilhabe und dem Beschwerde-Mangement für Kinder und Jugendliche in stationären Jugendhilfeeinrichtungen sind konsequent umzusetzen. Die Umsetzung soll regelmäßig überprüft werden.
  • "Schwarze Pädagogik" oder Elemente davon dürfen weder konzeptionell noch kleinteilig im Betriebserlaubnisverfahren genehmigt werden. Ihre dennoch nachgewiesene Praxis - egal wie grundsätzlich oder kleinteilig - soll den Entzug der Betriebserlaubnis zur Folge haben.
  • Wir lehnen die neue Landesverordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (Kinder- und Jugendeinrichtungsverordnung – KJVO -) ab. Sie trägt an vielen Stellen mehr den Wünschen der Träger Rechnung als dem Kindeswohl. Beispielhaft benennen wir hier die Aufweichung der Qualifikation für die Leitung.
  • Wir wollen, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen bei den Trägern nicht nur bei der Erteilung der Betriebserlaubnis geprüft werden können. Dies muss im Interesse des Kindeswohls stets möglich sein. Das betrifft insbesondere das tatsächliche Vorhandensein der 90 Tage-Liquidität, die den Trägern vorgeschrieben ist.
  • Nachgewiesene Verstöße gegen das Kindeswohl sollen einen Rechtsanspruch auf angemessene Entschädigung der davon Betroffenen begründen. Die Entschädigungshöhe soll durch einen rechtsmittelfähigen Verwaltungsakt festgelegt werden und ist von den Trägern zu leisten. Wo dies beispielsweise wegen Insolvenz des Trägers nicht mehr möglich ist, hat das Land die Entschädigung zu leisten. Damit die richtigen Lehren aus der Vergangenheit (Nichtbenennbarkeit oder Nichtauffindbarkeit der Betroffenen) gezogen werden, soll das Landesjugendamt ein Entschädigungsregister führen.
  • Die Möglichkeiten der stationären Jugendhilfe sind für die Kinder und Jugendlichen weiter zu entwickeln, die der besonders intensiven Betreuung und Begleitung bedürfen. Ihre Unterbringung muss unter staatlicher Aufsicht stehen.
  • Weitgehende freiheitsentziehende Maßnahmen sind zu vermeiden.
  • Kinder und Jugendliche in stationären und eilstationären Einrichtungen der Jugendhilfe sollen grundsätzlich öffentliche Schulen besuchen. Die schulgesetzlichen Regelungen sind so zu ändern, dass auch für Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern, die in Schleswig-Holsteinischen Einrichtungen untergebracht sind, die allgemeine Schulpflicht gilt.


Kinderarmut  abbauen - Chancengerechtigkeit für alle

Soziale Gerechtigkeit beginnt mit der Geburt. Kinder leiden in besonderer Weise unter sozialer Ausgrenzung und Benachteiligung. Die Kinderarmut in Deutschland ist immer noch ein Tabu-Thema, weil in einem modernen Staat nicht sein kann, was nicht sein darf. Die Schere zwischen Arm und Reich wird sich weiter verschärfen. Solange in Städten wie Kiel mit Aktionen wie "Wir machen Mittag" dafür gesorgt werden muss, dass jedes Kind eine warme Mahlzeit am Tag erhält, gibt es hier unbedingten Handlungsbedarf. Dabei geht es um soziale Chancengerechtigkeit und Bildungschancen gleichermaßen. Die zunehmende Anzahl von Alleinerziehenden, Beziehern von Transferleistungen, Familien mit Migrationshintergrund, Flüchtlingsfamilien und unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen stellen die am Kinderschutz beteiligten vor viele neue, aber auch für bisher nicht ausreichend berücksichtigte Herausforderungen. Die Zahl der Nachfragen nach sozialen und sozialpädagogischen Hilfen zeigt an, dass immer mehr Menschen und Familien dieser Hilfe bedürfen. Sozial prekäre Lebenssituationen sind ein bedeutender Risikofaktor für die Entstehung für Kinderwohlgefährdung in allen möglichen Ausprägungen.

  • Wir wollen die Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen positiv beeinflussen und politisch im ganzen Land verbessern.
  • Dazu gehören Diskussionen und Entscheidungen zu
  • Grundeinkommen der Familien
  • gute Betreuungsstrukturen
  • gute Versorgungsstrukturen (z.B. Frühstück und Mittagessen in Schule oder Kita)
  • Lehrmittelfreiheit
  • Unterstützung von Freizeit
  • Investitionen in Kitas im Allgemeinen


Kinderbetreuung  sicherstellen

Wer gute Betreuung für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft schafft, handelt sozial verantwortlich und familienfreundlich zugleich. Wir brauchen gute strukturelle Bedingungen für die Kinderbetreuung, die auf Grundlage einer Sozialstaffel jedem Kind einen Platz garantiert. Das von der Landesregierung auf den Weg gebrachte Krippengeld ist kein geeignetes Instrument, um diese Strukturen zu stärken.

  • Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Geld, das als sogenanntes 'Kita-Geld' nicht mehr als ein billiges Wahlkampfgeschenk ist, als Grundfinanzierung in die Strukturen der Kinderbetreuung fließt. Das ist unabdingbar, um Fachpersonal einzustellen, zu schulen und die Betreuung der Kinder in jedem Ort dieses Landes auf einem hohem Niveau sicher zu stellen. Der zusätzliche Personalaufwand, der für die Auszahlung des Krippengeldes verwendet wurde, soll in die Personalstrukturen des Landesjugendamtes fallen, um auch hier für mehr Fürsorgemöglichkeiten zu sorgen.


Kita-Geld abschaffen - in Kita-Strukturen investieren

Schleswig-Holstein hat ein bundesweit vergleichbar gutes Angebot an Krippenplätzen für die U3-Betreuung.

  • Wir  wollen, dass auch in den Ausbau der Kita-Strukturen für die drei-bis sechsjährigen Kinder investiert wird, um die Gruppengröße positiv zu regulieren, die Fachkräfte zu entlasten und mehr in die Fortbildung und Rekrutierung von Fachkräften von Landesseite zu investieren. Nach und nach sollen die Strukturen verbessert und die Arbeitsbedingungen für die sozialpädagogischen Kräfte in den Kitas verbessert werden.
  • Der Personalschlüssel kann nicht eingehalten werden. Die Gruppen in den Kitas sind zu groß und die Fachkräfte mit den zusätzlichen Aufgaben der Inklusion oft überfordert. Es fehlt grundsätzlich an Kapazitäten. Darum wollen wir in einem Fünf-Jahres-Plan für bessere Strukturen arbeiten und jährlich 25 Mio Euro in die Kita-Strukturen investieren.
  • Wir wollen erreichen, dass sich durch bessere Arbeitsbedingungen mehr Menschen für den Beruf des Erziehers bzw. sozialpädagogischen Assistenten entscheiden können. Wir wollen, dass sich Schleswig-Holstein im Bund für eine bessere Entlohnung der Fachkräfte stark macht, um auch mehr männliche Fachkräfte für die Arbeit in den Betreuungseinrichtungen zu gewinnen.


Kinderschutz  in besonderen Handlungsfeldern

Internetbasierte Übergriffe

Wissenschaftliche Studien belegen, dass Kindheit und Jugend heute ohne digitale Medien nicht mehr vorstellbar sind.

  • Als Netzpartei haben wir Piraten die politische Verantwortung erkannt, die wir auch für die Risiken und Probleme mittragen, wenn es internetbasierte Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche im schulischen aber auch privatem Umfeld gibt. Cybermobbing, Sexting, Onlinesucht oder Pornographie spielen in diesem Zusammenhang ebenso eine Rolle wie die Missachtung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass die aufklärenden Präventionsmaßnahmen weiter verstärkt werden und dass jedes Kind und jeder Jugendliche – unabhängig von seinem Wohnort und seinem persönlichen Umfeld – ausdrücklich Zugang zu diesen Angeboten erhält und darüber informiert wird.


Alkoholkonsum in der Schwangerschaft verhindern

Fetale Alkoholsyndrom (FAS), auch Alkoholembryopathie (AE) genannt, bezeichnet die vorgeburtlich entstandene Schädigung eines Kindes durch von der schwangeren Mutter aufgenommenen Alkohol. Die Folgen des FAS sind vielen nicht in ihrer ganzen Tragweite bekannt. Zu  diesen Folgen gehört, dass die meisten der von dieser Erkrankung Betroffenen zeitlebens nicht in der Lage sind, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

  • Wir möchten erreichen, dass über das FAS eine landesweite Aufklärungskampagne entworfen wird, die über die Folgen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft aufklärt.


Gesundheitspolitik

Wir verstehen unter Gesundheit einen Zustand, in dem sich die körperliche, geistige und soziale Entwicklung von Menschen weitgehend mit ihren selbst gestellten Ansprüchen und den objektiven äußeren Lebensbedingungen im Gleichgewicht befindet. Es ist Aufgabe des Staates, im Rahmen der Daseinsfürsorge zu gewährleisten, dass es ein allgemein zugängliches, im Alltag funktionierendes und im Krisenfall belastbares Gesundheitssystem gibt. 

  • Wir Piraten setzen uns ein für eine zukunftsfähige und solidarische Gesundheitspolitik, die neben gegenseitiger Hilfe und Unterstützung auch gesellschaftliche und individuelle Verantwortung einfordert. Dabei sehen wir den Menschen im Mittelpunkt des Gesundheitssystems. Wir streben eine am Patientennutzen orientierte Gesundheitsversorgung an. Das Gesundheitswesen wird über solidarische Beiträge finanziert und effizient organisiert.


Gesundheitsinfrastruktur

Eine ortsnahe hausärztliche Versorgung ist für uns ein natürlicher Faktor der Daseinsvorsorge, genauso wie Schulen oder andere Elemente der Infrastruktur. Bricht ein Faktor weg, gefährdet dies die Existenz der verbleibenden. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erfordert eine ortsnahe hausärztliche Versorgung auch im ländlichen Raum. Der Umgang mit dem altersbedingten Ausscheiden der Hausärzte und der demographischen Entwicklung hat Signalwirkung – die Frage ist nur, wie die Landespolitik diese Signale aufnimmt und damit umgeht.

  • Wir  verfolgen das Ziel, überall im Land eine ausgewogene Gesundheitsinfrastruktur zu gewährleisten. Dazu sollte man auch über ergänzende Maßnahmen wie die Telemedizin reden. Das ist in bestimmten Fällen eine gute Ergänzung – so ein Ergebnis  der Fachtagung "Jenseits der Schmerzgrenze" der Piratenfraktion im Landtag.


Ärztliche Versorgung

  • Zur Gesundheitsinfrastruktur gehört zwingend die flächendeckende Versorgung mit Fachärzten. Deshalb wollen wir durch gesetzliche Regelungen und Anreize eine Kurskorrektur in der Ärzteversorgung zwischen Ballungsräumen und ländlichen Regionen erreichen.
  • Schleswig-Holstein steht vor der Herausforderung, eine qualitativ hochwertige Geburtshilfestruktur vorzuhalten. Denn vielerorts werden Geburtshilfestationen geschlossen, weil sie für die Klinikträger nicht gewinnbringend arbeiten. Darum wollen wir neue Konzepte etablieren, die mit dem Zuschuss öffentlicher Mittel dazu beitragen können, gute Strukturen einer modernen Geburtshilfe vor Ort zu gewährleisten.
  • Wir setzen uns für eine flächendeckende Etablierung von Online-Sprechstunden für so genannte "Follow Up-Termine" ein. Bereits heute ist es möglich, dass sich Patienten den Weg und die Zeit für ein medizinisches Follow-Up sparen können, weil dies online auf einer sicheren Serverstruktur möglich ist. Die Ärzte müssen diesen Service angemessen vergütet bekommen, damit die Attraktivität dieses Angebotes zunimmt.


Gesundheitliche Bildung und Gesundheitskultur

  • Wir streben für alle Altersstufen und in allen Lebensbereichen die Förderung und Erhaltung von Gesundheit durch eine umfassende Gesundheitsbildung und freien Zugang zu neutralen Informationen an.


Prävention

Wir stehen für einen umsichtigen Ausbau von Maßnahmen, die

  • nachweislich das Risiko von Erkrankungen verringern
  • der Früherkennung von Krankheiten und Krankheitsrisiken dienen
  • Folgeschäden und Rückfälle nach einer Erkrankung vermeiden helfen und
  • Übermedikalisierungen und unnötiger Medizin entgegenwirken


Veröffentlichungspflicht für medizinische und pharmazeutische Studien

Die forschenden pharmazeutischen Firmen sind derzeit nicht zur vollständigen Veröffentlichung von Studien verpflichtet. Bisher existieren nur Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen der Industrie. Zurzeit ist es gängige Praxis von einer klinischen Studie ungünstige Teilaspekte zu verschweigen oder durch nachträgliche Änderung des Studiendesigns die Studie positiver erscheinen zu lassen.

  • Im  Sinne eines Gesundheitssystems, das auf das Wohl der Patienten  ausgerichtet ist, setzen wir uns ein für eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Studiendaten. Dies soll auf frei zugänglichen Portalen geschehen. Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, müssen unter freien Lizenzen veröffentlicht werden. Die Ergebnisse müssen der deutschen Bevölkerung auf Anfrage zugänglich sein.


Der selbstbestimmte Patient

Der Mensch ist im Gesundheitssystem so weit wie möglich selbstbestimmt. Seine Würde und Autonomie sind zu respektieren. Im Rahmen seiner Möglichkeiten entscheidet er über die Form, Intensität und Reichweite der Behandlung. Die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung ist die Transparenz des Leistungsangebotes und der Ergebnisqualität der Leistungserbringer.

  • Wir unterstützen Maßnahmen, die eine Verbesserung der Patientenaufklärung und der Einbeziehung des Patienten in Behandlungsentscheidungen und -abläufe zum Ziel haben.


Kommunale Anbieter

In unterversorgten Gebieten erhalten Kommunen das Recht, hausärztliche Vertragsarztsitze zu übernehmen und dort Ärzte anzustellen. Zudem sollen mobile Arztpraxen Einzug in die Regelversorgung finden können.


Pflege

Alle Menschen haben, unabhängig von ihrer Lebensleistung und sozialen Herkunft, Anspruch auf Aufrechterhaltung ihrer Menschenwürde durch angemessene Pflege.

  • Wir setzen uns dafür ein, Pflegeeinrichtungen hinsichtlich Anzahl und Qualifikation des Pflegepersonals so auszustatten, dass die Pflege und der Umgang mit Angehörigen professionell und menschenwürdig erfolgen können. Altenpflege soll den Allgemein- und Gesundheitszustand aufrecht erhalten, bzw. verbessern und die Teilnahme am sozialen Leben ermöglichen. Wenn möglich und gewünscht, soll die Pflege von Senioren zu Hause erfolgen.


Pflegenotstand entgegenwirken - Fachkräfte gewinnen

Schleswig-Holstein droht ein Fehlen von 10.000 Pflegekräften in den nächsten Jahren. Gleichzeitig steigt der Pflegebedarf. Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und so für ausreichend Pflegekräfte zu sorgen, wollen wir ein besonderes Arbeitszeitmodell für den Pflegeberuf einführen. Dies soll im Wege einer Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Unser Vorschlag dazu lautet:

  • Alle Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, erhalten nach der Ausbildung ein Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer Arbeitszeit  ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird.
  • Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit in der Pflege können sie so entweder:
  • am Ende ihrer aktiven Berufszeit ein Jahr früher in Rente gehen.
  • während ihrer aktiven Berufszeit ein dienstfreies Jahr zu den jeweils aktuellen Rentenbezügen einlegen.


Imagekampagne „Gute Pflege“

Der Pflegebedarf steigt stetig. Immer mehr Menschen, vor allem auch an Demenz erkrankte und multimorbide Menschen sind auf Pflege angewiesen. Dem steht ein akuter Mangel an Fachkräften entgegen. In vielen Beschlüssen des Landtags wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Image des Pflegeberufs zu steigern, um mehr Nachwuchskräfte zu gewinnen. Getan wurde in diesem Bereich bisher  eindeutig zu wenig.

  • In Schleswig-Holstein ist eine Kampagne zur Steigerung des Images des Pflegeberufs und zur Verankerung der Bedeutung von Pflege für die ganze Gesellschaft auf den Weg gebracht worden. Wir machen uns dafür stark, dass diese Kampagne umgehend gestartet wird und auch im  Rahmen eines Bürgerdialogs geführt wird.


Branchentarifvertrag für Pflegeberufe

Ein Grund für die mangelnde Attraktivität des Pflegeberufs ist die unzureichende Bezahlung. Das ist auch deshalb unverständlich, weil die Pflege von Menschen sich hohen Qualitätsstandards und der Menschenwürde verpflichtet fühlt. Um den Tendenzen einer Kostensenkungsstrategie entgegen zu wirken, ist eine perspektivisch belastbare und nachhaltige Arbeits- und Tarifpolitik nötig.

  • Deshalb werden wir uns für eine Einführung eines gesetzlich abgesicherten und allgemeinverbindlichen Branchentarifvertrag „Pflege“ einsetzen.


Bürgerversicherung

Jeder  Mensch kann in die Situation geraten, auf Pflege angewiesen zu sein. Das Versicherungssystem muss dieser Möglichkeit Rechnung tragen.

  • Wir  wollen, dass Schleswig-Holstein sich im Bund für eine bedarfsgerechte Bürgerversicherung stark macht. Grundprinzip muss die regelmäßige Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung durch eine Anpassung der Leistungshöhe an die allgemeine Bruttolohnentwicklung sein. So ist eine solidarische Finanzierung möglich.


Palliative Versorgung und Hospize

Bei Patienten, bei denen am Lebensende oder bei schweren chronischen Erkrankungen keine Heilung mehr möglich ist, soll durch eine palliative Versorgung das Leiden gemindert werden. 

  • Wir möchten, dass der Ausbau solcher Angebote weiter gefördert wird und flächendeckend sichergestellt wird. Das betrifft die spezielle ambulante palliative Versorgung genau so wie für die stationäre Versorgung in Hospizen. Zur Zeit fehlen in Schleswig-Holstein 80 Bettenplätze für die stationäre Versorgung in den Hospizen. Wir setzen uns deshalb für eine umgehende Änderung des Krankenhausbedarfplans für mehr Bettenplätze ein.
  • Insbesondere gilt es, die bestehende Ungerechtigkeit innerhalb der Versorgung in Schleswig-Holstein zu beenden. Es darf an dieser Stelle wie sonst auch für die medizinische Versorgung keine Rolle mehr spielen, ob man westlich oder östlich der gedachten Linie entlang der A7 wohnt.


Qualität

Die Abläufe im Gesundheitswesen werden hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit durch unabhängige Institutionen wissenschaftlich begleitet. Werden deren Empfehlungen nicht umgesetzt, ist das zu begründen.


Rettungsdienst/Notfallrettung

  • Wir wollen erreichen, dass landesweit im Rettungsdienst die Hilfsfristen eingehalten werden und zur Weiterführung der Rettungskette auch auf dem Land flächendeckend Krankenhäuser vorgehalten werden, die zeitnah die nach wissenschaftlichen Standards notwendigen lebensrettenden Versorgungen durchführen. Zur Sicherstellung dieser Struktur dürfen auch die privaten  Anbieter in der Notfallrettung nicht von einer belastbaren Lösung ausgeschlossen werden.


Für eine moderne Suchtpolitik

Die deutsche, auch die Schleswig-Holsteinische Drogenpolitik setzt seit 40 Jahren fast ausschließlich auf das Mittel der Prohibition und verfolgt damit das unrealistische Ziel einer drogenfreien Gesellschaft. Aus einschlägigen Studien als wenig sucht- und gesundheitsgefährdend bekannte Stoffe bleiben verboten, während zugleich gefährlichere Substanzen wie Alkohol und Tabak in der Gesellschaft akzeptiert werden – ebenso Pharmaprodukte mit hohem Suchtpotential. Es wird an Gesetzen festgehalten, die keinen wirkungsvollen Jugendschutz beinhalten, die tatsächliche Gefährlichkeit nicht berücksichtigen, Polizei und Gerichte überlasten und Ressourcen binden, sowie die Bürger Jahr für Jahr Milliarden an wirkungslos eingesetzten Steuergeldern kosten.

  • Wir stehen für eine repressionsfreie Drogenpolitik und wollen ein Ende der gescheiterten Prohibition. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung in legale und illegale Stoffe ab und fordern die objektive Bewertung und Handhabung aller psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Gefahrenpotentials, in erster Linie für Dritte. Die derzeitige nicht faktenbasierte Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der PIRATEN und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft.
  • Die bisherige Kriminalisierung der Konsumenten muss beendet und der damit verbundene Schwarzhandel durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So ergeben sich dann Rahmenbedingungen, die – anders als heute – viele Probleme beseitigen, die alleine auf Grund von gefährlichen Beimischungen und mangelnder Hygiene entstehen.
  • Schleswig-Holstein soll auf Bundesebene für eine objektive Bewertung psychoaktiver Substanzen und eine grundlegende Überarbeitung der Betäubungsmittel-Gesetze initiativ werden und sich für eine schnelle Schaffung legaler und regulierbarer Erwerbsstrukturen für Cannabis einsetzen. Schleswig-Holstein soll dabei selbst, schon im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage, eine Vorreiterrolle übernehmen und den Paradigmenwechsel von einem gescheiterten repressiven Umgang zu einer akzeptierenden und regulierenden Drogenpolitik vorleben.


Suchtaufklärung und Suchtprävention

Die Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen sind unzulänglich. Auch der Wissensstand des lehrenden Personals erweist sich oft als sehr gering. Einzelne Pilotprojekte haben gezeigt, wie wichtig und nachhaltig eine gute Prävention bereits im Grundschulalter ist. Jedweder Erstgebrauch, ob bei legalen oder illegalen Substanzen, nahm in den teilnehmenden Gruppen gegenüber den Vergleichsgruppen deutlich ab. Die erzielten Erkenntnisse und Erfolge tragen die Kinder wie selbstverständlich in die weiterführenden Schulen und ihren Freundeskreis. So wird für eine Multiplikation gesorgt, die Unterricht alleine kaum leisten kann.

  • Wir möchten auf Basis solcher Beispiele mit Vorbildcharakter ein landesweit flächendeckendes Informations- und Aufklärungskonzept  entwickeln. Hierbei soll auf einheitliches und sachliches Lehrmaterial sowie eine vorbereitende Schulung des Lehrpersonals besonderes Augenmerk gelegt werden. So wird an Bildungseinrichtungen ein kompetenter Unterricht ermöglicht. Auch externe Fachreferenten sollen Teil dieses Konzepts werden, um besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern zu vertiefen. Grundgedanke und Ziel ist es, Vorurteile gegen Wissen auszutauschen. Eine Einbindung des Ehrenamts ist hier geboten.
  • Dazu ist die ehrenamtliche Suchtarbeit in der Fläche zu stärken. Die Mittel, die das Land zur Unterstützung zur Verfügung stellt, dürfen nicht projektgebunden sein, sondern müssen verstetigt werden, um Kontinuität zu erreichen.


Selbsthilfe als Partner im Gesundheitswesen

Selbsthilfegruppen spielen eine tragende Rolle in unserer heutigen Gesellschaft. Sie sind ein Ort an dem sich Menschen mit ähnlichen Problemen, Lebenssituationen oder Anliegen begegnen und austauschen können.Typische Themenfelder von Selbsthilfegruppen sind chronische oder seltene Krankheiten, die Bewältigung von Lebenskrisen oder belastende soziale Situationen.

  • Um die fortwährende Arbeit und die fortschreitende gesellschaftliche Etablierung von Selbsthilfegruppen auch in Zukunft zu gewährleisten, setzen wir uns für eine institutionelle Förderung dieser durch das Land ein.
  • Im Falle von chronischen Krankheiten sind Selbsthilfegruppen bereits als ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkannt und erhalten finanzielle Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass auch Selbsthilfegruppen welche sich mit sozialen Belangen beschäftigen – wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Migration – durch ihr Wirken staatliche Stellen personell wie finanziell entlasten, auch indem sie dazu beitragen das seelische Wohlbefinden ihrer Mitglieder zu erhalten und somit Folgeerkrankungen wie Depressionen verhindern. Vor allem aber bieten Selbsthilfegruppen durch ihre Zusammensetzung aus selbst Betroffenen die Möglichkeit,Unterstützung in der eigenen Lebenssituation zu erfahren, ohne sich der Stigmatisierung, die von öffentlichen Stellen häufig ausgeht, ausgesetzt zu fühlen. Dennoch sind sie bisher darauf angewiesen sich über ihre Mitglieder und durch Spenden zu refinanzieren. Dies ist gerade im sozialen Bereich ein Problem.


Schmerzpatienten

Schmerzpatienten in Schleswig-Holstein haben es, einem bundesweiten Trend folgend,  schwer. Trotz ihres Leidens dauert es oft Jahre, bis sie den richtigen Therapeuten finden. Während dieser Zeit leiden sie nicht nur unter Schmerzen, sondern verlieren sich zunehmend in Isolation, Depression und Vereinsamung. Diesem Trend wollen wir entgegenwirken.

  • Dabei wollen wir daraufhin wirken, dass in Schleswig-Holstein flächendeckend ein Netz von qualifizierten Schmerztherapeuten etabliert wird, das in allen Regionen des Landes für gute  Therapie-und Behandlungsmöglichkeiten sorgt.
  • Dafür sind auch Online-Sprechstunden und die Möglichkeiten der Telemedizin zu nutzen.
  • Die Organisation von Selbsthilfegruppen ist ebenso zu unterstützen wie regional tätige Schmerzkonferenzen mit erfahrenen und qualifizierten Schmerztherapeuten.


Adoptionsrecht  für alle

  • Wir setzen uns für ein gleichberechtigtes und chancengerechtes Leben  für alle ein. Das bedeutet auch, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gleichberechtigt als Familie und damit als erziehende Eltern anzuerkennen sind. Wir wollen die vollständige Gleichstellung nicht-heterosexueller Partnerschaften in sämtlichen Rechtsbereichen erreichen.
  • Gleiche Pflichten sehen immer noch ungleichen Rechten gegenüber, so auch im Adoptionsrecht. Das wollen wir ändern.


Schuldnerberatungen sichern

Immer mehr Menschen geraten in die Schuldenfalle. Besonders die sozial schwachen wie Alleinerziehende, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, Rentner oder Menschen mit Migrationshintergrund brauchen Hilfe, Unterstützung und Aufklärung.

  • Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die Schuldnerberatungsstellen gestärkt und ausgebaut werden und das Angebot für jeden niedrigschwellig erreichbar ist. Für Hilfe außerhalb gängiger Bürozeiten sollten Online-Sprechstunden ergänzend helfen. Zusätzlich soll bei der Mittelvergabe für Schuldnerberatungen dafür Sorge getragen werden, dass Beratungszeiten auch im ländlichen Bereich und in weit draußen liegenden Stadtteilen sichergestellt sind. Diese Beratungen sollten außerhalb der Bürozeiten auch an anderen Standorten stattfinden können.
  • Um die Schulnerberatungen zu stärken, sollte im Einvernehmen mit den Trägern vom Land gesteuert ein Programm entwickelt werden, das den schrittweisen Ausbau und Online-Sprechstunden fördert. Die Kosten  dafür sind in den entsprechenden Beratungen zu ermitteln und vom Land zu unterstützen.


Leistung für Kindererziehung nicht auf die Grundsicherung anrechnen

  • Wir setzen uns dafür ein, dass Leistungen für Kindererziehung sowohl bei Leistungen aus der Grundsicherung als auch bei der Anrechnung eigener Einkünfte bei Witwen/Witwer-Renten nicht angerechnet werden. Wer Leistungen für Kindererziehung auf die Grundsicherung anrechnet, nimmt ausgerechnet den Familien Geld, die es am nötigsten brauchen. Wer so verfährt, benachteiligt nicht nur die Eltern, sondern vor allem die Kinder. Das darf in unserem Land keine Praxis bleiben.



Begründung



Diskussion
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