SH:LPT2016.2/Anträge/Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte" einzufügen. Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte - Grundpfeiler einer freiheitlichen Informationsgesellschaft Der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre des Einzelnen beginnt. Persönlichkeitsrechte wie die informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1983 festgestellt, dass Datenschutz ein Grundrecht ist. Mit der Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft bekommt der Schutz persönlicher Daten eine zentrale Bedeutung. Die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) sind konsequent in den Vordergrund zu stellen, da immer mehr Informationen über uns und unser Leben in elektronischer Form vorliegen und zusammengeführt und automatisiert verarbeitet werden können.
Wir wollen unser historisches Erbe an Freiheitsrechten bewahren und die Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sichern. Deshalb soll eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgen, die einer Straftat verdächtig sind. Auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Erhebungen, Abgleichungen und Speicherungen von Daten wollen wir verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich. So lehnen wir unter anderem die Einrichtung von sogenannten Gefahrengebieten zur verdachtslosen Kontrolle von Menschen ab.
Wir treten dem fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte entgegen, der seit 2001 dramatische Ausmaße angenommen hat. Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir dazu mit einem »Freiheitspaket« wieder aufheben oder auf ein freiheitsfreundliches Maß beschränken, beispielsweise in den Bereichen »Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten«, Videoüberwachung, Wohnungsüberwachung (»Lauschangriff«), Telekommunikationsüberwachung, Rasterfahndung, Schleierfahndung und Datenübermittlung an ausländische Stellen.
Solange nicht eine systematische Überarbeitung der bestehenden Sicherheitsgesetze erfolgt ist, lehnen wir weitere Eingriffe in unsere Grundrechte im Namen der Kriminalitätsbekämpfung ab (Überwachungsmoratorium). Zur Gewährleistung unserer Sicherheit brauchen wir keine neuen Gesetze, sondern eine konsequente Anwendung der geltenden Gesetze.
Bisher werden verfassungswidrige Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung oft erst nach Jahren von den Verfassungsgerichten gekippt und bis dahin angewandt. Wir wollen das Inkrafttreten verfassungswidriger Gesetze möglichst von vornherein verhindern. Dazu soll ein Drittel des Landtages oder zwei Fraktionen das Recht bekommen, ein Rechtsgutachten des Landesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Ministerpräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Landesverfassungsgericht um eine Prüfung zu bitten. Um die Politik zusätzlich zu mehr verfassungsgemäßen Gesetzen zu motivieren, fordern wir eine angemessene Entschädigung für von einem verfassungswidrigen Gesetz in ihren Grundrechten verletzte Bürger.
Wir wollen eine Landesverfassungsbeschwerde einführen. Jeder Bürger soll gegen Verletzungen seiner Grundrechte Verfassungsbeschwerde bei dem Landesverfassungsgericht einlegen dürfen, so zum Beispiel gegen ungerechtfertigte Überwachungsgesetze.
In den letzten Jahren nimmt die Videoüberwachung des täglichen Lebens in Schleswig-Holstein überhand: durch Überwachungskameras in Zügen zwischen Flensburg, Kiel und Hamburg, durch Überwachungskameras an Streifenwagen und durch ein neues Versammlungsgesetz, das die Videoüberwachung ganzer Demonstrationszüge erlaubt. Die zunehmende pauschale Videoüberwachung – zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen oder im öffentlichen Nahverkehr – dient lediglich einer gefühlten Sicherheit. Sie erhöht weder die Aufklärungsquote, noch verhindert sie Straftaten. Stattdessen greift ständige Beobachtung unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein und führt zu einem angepassten Verhalten. Die Piratenpartei lehnt eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Flächen und Räume deshalb strikt ab. Wir setzen uns stattdessen für wirksame Maßnahmen der Kriminalprävention ein.
Unsere Privatsphäre ist nicht verhandelbar. Wir wenden uns nachdrücklich gegen jede Bestrebung die Privatsphäre wirtschaftlichen und/oder staatlichen Interessen unterzuordnen. Der Datenschutz ist deshalb immer mit dem Fokus auf die Datenvermeidung zu betreiben, da einmal erhobene Daten immer weitergehende Ansprüche erwecken. Die Zuständigkeit für das Datenschutzrecht soll auf das Justizministerium übertragen werden, weil das bisher zuständige Innenministerium ein Eigeninteresse an der Sammlung möglichst vieler Daten hat.
Im Landtag konnten wir Piraten erstmals seit Bestehen des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums durchsetzen, dass die Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten öffentlich ausgeschrieben und die fachlich am besten qualifizierte Interessentin ausgewählt wurde. Die Zahl der Mitarbeiter am ULD wurde aber von der rot-grün-blauen Koalition nur unwesentlich aufgestockt. Das Risiko für Staat und Wirtschaft, vom ULD kontrolliert zu werden, ist momentan gering. Unserer Einschätzung nach ist das ULD mit der aktuellen personellen und finanziellen Ausstattung nicht in der Lage, den nötigen Druck aufzubauen, damit datenverarbeitende Stellen sich an die bestehenden Datenschutzgesetze halten. Wir setzen uns dafür ein, das ULD so zu stärken, dass Beratung und Kontrolle flächendeckend und zeitnah gewährleistet werden. Das ULD soll zudem bei Verstößen gegen den Datenschutz oder die Informationsfreiheit auch gegen Behörden vorgehen können.
Immer wieder werden Teile Schleswig-Holsteins zu Gefahrengebieten erklärt, in denen jeder Bürger anlasslos kontrolliert werden darf. Diese Anhalte- und Sichtkontrollen, also beispielsweise die Kontrolle von Autos und Taschen für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten, lehnen wir ab. Sie stellen ein stigmatisierendes und diskriminierendes polizeiliches Instrument dar, dessen Nutzen in keinem Verhältnis zur Einschränkung der Freiheitsrechte der Bevölkerung steht. Allein das äußere Erscheinungsbild eines Menschen darf kein Grund für eine Kontrolle oder Verdächtigungen sein. Hinzu kommen keine nachweisbaren Erfolge, eine nicht vorhandene Abschreckungswirkung aufgrund fehlender öffentlicher Bekanntmachung solcher Gebiete und Nachteile wie eingeschränkte Bewegungsfreiheit für unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger, die sich in solchen Gebieten aufhalten. Die Kapazitäten der Polizei werden hierdurch verschwendet und könnten besser in gezielte Maßnahmen investiert werden.
SPD, Grüne und SSW haben am 22. Mai 2015 ein schleswig-holsteinisches Versammlungsgesetz beschlossen, das die Versammlungsfreiheit im Vergleich zum Bundesversammlungsgesetz massiv einschränkt. Das wollen wir ändern:
Wir fordern außerdem die Zulassung unabhängiger und neutraler Demonstrationsbeobachter. Diese Beobachter sollen mit offiziellen Identifikationsdokumenten ausgestattet werden, um sich damit frei bewegen zu können und Ton- sowie Bildaufnahmen von Rechtsverletzungen zu Beweiszwecken anfertigen zu können. Diese Aufzeichnungen sind von der Beschlagnahme durch die Polizei auszuschließen.
In Schleswig-Holstein wurden 2015 dreimal so viele Handys geortet wie noch 2012. Statistisch gesehen war jeder Schleswig-Holsteiner mehrfach im Visier der Polizei. Nicht einmal jede 20. Funkzellenabfrage hat zu einer Verurteilung geführt. Es ist unverhältnismäßig, mit geringer Erfolgsaussicht ins Blaue hinein eine massenhafte Kompletterfassung aller Menschen im Umkreis eines Tatorts vorzunehmen. Die Erfassung aller Nutzer von Mobiltelefonen innerhalb einer Funkzelle wollen wir abschaffen, zumindest aber auf schwere Straftaten beschränken. Spätestens mit Ermittlungsende sind die erhobenen Daten zu löschen. Personen, deren Daten durch eine Funkzellenabfrage erfasst wurden, sollen hierüber nach Abschluss der Ermittlungen informiert werden. Der Landtag ist des Weiteren jedes Jahr über die Entwicklung des Umgangs mit dieser problematischen Überwachungsmaßnahme zu informieren.
Mit der von SPD und CDU beschlossenen anlasslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungs- und Standortdaten gibt es keine vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation mehr. Massenhaft die Kontakte und Bewegungen von Millionen Menschen in Deutschland zu speichern, ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte unseres Landes. Vorratsdatenspeicherung gefährdet sogar Menschenleben, wo sie es Menschen in Not unmöglich macht, anonym Hilfe und Rat zu suchen. Schleswig-Holstein steht in der Verantwortung, seine Bürger vor der Totalerfassung all ihrer Kontakte und Bewegungen zu schützen. Wir Piraten haben erreicht, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt und dieses einstweilen nicht umgesetzt hat. Wir wollen aber darüber hinaus, dass Schleswig-Holstein gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht zieht und eine Nutzung von Vorratsdaten durch Polizei und Verfassungsschutz dauerhaft unterbindet.
Nach dem Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft von SPD, Grünen und SSW dürfen Polizei und Verfassungsschutz nicht nur von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom, sondern auch von “Telemedien-Diensteanbietern” wie Facebook, Google oder Twitter Daten über die Nutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter abgreifen. Das geht noch weit über das umstrittene Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft hinaus. Passwörter ermöglichen den Zugriff auf hochsensible Inhalte von E-Mails, Fotos, Tagebücher oder Dokumente. Wir Piraten haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt und wollen es abschaffen. Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.
Wir setzen uns für die Stärkung von Rechten der Sportfans ein. Der Schutz der Bürgerrechte ist eines unserer Kernanliegen. Gerade in und rund um die Stadien sehen wir diese elementaren Rechte bedroht. Insbesondere Fußballfans werden von den Sicherheitsbehörden offenbar kollektiv als potenzielle Störer, Gefährder und Straftäter wahrgenommen. Die Unschuldsvermutung und andere Rechtsstaatsprinzipien werden zunehmend außer Kraft gesetzt. Diese Situation ist für uns Piraten nicht akzeptabel. Wir sprechen uns gegen Vorverurteilung, Diskriminierung und willkürliche Repression gegenüber Sportfans aus. Die schleswig-holsteinische Polizei sammelt Informationen über hunderte von Fußballfans im Norden, darunter Handynummern, Anreisewege, Aufenthaltsorte oder Veranstaltungsteilnahmen. Wir PIRATEN fordern die Abschaffung von Verdachts-Datensammlungen über Fußballfans, mindestens aber ihre Beschränkung auf Personen, die in dringendem Verdacht eines Gewaltdelikts stehen. In jedem Fall müssen Betroffene über die gespeicherten Daten benachrichtigt werden, um die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen zu können.
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen ein gemeinsames Zentrum zur Telekommunikations- und Internetüberwachung aufbauen. Der entsprechende Staatsvertrag stellt einen Blankoscheck aus: Er regelt nicht einmal, welche Aufgaben das Überwachungszentrum überhaupt konkret wahrnehmen darf. Geplant ist außerdem eine Forschungs- und Entwicklungsabteilung, ohne dass ein Ethikbeirat für diese Überwachungsforschung vorgesehen ist. Für uns Piraten ist das Vorhaben ein kalkulierter Kontrollverlust der Parlamente. Deshalb lehnen wir es ab.
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